Ex plötzlich in Wohnung - straflich?

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Hausfriedensbruch. Es ist egal, ob er einen Schlüssel hat: Er ist ungewollt und unangefordert in der Wohnung und anscheinend wird seinem Aufenthalt nicht einmal ein stillschweigendes Einverständnis gegeben.

http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html

Nehmt ihm den Schlüssel ab und ruft sofort die Polizei, wenn er sich nicht direkt bei Aufforderung dazu wieder entfernt.

RapBeats 
Fragesteller
 02.01.2016, 11:56

Danke! Ich denke das ist am hilfreichsten! Sehe ich genau so. 

Solange er einen Schlüssel hat, dürfte da wenig zu machen sein.

Die Freundin muss schon dafür sorgen, dass er den Schlüssel abgibt oder das Schloss ausgetauscht wird.

Sonst gilt das eher als stilles Einverständnis.

Wenn die Freundin den Schlüssel nicht angefordert hat, dann ist sie doch selbst Schuld. Sie hätte auch das Schloß wechseln können.

Wer einem anderen den Wohnungsschlüssel überläßt, der kann nicht mal eben von Hausfriedensbruch sprechen.


Hausfriedensbruch (gerade, wenn er dort noch NIE gewohnt hat) - also erst mal SOFORT die Schlüssel zurückfordern

Ist kein Einbruch, wenn er den Schlüssel hat! Schlüssel wegnehmen, Schloss austauschen!