Probleme mit Ex-Partner zwecks gemeinsamer Wohnung?

5 Antworten

Er ist nach wie vor Mieter, auch wenn er keine Miete mehr zahlt. Du darfst ihm den Zutritt nicht verwehren. Er hat die gleichen Rechte an der Wohnung wie du.

Willst vdu die Wohnung denn allein behalten und waere der Vermieter damit auch einverstanden? Dann versuche, deinen Ex zur Zustimmung zu einer entsprechenden Vertragsaenderung zu bewegen. Da muss er aber nicht zustimmen, wenn er nicht will.

Wenn er sich auf gar nichts einlaesst, kannst du ihn nur noch auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen. Die Nummer wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen und dann muesst ihr entweder beide raus, oder du schliesst anschliessend einen neuen Mietvertrag mit dir als alleinigem Mieter (sofern der Vermieter damit einverstanden ist).

Er steht weiterhin als Mieter im Mietvertrag, also ist er auch zugangberechtigt. Wenn du ihn nicht in der Wohnung haben willst, dann stell ihm seine Sachen vor die Tür (aber so, das sie nicht geklaut werden können). Oder bring sie ihm raus, wenn er da ist.

Ansonsten solltest du bedenken, dass du die Wohnung nicht allein kündigen kannst. Wenn du irgendwann mal ausziehen willst, brauchst du seine Unterschrift.

Er kann auch nicht kündigen. Der Mietvertrag wäre nur durch gemeinsame Kündigung oder durch Kündigung von Euch beiden in getrennten Schreiben möglich.

Vorschlag:

Bitte ihn, dass er Dir eine Vollmacht unterschreibt, in der er Dich bevollmächtigt, dass Du in seinem Namen den Mietvertrag kündigen oder aber so ändern darfst, dass er nicht mehr als Mitmieter im Vertrag steht. In diesem Fall müßte der Vermieter zustimmen und die Änderung ist nur möglich, wenn auch Dein Ex zustimmt. Deshalb brauchst Du die Vollmacht.

Teile ihm mit, dass Du ihn nur reinlässt, wenn er Dir diese Vollmacht unterschreibt. Das ist das Wichtigste, was Du jetzt brauchst, sonst hängst Du ewig an der Wohnung. Übers Geld (Mietbeteiligung) könnt Ihr Euch dann immer noch streiten.

Denke auch, dass es ihm zusteht, dass er seine Sachen bekommt. Mach doch eine Übergabe, ein Treffen mit Zeugen.

ja und nein