Schmuck gestohlen und weiterverkauft?

6 Antworten

Anzeige ist nicht zwingend nötig.....

Geh zum Juwelier und erkläre ihm, dass es dein Schmuck ist . Du möchtest ihn wieder haben, sonst kommt eine Anzeige- gegen den Juwelier als Hehler! 

Und das wird er sich überlegen.

Im Übrigen... es bleibt IMMER dein Schmuck.Gestohlenes Gut kann niemals einen anderen Besitzer bekommen.

Der Juwelier handelt hier in Gutgläubigkeit und wird als "Hehler" niemals Strafverfolgt, Allerhöchstens wird er aufgefordert den Schmuck zurückzugeben, und er muss mit seinem Verlust klarkommen, könnte aber Person A wegen Hehlerei anzeigen, da dieser ihm Dienesgut verkauft hat, ohne seit Wissen!

Wenn du Ihn schützten willst, dann solltest du Ihn anzeigen, denn die Moral von der Geschicht, anders lernt ers nicht!

Auch wenns doof ist seinen Verwandten amzuzeigen, aber anders kommst du an dein Eigentum wohl nicht dran! Er sollte sich der Verantwortung stellen und die Konsequenz seines Handelns tragen!

Sich mit dem Juwelier zusammensetzen, die Erbstücke zurückkaufen( vielleicht zeigt der Juwelier ja Verständnis und verkauft sie dir zum Ankaufpreis, wenn du ganz nett bist). Dann das Geld von A zurückfordern. Das ist die einzige Möglichkeit ohne Anzeige.
Mit Anzeige ist der Juwelier verpflichtet, B den Schmuck zurückzugeben, und bleibt erstmal auf seinen Kosten sitzen. ( Voraussetzung ist, das du beweisen kannst, das es dein Schmuck ist( z.B. Rechnung)

Johannax32 
Fragesteller
 31.03.2017, 19:04

Es sind Erbstücke, daher ist keine Rechnung vorhanden. Person A hat aber gegenüber Person B sowie weiteren Zeugen gestanden. Person A ist übrigens minderjährig.

DerSchokokeks64  31.03.2017, 19:05

okay, dann soll A das Geld zurückgeben, sonst Anzeige. und der Juwelier möchte glaube ich auch eher sein Geld zurück, als mit einer Anzeige auf seinen Kosten sitzenzubleiben oder sich darum ewig kümmern zu müssen ;)

Anzeigen auf jeden Fall. Aber B muß den Besitz des Schmucks beweisen können, Fotos, Versicherungsunterlagen etc, evtl. auch Zeugen. Ein Juwelier und jeder, der Antiquarisches ankauft, muß sich vom Verkäufer den Personalausweis zeigen lassen und die Daten notieren. Also auch den Juwelier anzeigen, 

Jedoch gilt immer ein Beweis, kann manchmal schwierig sein. Sicher, wenn der Erstankäufer die Sache nicht mehr hat und sie taucht auch nirgendwo mehr auf, kann es schwierig werden.

Ich glaube, bitte mal erkundigen, daß an geklauter Ware niemals Eigentum erworben werden kann.

Wenn mir jemanden wertvollen Schmuck klaut zeige ich ihn definitiv an,dann kann ich nämlich meinen Schmuck vom Juwelier einfach wieder holen wenn du beweisen kannst das es deiner ist! Dennoch würde ich dich denjenigen anzeigen oder er muss ihn wieder holen und zwar komplett!