Datum auf neuem Führerschein nach MPU?

4 Antworten

Hi,

1. Ist das richtig so?

Ja - deine alte Fahrerlaubnis wurde ja entzogen, sie war demnach zwischenzeitlich gar nicht mehr vorhanden. Daher sind neues Ausstellungsdatum (für den Führerschein) als auch neues Erteilungsdatum (für die jeweiligen FS-Klassen) notwendig.

2. Heißt das jetzt auch ich habe eine erneute Probezeit auferlegt bekommen habe (war nie die Rede von)?

Nein. Wurde die Probezeit einmal absolviert, ist keine neue Probezeit vorgesehen (siehe auch § 2a StVG).

LG

wiegip Fragesteller vor 9 Stunden

Beispielsweise ich würde meinen Führerschein verlieren: dann würde aber das Ausstellungsdatum des ehemaligen Führerscheins auf dem neuen stehen, richtig?

Nein, sobald du deinen FE entzogen bekommst und dann wieder eine Neuerteilung erhältst, steht immer wieder das aktuelle Datum der Erteilung auf dem FS. Alle "alten" Ausstellungsdaten sind Geschichte..

Hierzu noch:

2. Heißt das jetzt auch ich habe eine erneute Probezeit auferlegt bekommen habe (war nie die Rede von)?

Wenn du bei deinem FE-Entzug noch in der Probezeit warst, wird diese um 2 Jahre verlängert, hattest du keine Probezeit mehr, gibt es auch keine neue...

  1. Das ist richtig so. Die alte Fahrerlaubnis ist erloschen. Es gelten die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 FeV). Ausnahmen: Keine neue Prüfung und - damit die Antwort zu
  2. - keine Probezeit, wenn die alte Probezeit bereits abgelaufen war. Wenn nicht, gibt es noch eine Restprobezeit.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

1. Ja richtig!

2. Nein

ich schließe mich an !

Beispielsweise ich würde meinen Führerschein verlieren: dann würde aber das Ausstellungsdatum des ehemaligen Führerscheins auf dem neuen stehen, richtig?

@wiegip

Das Erteilungsdatum der Führerscheinklassen bleibt in dem Fall das gleiche - das Ausstellungsdatum des Dokuments ändert sich natürlich.

@wiegip

Nein.