Erwerbsunfähig mit 28 - Erwerbsminderungsrente: Kann ich die Rente beantragen?

3 Antworten

  • Voll erwerbsgemindert ist, wer gar keiner Tätigkeit mehr für mehr als 3 Stunden am Tag nachgehen kann.
  • Teilweise erwerbsgemindert ist, wer gar keine Tätigkeit mehr zwischen 3 und 6 Stunden täglich nachgehen kann.

Um EM-Rente zu bekommen müssen 60 Beitragsmonate vorliegen und in den letzten 5 Jahren müssen mind. 36 Pflichtbeiträge geflossen sein. Es gilt "Reha vor Rente".

du hättest nicht kündigen, sondern dich krankschreiben lassen sollen. Dann zur Reha - Kur und wenn die sagen, du kannst nicht mehr arbeiten, dann Rentenantrag. Mfg

Kevin1905 hat ja dazu schon wichtiges geschrieben. Ein Kriterium dabei ist, dass Du für die Gutachter der Rentenversicherung erwerbsunfähig sein musst. Es reicht nicht aus, dass Du sagst du kannst nicht mehr arbeiten.

Die Erwerbsunfähigkeit muss von den behandelnden Ärzten UND von der Rentenversicherung festgestellt werden. U.U. kannst Du dich auf eine jahrelange Prozedur einstellen.

Wenn du so schwer krank bist, hast Du auch bereits eine Schwerbehinderung beantragt? Hat zwar nichts mit Rentengewährung zu tun, aber es könnte ein Kriterium sein.