Rentenversicherung verklagen, weil Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt

9 Antworten

Es hibt eindeutige Vorraussetzungen für die vorzeitige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Deine Mutter muss diese erfüllen-sprich sie muss,je nach ihrem Geburtsjahr,es gibt gesetzliche Regelungen vor ihrer Festellung ,das sie Erwerbsunfähig ist-eine bestimmte Anzahl von Monaten rentenversichert gewesen sein.

Wieviele Jahre war sie in einem Arbeitsverhältnis und hat Rentenbeiträge gezahlt? Erfüllt sie diese Vorraussetzungen nicht,erhält sie die Erwerbsunffähigkeitsrente erst mit 67 Jahren.

Wie hoch ist die Rente ? Dann kann sie die Grundsicherung beantragen.

Hat deine Mutter private Berufunfähigkeitsversicherungen? Auch die würden nun bezahlen?

Wenn es stimmt,dass sie die Vorraussetzung der Rentenzeiten hat,da die erwerbsunfähigkeit nicht mitgerechnet würde wäre eine Klage vermutlich erfolgreich aber nur dann. Was sagt der Anwalt?Liegt die Höhe der Rente die deine Mutter bekommen würde über der grundsicherung? Sonst würde sich der Aufwand kaum lohnen.

Es gibt auch überall kostenfreie Rentenberater (Google)

Hallo darkbutterfly90,

Sie schreiben unter anderem:

Rentenversicherung verklagen, weil Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt!<

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, ob Ihre werte Mutter vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren ist! Denn wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß glasklar nachweisen, daß seine Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere, leichten Tätigkeiten abgesunken ist!

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein staatliches Unterorgan der Bundesregierung = Sozialminisiterium! Wie wollen Sie die Deutsche Bundesregierung verklagen. Wenn ein Antrag auf eine beantragte Leistung abgelehnt wird, so wird Ihnen per Bescheid in der Regel eine Widerspruchfrist eingeräunt und in diesem Zusammenhang haben Sie die Möglichkeit, Ihre medizinische Beweisführung zu optimieren!

Sie gebrauchen in Ihrer Beschreibung wiederholt den überholten Fachbegriff "Erwerbsunfähigkeitsrente!" Dieser Begriff gilt nur noch für Altfälle bis einschließlich 31.12.2000!

Seit 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch eine teilweise- und eine volle Erwerbsminderungsrente, wobei im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung für vor dem 1.1.1961 Geborene unter sehr eng gefaßten Kriterien noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit gewährt werden kann, sofern der allgemein anerkannte- und ausgeübte Beruf auf Dauer nur noch 3 bis unter 6 Stunden, pro Arbeitstag, ausgeübt werden kann!

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deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

meine Mutter ist Erwerbsunfähig, jedoch wurde der Rentenantrag zwei mal abgeleht! Das versteht weder die Krankenkasse, ihr Arzt noch sonst wer aber sie klagt jetzt und ist sich unsicher ob sie damit wohl Erfolg hat.

Antwort:

Es kommt immer auf die Stichhaltigkeit Ihrer Arzt- und Entlassungsberichte an!

Bitte prüfen Sie an Hand des "Roten-Fadens", ob vor der Antragsstellung alle Hausaufgaben koonsequent abgearbeitet worden sind! Falls nicht, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Krankenakte optimieren und durch aktuelle, glasklare, detaillierte, aussagefähige Arzt- und Entlassungsberichte ergänzen!

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erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Auf jeden Fall hat sie einspruch eingelegt und Oktober 2013 wurde sie dann für Erwerbsunfähig erklärt!<

Antwort:

Dann müßte Ihnen in diesem Zusammenhang ein rechtskräftiger Bescheid vorliegen, aus welchem die diversen Einzelheiten und Begründungen ersichtlich sein müßen!

Danach hat sie einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, der zwei Mal abgelehnt wurde! Mit der Begründung das ihr 5 Monate fehlen würden, in denen sie nicht gearbeitet hat.

Antwort:

Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel grundsätzlich voraus, daß sowohl die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und gleichbedeutend die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein müßen!

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel, von wenigen Ausnahmen abgesehen, wie folgt:

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein!

Siehe hierzu in der o.a. DRV-Broschüre, das Netz für alle Fälle!

Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so spielt es überhaupt keine Rolle, ob ggf. die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind!

Um dies rechtsverbindlich zu klären, sollten Sie, falls noch nicht erfolgt, bei der DRV umgehend eine gründliche Kontenklärung Ihres Rentenkontos beantragen!

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deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html

Fazit:

Prüfen Sie an Hand der o.a. Infos und Hinweise, ob alles seine Richtigkeit hat!

Lassen Sie sich ggf. bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt in Wohnortnähe gründlichst beraten, denn oft kann man von Mensch zu Mensch mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Dinge vernünftig klären und auf den richtigen Weg bringen!

Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wei zum Beispiel den VDK!

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

Die Rentenversicherung Rechnet vom Tag der Krankschreibung an, also das sie da schon Erwerbsunfähig gewesen wäre, was definitiv nicht der Fall ist.

Wenn dieses "definitiv" eindeutig ist und sich einwandfrei beweisen lässt, hat sie gute Chancen. Ich habe da aber sehr große Zweifel.

Ggf. hier beim Telefon genau zum Thema "Versicherungsfall" bei einer Erwerbsminderungsrente informieren.

Gruß

RHW

"Danach hat sie einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, der zwei Mal abgelehnt wurde! Mit der Begründung das ihr 5 Monate fehlen würden, in denen sie nicht gearbeitet hat. Die Rentenversicherung Rechnet vom Tag der Krankschreibung an, also das sie da schon Erwerbsunfähig gewesen wäre, was definitiv nicht der Fall ist. Was sie auch alles belegen kann."

Gerechnet wird ab Leistungsfall, also vermutlich wie Du schreibst Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie von da an in den vergangenden 5 Jahren keine 3 Jahre Pflichtbeiträge auf Grund einer Beschäftigung hat, dann hat sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und keinen Anspruch. Egal ob Sie Erwerbsgemindert ist oder nicht, denn es muss beides Erfüllt sein.

Die einzige Möglichkeit wäre es einen anderen Leistungsfall rauszuschlagen, der früher ist und dann im neuen 5 Jahres Zeitraum 3 Jahre an Pflichtbeiträgen zu haben.

Wenn Ihr das hinbekommt, dann muss die Rentenversicherung noch entscheiden das Deine Oma Erwerbsunfähig ist, denn wie gesagt es muss beides Erfüllt sein. Die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Sie muss Erwerbsunfähig sein, das entscheidet die Rentenversicherung. Nicht die Krankenkasse und auch nicht ihr Arzt.

hallo,

nimm es mir nicht übel, aber du hast es überemotional dargestellt und falsch dargestellt.

nie würde die rentenversicherung ein leistungsvermögen 6 stunden und mehr im leigen bescheinigen. sondern im wechselrhythmus gehen, sitzen.

und dann ist man in der lage dies auch zu schaffen, ehrlich? ich ahbe versicherte im widerspruchsausschuß erlebt mit 16 diagnosen...das reichte nicht aus...viele waren altersbedingt und hatten mit der erwerbsfähigkeit nicht viel zu tun.

beste grüsse dickie59