Ist es es erlaubt, trotz Erwerbsunfähigkeit arbeiten zu gehen?

7 Antworten

Ob bei dir eine Erwerbsminderung (ob teilweise oder voll) vorliegt, entscheidet letztendlich deine Rentenstelle durch einen Gutachter.

 Einen Minijob habe ich übrigens schon.

Das scheint unschädlich für die Erwerbsunfähigkeit zu sein.

Solltest Du mehr arbeiten - können - wird sich die Frage stellen, ob sich Deine Erwerbsunfähigkeit verändert hat. Dies könnte Auswirkungen auf Deinen Status haben.

Aber wieder, wenn auch teilweise, erwerbsfähig zu sein, ist doch keine schlechte Aussicht.

Ja, ist erlaubt.

Du kannst soviel arbeiten und verdienen, wie Du willst.

Dein Verdienst wird nur auf Deine Sozialleistungen angerechnet bzw. können diese bei entsprechender Verdiensthöhe entfallen.

Wenn Du als voll erwerbsunfähig eingestuft wurdest und bspw. einen Job findest, in welchem Du 3.000 € netto mtl. verdienst, dann gibt's keine Sozialleistungen mehr. Fertig.

Bis 3 Stunden täglich darf man hinzu verdienen. Ist das Leistungsvermögen noch für 3-6 Stunden ausreichend, wird die EM-Rente um 50 % gekürzt.

Die Einstufung nimmt die Rentenversicherung vor, nicht das Jobcenter.

Was sind denn die angeblichen Gründe des Jobcenters?

Was sind denn die angeblichen Gründe des Jobcenters?

Wegen meiner komplizierten Vergangenheit und meinem bisherigen Lebenslauf hat das Jobcenter an meiner Leistungsfähigkeit gezweifelt.

Ich wurde letztendlich zum Ärztlichen Dienst geschickt.

Wegen vorliegenden Diagnosen (mehrere psychische inkl. körperliche Krankeheiten), bin ich laut Gutachter des JCs auf unabsehbare Zeit erwerbsunfähig. Ich stehe dem Arbeitsmarkt sozusagen keine 3 Stunden mehr pro Tag zur Verfügung.

Da dem JC die Einschätzung durch den Ärztlichen Dienst nicht reicht, wurde jetzt ein Gutachten durch die Rentenversicherung eingeleitet.

@MrRobocop

Darauf kommt es dann an. Meist ist bei voller Erwerbsunfähigkeit noch ein Minijob drin. Der wird dir aber angerechnet. Wenn es dir aber darauf ankommt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, solltest du auch dafür kämpfen. Entscheidungen des JC sind übrigens vor dem Sozialgericht anfechtbar, kostenfrei.

@michi57319
Wenn es dir aber darauf ankommt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen,

Mir kommt es eher darauf an, eine Beschäftigung zu haben. Einen Teilzeitjob würde ich mir gerade noch zutrauen, aber da macht das Jobcenter nicht mit. Die hätten bislang gewollt, dass ich Ausbildung mache oder Vollzeit arbeiten gehe. Sagt das Gutachten der RV ebenfalls aus, dass ich erwerbsunfähig bin, habe ich wenigstens keinen Zwang und keine EGVs mehr.

@MrRobocop

Dann sieh zu, dass die RV dich so einstuft.