Erwerbsminderungsrente nach OP

8 Antworten

Leider ist es so das du sehr schlechte Karten in diesem Spiel gegen die Rentenversicherung hast. Die RV geht notfalls über Leichen. Ist halt billiger als zahlen.

Ich bin seit 2010 bemüht Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Da hatte ich u.a. 90 % Schwerbehinderung, wegen mehrfacher verschiedener Einscheänkungen.

Hatte meinen ersten Herzinfarkt 2002. Im Jahr 2003 bekam ich ein Y-Prothetik. weitere erforderliche Behandlungen dauerten an. 2004 Hörsturz. 2009 Herzstillstand, 9 fache defibrilation, 4 Wochen Koma, 13 Wochen Rekonvaleszenz, 6 Wochen Reha. 2010 weiterer Herzinfakt..

Ab 30.08.2011 Schwerbehinderung 100 % GdB. November 2011 Intensivsrarion auf Grund verschiedener Zusammenhänge von Herz-, Kreislauf-, Magen-, und Darm.

Die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht ist angelaufen. Daneben sind das Bundesversicherungsamt, der Petitionsausschuss des Bundestages, das Bundesgesundheitsministerium, und weitere Stellen beteiligt.

Nach dem normalen Rechtsweg, hat die RV im September 2011 den letzten Widerspruch meinerseits abschlägig beschieden und auf den Weg beim Sozialgericht verwiesen. Damit konnte ich bei der RV nichts mehr erreichen (Normalerweise). Außerdem hätte die RV den Ausgang des Sozialgerichtsverfahrens abwarten müssen und können. Sie hat aber das Verfahren wieder aufgenommen und weitere Gutachten eingeholt.

Warum??? Hat sie plötzlich eine soziale Ader bekommen?

Bezüglich der Pflichtzeiten sind fast 45 Jahre voll.

Wie du sehen kannst, ist mit der RV kein vernünftiges Gespräch möglich. Ich kann dir daher nur raten den Rechtsweg auszuschöpfen bei der RV. Und dann in das Klageverfahren beim Sozialgericht zu gehen.

Wende dich vorher an eine Organisation wie z.B. den "VdK". Dort erhältst du rechtliche Beratung und Hilfe. Sowie bei dem zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren den Beistand eines Anwaltes.

Auf deinen Hinweis das du die letzten 5 Jahre nicht voll gearbeitet hast, kann ich dir sagen, das ich seit 7 1/2 Jahren nicht mehr Arbeitsfähig bin und mir trotzdem bescheinigt wird das ich Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente habe.

Wünsche dir einen angenehmen Jahreswechsel, alles Gute für 2012 und die Zukunft und vor allem viel Erfolg gegen die Rentenversicherung.

rhapsodyinblue  29.12.2011, 12:59

Es geht darum, ob man RV-Beiträge gezahlt hat oder nicht. Wenn man über einige Zeit nicht pflichtversichert war, dann hat man keine Ansprüche auf eine ErwerbsunfähigVoraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente nach SGB VI

Paragraph 43 des SGB VI regelt legt neben den gesundheitlichen Faktoren die weiteren Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente dar. So ist es notwendig, noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht zu haben, man muss fünf Jahre lang versichert gewesen sein (die Wartezeit), davon müssen drei Jahre lang Beitragszahlungen erfolgt sein.

Und das ist hier nicht der Fall! Da nützt alles gar nichts. Sie kann lediglich Grundsicherung beantragen. Bei einem 400 Euro Job verliert man jeden Rentenanspruch bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit, wenn keine Beiträge vom Arbeitnehmer gezahlt worden sind.

MichaelSelm  29.12.2011, 16:02
@rhapsodyinblue

@rhapsodyinblue

Ich habe die letzten Jahre ebenfalls nichts eingezahlt. Zumindest die letzten 5 Jahre. Und nach Auskunft der RV steht mir EU-Rente zu. Laut meinem letzten aktuellen Versicherungsbescheid der RV.

Bei mir liegen noch einige andere Voraussetzungen vor. Aber wie ist es dann mit SGB II Beziehern?? Da werden lediglich die Zeiten des SGB II Bezuges als Anwartszeiten einbezogen. Aber keine Beiträge geleistet.

Leider hast du den Schwarzen Peter gezogen.

Du hast in der Tat keinen Anspruch auf eine solche Rente.

Entweder arbeitest du weiterhin in diesem Bereich (stundenweise wirst du es wohl noch schaffen) oder aber hast kein Einkommen außer ALG II oder Sozialhilfe.

Wenn du einen Partner hast, wird er für dich aufkommen müssen.

Du kannst nur versuchen, die damalige Erkrankung als rentenbegründend anzugeben. In der reha-Klinik muss ja eine Gutachten erstellt worden sein. Damit hast du ein Eigentor getreten, dass du damals nicht die Rente beantragt hast. Den 400 € Job hättest du ohne weiteres zusätzlich machen können. Wer hat dir denn diesen Ratschlag gegeben?

Angel27 
Fragesteller
 29.12.2011, 22:29

Ein Rentenberater von der Rentenversicherung hat mir das gesagt. Das mit der Reha Gutachten kann ich voll vergessen.Da hab ich mich damals schon beschwert, weil sie mich als voll erwerbsfähig in Tages - und Nachtschicht eingestuft haben. Obwohl ich in der Reha die ganze Zeit über immer in der untersten Stufe von 5 Stufen gewesen war. Höher bin ich gar nicht gekommen, weil es mein Gesundheitszustand nicht zuließ. Wie die dann auf das Ergebnis gekommen sind ist mir unbegreiflich. Nicht mal mein Geburtsdatum stimmte beim Bericht

Hallo Angel27,

Sie schreiben unter anderem:

Damal sagte man mir in den verschiedenen KH in denen ich lag,sowie auch in der anschließenden Reha , ich solle einen Rentenantrag stellen, weil ich wahrscheinlich nicht mehr zum arbeiten kommen würde. Ich wollte das damals nicht wahr haben. Ich bin jetzt 52 Jahre und hatte zu der Zeit einen 400 € Job. Anfang dieses Jahres wurde ich dann entlassen, weil ich nicht mehr genügend leistungsfähig war. Jetzt erkundigte ich mich wegen Rente. Ich habe zwar meine Pflichtjahre einbezahlt, sogar mehr noch, aber da ich 5 Jahre vorher nicht voll arbeiten war, steht mir keine Erwerbsunfähigkeitsrente zu, laut Rentenberater. Denn bei meinem 400 € Job zahlte ich ja nichts in die Rentenkasse ein<

Niemand kann Ihnen an dieser Stelle verbindlich kundtun, ob in Ihrem speziellen Fall nichts mehr zu machen ist!

Grundsätzlich ist es aber so, daß zuerst versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müßen und auf den Prüfstand kommen, bevor überhaupt die medizinischen Voraussetzungen ins Spiel kommen!

In wieweit da in Ihrem speziellen Fall alle Möglichkeiten bereits ausgereizt sind, das kann letzendlich nur ein Fachjurist zuverlässig beantworten, denn das Rentenrecht ist sehr kompliziert und oft kann auf Grund besonderer Härtefälle doch noch eine Lösung gefunden werden.

Sie sollten also in jedem Fall, bevor Sie die Flinte ins Korn werfen, einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen!

Z.B. den VDK!

Zuim Beratungsgespräch alle relevanten Unterlagen mitbringen!

Uanbhängig davon sollten Sie sich aber auch persönlich Überblick über die gesetzlichen Vorgaben verschaffen mittels der aktuellen Publikation der Deutschen Rentenversicherung!

Siehe hier unter diesem Link:

Hier Insbesonders Seite 3 bis 10!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Unabhängig davon beim Gespräch mit dem Rechtsbeistand erötern, welche Ersatzlösungen ggf. in Frage kommen.

Sozialleistungen scheitern dagegen oft am Haushaltseinkommen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Um herauszufinden, ob eine Rente gezahlt wird, musst du einen Rentenantrag stellen.

Außerde solltest du angeben, dass deine gesundheitlichen Einschränkungen schon länger bestehen und dies auch mit entsprechenden Unterlagen beweisen können.

Nur wenn du in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall 3 Jahre Pflichtbeiträge.hast, kann eine Rente gezahlt werden.

Um den Versicherungsschutz zu haben, hättest du auf die Versicherungsfreiheit beim Minijob verzichten müssen und die restlichen 4,9% selbst einzahlen müssen