Wenn man Weiterbildung von der Rentenversicherung bekommt wird da auch in die Renten- und Arbeitslosenkasse einbezahlt?

4 Antworten

Wenn du über die RV - eine Teilhabe am Arbeitsleben bekommst bzw.bekommen hast,also eine Umschulung / Weiterbildung genehmigt bekommen hast steht dir Übergangsgeld für diesen Zeitraum zu !

Solltest du nach dieser Zeit keine Beschäftigung gefunden haben und nicht wenigstens noch Anspruch auf min. 3 Monate ALG - 1 haben,dann würdest du einen Anspruch auf max. 3 Monate Anschlussübergangsgeld von der RV - haben.

Das würde dann genauso hoch sein wie dein ALG - 1 was dir auf Grund der Berechnung deines Übergangsgeldes zustehen würde.

Dieses Übergangsgeld beträgt 5 % mehr als das ALG - 1.

Man bekommt nicht unbedingt Übergangsgeld. Hier müssen erst die Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn vorher ein H4 Bezug vorliegt, dann hat man keinen Anspruch auf ÜG!

@turnmami

Du musst es ja wissen !

Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein,aber das man keinen Anspruch hat,nur weil man vorher bzw. im ALG - 2 Bezug ist kannst du vergessen.

Da könnte ich jetzt mit dir eine Wette abschließen und diese würde ich sicher gewinnen,denn ich war und bin durch Krankheit nach wie vor im ALG - 2 Bezug,also auch als ich die Teilhabe am Arbeitsleben durch die RV - gezahlt bekommen habe,war ich Jahre vorher schon im ALG - 2 und habe dennoch Übergangsgeld bekommen.

Also behalte deine Weisheiten für dich,vor allem wenn sie nicht stimmen.

@isomatte

HAllo Isomatte,

leider verletzt du den Umgang miteinander. Auch wenn du eine "Expertenantwort" gibst bitte ich dich zukunftig sachlich zu antworten und notfalls auch zu belegen.

Ich ahbe mehrmals die Fehler der Krankenkassen und der bundearbeitsagentur in den Widerspruchsausschüßen auf dem Tisch geahbt. ALSO

@Dickie59

 ALSO sind die anderen Sozialversicherungsträger nicht von Fehler frei!!!

Das gibt dir nicht das Recht so zu antworten.

Im Übrigen: Entschuldigung wird angenommen.

Beste Grüße

Dickie59

@Dickie59

Ich wüste nicht für was ich mich hier entschuldigen sollte,ich habe mit meinem Kommentar keinen Beleidigt,so sehe ich es zumindest !

Denn ich muss es wissen ob ich Übergangsgeld und im Anschluss auch noch 3 Monate Anschlussübergangsgeld bekommen habe,also ist die Aussage FALSCH das man keinen Anspruch darauf hat wenn man vorher oder derzeit im ALG - 2 Bezug ist.

@Dickie59

Was soll ich denn hier belegen,soll ich meinen Bescheid von der RV - hier einstellen,dass jeder sieht das ich 1090 € Übergangsgeld bekommen habe ?

@isomatte

Die Wette würdest du verlieren, da ich von der DRV mehr Ahnung habe als du!!! Und was du Jahre vorher bekommen hast, muss jetzt nicht mehr so sein....

@turnmami

Ich war und bin seit 2006 durch einen Unfall im ALG - 2 Bezug und habe von 2012 - 2013 eine berufliche Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV - bekommen,habe da Übergangsgeld und im Anschluss dann noch einmal 3 Monate Anschlussübergangsgeld in Höhe des ALG - 1 bekommen,was dann aus dem fiktiven Einkommen berechnet wurde, welches die DRV - zur Berechnung des Übergangsgeldes herangezogen hat !

Du siehst also das es noch gar nicht so lange her ist und das es da eine gravierende Änderung gegeben haben soll ist mir nicht bekannt.

Sollte das so sein dann bitte ich dich mir einen Link einzustellen wo ich es dann nachlesen kann.

@isomatte

Also behalte deine Weisheiten für dich,vor allem wenn sie nicht stimmen.

zur Hilfe....

Sorry,es sind in der Regel 8 % mehr !

@isomatte

Wir wollen doch hier den Fragesteller helfen und nicht persönliche Entscheidungen aus 2006 und 2013 kontrollieren. Fakt ist, das fast jährlich Verschlechterungen im Rentenrecht eintreten bzw. durch SGB Rechtssprechungen durchgeführt werden. WIr werden hier auch einen Fragesteller nicht auf den Cent ausrechnen können, welche Leistungen erhält, wir sollten aber auch nicht zu optimistisch rechnen, den ers persönlich betrifft, bekommt immer einen Schreck, wenn er sieht (auch nach Rechtsmitteleinlegung) was er bekommt. In deinem Fall war es so und turnmami steckt aktuell in der Materie.

Ich bin davon ausgegangen, das du beim Arbeitsamt arbeitest, dabei bist du Betroffener, deshalb ist es um so unhöflicher den oben markierten Satz hier zu schreiben. Es besteht die Möglichkeit sich die Profile der User anzuschauen, um festzustellen, welche fachliche Kompetenz dahinter steckt. Auch mir passieren Fehler, es gibt Kollegen die darauf auch sehr unhöflich reagieren, ich bedanke mich aber dafür, wenn sie mich in der Beantwortung mit besseren Aussagen unterstützen. Ziel ist es, den Fragestellern schnell zu helfen oder ein Handling zu geben, um besser Nachfragen zu können.  So nun ist Schluß!

@Dickie59

Das Jahr 2006 habe ich nur aufgeführt weil ich seit dem Unfall ALG - 2 bekomme und meine betriebliche Teilhabe am Arbeitsleben habe ich von 2012 - 2013 von der DRV - bewilligt bekommen und dementsprechend Übergangsgeld bekommen,also ist das noch gar nicht so lange her  !

Der Beitrag von @ turnmami sagt aus das dies bei vorherigen Bezug von ALG - 2 nicht möglich wäre,dies konnte ich nicht so stehen lassen,denn ich habe Übergangsgeld bekommen,obwohl ich vorher 6 Jahre ALG - 2 bezogen hatte.

Das sich öfter mal etwas ändert ist ja korrekt und das sie in der Beziehung evtl.besseres Wissen hat kann ja gut sein,aber ich habe ihr unter ihren Kommentar wo sie mich darauf aufmerksam macht das sie mehr Ahnung hat als ich einen Kommentar geschrieben.

Sie braucht mir nur einen Link hier einzustellen,so wie ich es ihr in meinem Kommentar geschrieben haben,der mir zeigt das meine Antwort FALSCH war,dies hat sie bis jetzt nicht getan.

Also gehe ich weiter davon aus,dass es auch bei vorherigem Bezug von ALG - 2 weiterhin möglich ist Übergangsgeld von der DRV - zu bekommen.

Der Fragesteller sollte es doch am besten Wissen,denn wenn dieser einen Bewilligungsbescheid für eine Teilhabe am Arbeitsleben ( Umschulung ) durch die DRV - bekommen hat,dann bedeutet dies das nicht nur die Kosten der Umschulung getragen werden,sondern auch das ein Übergangsgeld gezahlt wird.

Über die Höhe des evtl.Übergangsgeldes kann man hier natürlich keine Auskunft geben,denn dazu fehlen hier alle Angaben über das bisherige Arbeitsleben / erlernter Beruf / zuletzt ausgeübte Tätigkeit und die Höhe des Verdienstes.

@turnmami

Es ist zwar schön das du dir die Mühe gemacht hast und den Link eingestellt hast,nur beantwortet dieser meine Frage nicht und zeigt mir nicht das sich etwas geändert hat !

Dies habe ich damals schon gelesen als ich mich selber im Internet darüber informiert habe.

Denn darin geht es um eine medizinische Reha Leistung und nicht um eine Teilhabe am Arbeitsleben.

Meine damalige SB - beim Jobcenter war auch der Meinung das ich nur mein ALG - 2 weiter bekomme und als Mehrbedarf 35 % von meinem damaligen Regelsatz erhalte.

War aber nicht so und solange du mir keinen aktuellen Link über Übergangsgeld bei einer Teilhabe am Arbeitsleben einstellen kannst,der mir zeigt das ein ALG - 2 Bezieher keinen Anspruch auf Übergangsgeld / Anschlussübergangsgeld hat,bleibe ich bei meiner Meinung.

@isomatte

Der fragestellende User ist lachs..., wenn du mit einer Auffassung nicht einverstanden bist, dann kannst du dich gern auch erkundigen, ob deine Auffassung noch richtig ist und begründen. Dazu ist es notwendig was als teilhabe am Arbeitsleben im SGB VI zu verstehen ist. Dazu gehört die medizinische, beruflichen Reha, grenz-überschreitenden Teilhabe, Gründerzuschüsse...

@isomatte

Hier nochmal ein Link für die Teilhabe am Arbeitsleben. Mehr bekommst du nicht von mir, da du sowieso nicht von deiner Meinung abrückst....Unbelehrbarkeit kann ich auch nicht bessern...

http://www.finkenbusch.de/?p=1994

@turnmami

Hast du dir in deinem Link auch mal die Sonderfälle durchgelesen ?

Der traf und würde wieder auf mich zutreffen,habe nämlich vergangene Woche meine Rentenberaterin der DRV - angerufen und sie sagte mir,dass wenn ich wieder eine Teilhabe am Arbeitsleben beantragen würde und dieser Antrag bewilligt würde,dann würde mein Übergangsgeld wieder so berechnet.

Also ist und bleibt deine Aussage falsch,dass es nicht möglich ist im ALG - 2 Bezug Übergangsgeld zu bekommen.

@isomatte

ich habe nie behauptet, dass es keine Sonderfälle gibt. Aber im normalen ALg2 Bezug gibt es kein ÜG mehr. Aber wenn du so super schlau bist, warum arbeitest du nicht in der DRV? Die suchen händeringend Fachpersonal....

@turnmami

Du hast aber behauptet das es im ALG - 2 Bezug auf keinen Fall möglich ist Übergangsgeld zu bekommen und das ist eben falsch !

Was heißt denn bei dir im normalen ALG - 2 Bezug ?

Soll das etwa heißen das ich unnormales ALG - 2 bekomme und nur deshalb wieder Anspruch auf Übergangsgeld hätte ?

Selbst wenn ich die Möglichkeit hätte da einen Job zu bekommen, würde ich den nicht annehmen.

@isomatte

Jaa, verstehe schon. Arbeiten ist wohl eher was für andere...

@turnmami

Du verstehst nicht !

Denn nur weil man in einem bestimmten Bereich nicht arbeiten möchte,heißt das noch lange nicht das man überhaupt nicht arbeiten will oder würdest du jede angebotene Beschäftigung annehmen,nur damit du Arbeit hättest,glaube ich nämlich nicht.

@isomatte

Bevor ich dem Staat auf der Tasche liegen, würde ich JEDE Arbeit annehmen. Aber das ist wohl Ansichtssache...

@turnmami

Bevor mich eine Arbeit krank machen würde,die ich nur widerwillig ausüben würde,wenn diese mir nicht zumindest etwas Spaß machen würde,dann würde ich lieber eine gewisse Zeit Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen,bis ich dann zumindest etwas einiger maßen passendes gefunden hätte !

Mal vorausgesetzt,dass man vom Amt nicht in irgend eine Beschäftigung getränkt wird,dann würde ich auch dieses Angebot annehmen,bevor man eine Sperre oder Sanktion bekommt.

Aber dann gibt es ja immer noch die Möglichkeit,in dieser dann weiter nach einer passenden Beschäftigung zu suchen.

@isomatte

Sehr schön ausgedrückt...die meisten sind dann wohl auf der Suche nach einem Job, der Spass macht, oder?

@turnmami

So sieht es dann wohl aus !

Kann natürlich auch daran liegen das es nicht genügend freie Stellen gibt bzw.die Menschen über oder unterqualifiziert sind.

@isomatte

Ja, so drücken es wohl die meisten aus, die überhaupt kein Interesse an Arbeit haben

@turnmami

Da gibt es genügend studierte Menschen,die würden sich nicht herab lassen z.B. in der Produktion zu arbeiten,dann sind sie eben überqualifiziert !

@isomatte

lieber überqualifiziert als arbeitslos!!

@turnmami

Auch wenn sie dann wollten,die meisten AG - würden sie auf Grund der Überqualifizierung nicht einstellen !

Ob und wie hoch die DRV ein Übergangsgeld bezahlt und ob Beiträge gezahlt werden, kommt darauf an:

Was hast du vor der Weiterbildung gemacht? Liegt vor der Maßnahme eine Arbeitstätigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder H4 Bezug??

eine Umschulung bekommst du nur, wenn du deinen jetzigen Beruf nicht mehr ausführen kannst.

Für ALG1 musst du in den letzten 12 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das tust du bei einer Umschulung nicht.