Erwerbsminderungsrente: Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert:?

3 Antworten

Das kannst du subjektiv doch nur selbst beantworten.

Die RV wird natürlich objektive Beurteilungen von deinen Ärzten einholen.

Richtig. Sie haben sich nicht verändert, also NEIN. Logisch

„Ja“ kreuzt nur nur dann an, wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert oder auch verbessert hat. Dann musst du aber auch dazu schreiben, inwiefern.

„Nein“ bedeutet gleichbleibender Gesundheitszustand.

Entscheidend ist aber, was deine Ärzte schreiben, falls sie vom Gutachter gefragt werden.