Was sollte ich tun, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde trotz schwerer Krankheit?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ummus,

so wie Sie den Fall beschreiben, agieren Sie ohne kompetenten Rechtsbeistand!

Sollte dies der Fall sein, sollten Sie unbedingt einen versierten, kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen.

Auch sollte ein Widerspruch immer duch den Rechtsbeistand formuliert werden.

Eventuell können Sie beim zuständigen Amtsgericht auf Grund der finanziellen Verhältnisse Prozesskostenhilfe beantragen!

Eine gute Empfehlung wäre die Mitgliedschaft im VDK, weil die Juristen des VDK die Mitglieder in allen Fragen der Sozialversicherung begleiten, notfalls bis zum Sozialgericht!

Der Rechtsbeistand hat das Recht auf Akteneinsicht!

Des weiteren fehlt es im Fall Ihrer Mutter anscheinend an glasklaren, unmißverständlich formulierten Facharzt-Attesten, aus welchen eindeutig und unwiderlegbar hervorgeht, daß die Resteistungsfähigkeit Ihrer Mutter auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten, auf Dauer abgesunken ist.

Liegen derartige Atteste nicht hervor, ist es für die medizinischen Gutachter der Rentenversicherung ein Leichtes, den Rentenantrag anzulehnen.

Es wäre also dringend anzuraten, die behandelnden Fachärzte um enstprechend aussagefähige Atteste zu ersuchen! Des weiteren sollten durch den Rechtsbeistand die Voraussetzungen für Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden!

Beste Grüße und viel Erfolg

Konrad

hallo, danke für die tipps. habe bereits einen rechtsanwalt eingeschaltet.

hallo ichhierundda, sie spricht nur türkisch kaum sogar so gut wie kaum deutsch. habe bereits einen rechtsanwalt gefragt. er mein das viele Sachen bei ihr nicht bewertet ist und das es meist regelfall ist,dass zuerst eine ablehnung der em.-rente kommt. ihre depression wurde zbs. als dysthemie gewertet. obwohl sie schwergradige depression rez.. der anwalt wird widerspruch einleiten und direkt einen sachverständigungsgutachten verlangen. mal sehen was sich daraus ergibt. mir geht es jetzt mehr darum, dass sie in eine klinik eingewiesen wird, da ihr zustand sich tag füg tag schlechter und ich mitlerweile angst um sie habe.

eine reha wurde abgelehnt, weil sie zu krank ist? versteh ich nicht! eine stationäre reha wird in einer klinik gemacht, in der auch sehr kranke menschen gut versorgt werden-es widerspricht sich doch, dass man ihr keine rente genehmigt, sie aber zu krank für eine stationäre reha ist! von wem kommt denn die aussage? vom rentenversicherungsträger?

Wer bei einer REHA nicht an der Therapie teilnehmen kann, ist in der Tat zu krank für diese Maßnahme. Nur um dort im Bett zu liegen, schickt die RV sie sicher nicht in eine REHA

@DerHans

entweder sie geht in eine psychosomatische klinik und wenn sie für diese klinik zu krank ist, dann soll sie halt in eine reha für körperliche therapie gehen-die sind für all die probleme, die der fragesteller geschildert hat, ausgerüstet und man ist nicht zu krank, um einige der vielfältigen therapien wahrzunehmen (z.b. für den rücken eine massage, elektrotherapie, fango, extensionsbehandlungen, etc.)

@tschona

hallo, vielen dank für die schnelle antwort. sie ist bei vielen ärtzen zurzeit zeitglich in behandlung eine psychotherapie bzw. gesprächstherapie bekommt sie ja seit einem jahr, allerdings ohne erfolg. der neurolog meinte, dass es ein arzt sein muss der in ihrer muttersprache ist, sonst hat keine therapie sinn.

Welche Sprache spricht sie denn? Nach dem Widerspruch und der Ablehnung kommt die Klage. Schreib doch bitte mal, welche Gründe in der Ablehnung stehen. Und am besten einen Termin beim VDK machen (Telefonbuch) Mfg

hallo, sie spricht nur türkisch kaum deutsch so gut wie nichts.

Abgelehnt wurde der Antrag aus medizinischen Gründen. Da stehen einige Ihrer Krankheiten, nicht alle unzwar: Dysthymie, somotoforme Schmerzstörung, chronisch obstruktive Bronchitis, Refluserkrankung der Speisröhre. Demnach ist Sie min. 6 Stunden täglich Arbeitsfähig.

@ummus

Ja. Amwalt ist richtig und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hat sie ja demnach auch erfüllt. Dann zum Anwalt oder VDK. Ich drücke die Daumen.

@ummus

Yes, das scheint wohl Usus bei denen zu sein ... einfach mal ne Diagnose weglassen. Oder die "Verniedlichlungspraktik: für die Rentenbehörde liest sich "Dysthemie" doch besser als "schwere Depression". Anpassungstörung wird auch gerne als Ersatz genommen. Konnte diese Phänomene auch in meinem Rentenbericht finden.

Hat sie denn überhaupt einen Rentenanspruch? Sind tatsächlich Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden. Bei der Aufzählung kann sie ja ganz bestimmt nicht mehr 3 Stunden am Tag arbeiten. Lasst ihr sie denn mit dem Rentenarzt alleine verhandeln?

hallo, erstmal vielen dank für die schnelle antwort.ja sie hat 20 jahre gearbeitet als reinigungskraft. mit rentenarzt verstehe ich nicht was sie meinen, wenns der gutachter gemeint ist - nein da sie kaum deutsch spricht und ich immer übersetzen muss.

@ummus

Gerade im Bereich der Reinigungskräfte (wurde) und wird aber leider häufig ohne Anmeldung gearbeitet. Hat sie tatsächlich eine Rentenversicherungsnummer und wurden Beiträge entrichtet?