Erwerb/Besitz von Phenibut in Deutschland legal?

3 Antworten

Phenibut sollte momentan noch legal sein.

Das NpSG betrifft momentan Phenethylamine sowie synthetische Cannabinoide, Phenibut fällt weder unter das eine noch das andere.

Vom Zoll wird es meistens als Nahrungsergänzungsmittel abgestempelt, welche Rolle es ja auch meistens einnimmt, selten wird es als Arzneimittel gesehen und vom Zoll eingezogen.

Zu den gesundheitlichen Folgen sei noch an zu merken dass es eine gewisse Hepatoxizität besitzt, sprich Leberschädigend ist.
Wie stark/viel stärker oder schwächer als Alkohol diese ist weiß ich leider nicht, aber ich nehme mal an dass sowas eher Bodybuilder betrifft.

Danke schonmal für die Antwort.

Ja, die Stoffgruppe konnte ich im NpSG auch nicht vorfinden. 
Das mit der Hepatoxizität ist bisschen ungünstig, da bei mir verdacht auf eine Gallengangerkrankung vorliegt... Hab aber gehört dass ein moderater Konsum keine Schäden mit sich zieht. Schade nur, dass es nicht wirklich Langzeitstudien über das Zeug gibt. Die Wirkung sagt mir nämlich echt zu..

@DerMajor

Also laut mehreren Meinungen ist die Hepatoxizität vergleichbar mit Alkohol, wenn nicht sogar weniger schädlich, wie schädlich es wirklich ist wird man wohl erst in ein paar Jahren wissen.

Viele raten zu höchstens einmal pro Woche, eher einmal alle zwei Wochen um auf der sicheren Seite zu sein, auch weil das Abhängigkeitspotential wohl nicht zu unterschätzen ist.

Dass mit der Galle tut mir leid, ich hoffe dass sich der Verdacht als Falsch herrausstellt, wenn nicht gute Besserung.

Hallo 3DRiley,

danke für die interessante Antwort, aber warum fällt Phenibut nicht unter das NpSG wenn es doch eben die Phenylethylamine betrifft?

Laut Wikipedia: 

"Phenibut (auch β-Phenyl-γ-aminobuttersäure) ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phenylethylamine."

LG

@lmore

Oh ups, hast natürlich recht, mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen.

Zum einen betrifft das NpSG nicht komplett die Gruppe der Phenethylamine sondern 2-Phenethylamine.

Zum anderen ist es immer noch komplett davon abhängig wie das Molekül aufgebaut ist.

Hier ab Seite sechs:
https://legal-high-inhaltsstoffe.de/sites/default/files/uploads/ge_npsg_kabinett.pdf

Was mich jetzt gerade ziemlich verwundert ist dass die Molekülmasse unter 500u liegen muss damit der Stoff illegal ist, dass wird garantiert nicht sehr lange so bleiben.

@3DRiley

Also meiner Auffassung nach ist es ein 2-Acetyl-2-phenylethyl-1-amin. Daher müsste es unter das NpSG fallen. Bei R5 bzw. R6 (β-Stellung) (je nach Enantiomer) befindet sich doch eine Carboxy-Gruppe (Acetyl), welche in Abschnitt b) für die für Strukturelemente B deiner Quelle aufgeführt ist.
Korrektiere mich bitte, falls ich falsch liege.
https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/anlage.html
Diese Quelle schreibt allerdings nicht von einer Carboxy-Gruppe in Position R5 und R6.
Über das NpSG aufregen bringt jetzt auch nichts :)
Wäre froh, wenn du oder jemand anderes eine qualifizierte Antwort dazu abgeben kann.

"Thc kann tödlich sein ab einer Dosis" ja wenn du 15kg in 10min rauchst oder spritzt sonst nicht... und das ist unmöglich^^