Darf ich meinen Privatgrundstück verteidigen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Denn in Amerika darf man solche Menschen, die unerwünscht sind, einfach be/erschießen..

Tja......, da bist du leider auf dem Holzweg.

Auch wenn es dir durch die Berichterstattung in den deutschen " Qualitätsmedien " über die angeblichen " amerikanischen Verhältnisse " quasi täglich suggeriert wird...: in den USA darf man nirgendwo einfach Leute erschießen, weil sie unerwünscht sind, sich auf fremden Grundstücken aufhalten ect.

Das US-amerikanische Notwehrrecht ist gar nicht soo unterschiedlich zu unserem, nur daß die Bürger vieler US-Bundesstaaten eben auch die Möglichkeit haben, sich in einem Notwehrfall mit tatsächlich wirkungsvollen Waffen zu verteidigen.

Und hier kommen wir zu deiner Frage......

  • Man darf sich Deutschland in einem tatsächlichen Notwehrfall mit allem verteidigen, was man gerade zu Hand hat. Ein Notwehrfall liegt dann vor, wenn ein geschütztes Rechtsgut ( Eigentum, Leben, Gesundheit, Ehre, sexuell Selbstbestimmung, ect...) rechtswidrig angegriffen wird.

Ob ein Softairspielzeug in einem tatsächlichen Notwehrfall ein geeignetes Instrument zur Verteidigung ist wage ich doch stark zu bezweifeln........, ob ungewollte Besucher auf deinem Grundstück bereits einen Notwehrfall rechtfertigen ebenso.

Auf Leute zu schießen ( und sei es auch nur mit lächerlichen Softairpüstern... ) bloß weil sie unerlaubt dein Grundstück betreten dürfte mit Sicherheit in richtig Ärger für dich enden.

lama666  27.09.2014, 09:57

Ich wage auch zu bezweifeln, dass man alle Mittel die einen eben grad zur Hand sind zur Verteidigung nutzen darf, wenn die Ehre angegriffen wird! Wir leben ja hier in Deutschland und nicht in einem Islamischen Staat! Dies gilt nur, wenn das eigene Leben bzw Gesundheit oder die eines anderen in Gefahr ist und nur so geschützt werden kann! Und wenn dafür eine Waffe genutzt wird, für die man in Deutschland natürlich genauso eine Genehmigung braucht, dann wird dir das kein Gesetz verbieten!

Und ich glaube schon, dass es in bestimmten Bundesstaaten der USA sehr wohl erlaubt ist, sein eigenes Grundstück mit Waffengewalt zu verteidigen. Wenn die Amis diese Szenen selbst in ihren Serien und Filmen so darstellen, dann ist da schon was dran. Und in einem Land in dem schon Kleinkindern das Schießen beigebracht wird, kann ich mir alles vorstellen.

sejler  27.09.2014, 18:34
@lama666
Ich wage auch zu bezweifeln, dass man alle Mittel die einen eben grad zur Hand sind zur Verteidigung nutzen darf, wenn die Ehre angegriffen wird!

Die Wahl des Mittels um in einem Notwehrfall den rechtswidrigen Angriff abzuwehren unterliegt nur insofern Einschränkungen, als daß das Mittel zum einen geeignet sein muß den Angriff auch wirkungsvoll zu beenden, desweiteren muß man das mildeste Mittel was einem zur Verfügung steht wählen ( welches aber eben auch weiterhin wirkungsvoll sein muß...) und es darf kein grobes Misverhältnis der Rechtsgüter vorliegen.

Und ich glaube schon, dass es in bestimmten Bundesstaaten der USA sehr wohl erlaubt ist, sein eigenes Grundstück mit Waffengewalt zu verteidigen. Wenn die Amis diese Szenen selbst in ihren Serien und Filmen so darstellen, dann ist da schon was dran.
  • Wenn man von einem Schuß getroffen wird, fliegt man meterweit durch die Luft.....
  • Autos explodieren immer bei Kollisionen......
  • Wurfsterne sind tödliche...präzise Waffen auf etliche dutzend Meter Entfernung......
  • Eine Waffe mit Schalldämpfer macht nur noch gaaanz leise " plopp "....

Wird in hunderten Filmen jedenfalls so dargestellt......., ist aber definitiv Blödsinn.

luci6203  27.09.2014, 13:45

Ich stimmt die zu 100% zu!

In Deutschland gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, dass du mit körperlicher Gewalt nur Angriffen auf Leib und Leben von dir oder anderen Menschen reagieren darfst. Wenn dir einer was "nur" was klauen will und du ihn deswegen verletzt wird das vor Gericht separat behandelt. Der Einbruch und die Körperverltzung sind für Vater Staat zwei getrennte Paar Schuhe.

Du darfst drohen, denke ich, aber ich denke das geht unter Körperverletzung und ist im Falle von nervigen Genossen unverhältnismässig und übertrieben und meines Wissens strafbar. Und bei Dieben: ist es wirklich sinnvoll, mit Airsoftwaffen auf sie zu schiessen? Wenn du sie triffst, macht es in 99% der Fälle überhaupt nichts und in 1% triffst du das Auge, was richtig übel werden kann. Wenn du schon legal im Besitz von Airsoftwaffen bist, wird davon ausgegangen, dass du darüber bescheid weisst, und deshalb dieses Risiko von schwerer Körperverletzung nicht eingehst. Notwehr ist was anderes - aber auch dort werden die Dinger dir nicht viel bringen...

Wenn du dein Grundstück abgesperrt hast, ist das unbefugtes betreten..... dann müsstest du ihn festhalten können bis die Polizei kommt.... auf Gewalt seinerseits nur angemessen im Rahmen reagieren (notwehr)

Ansonsten nichts wir sind ja Gottseidank nicht im wilden Westen

Gruss Alex

Du darfst dich Verteidigen und du mußt einer Straftat gegen dich (also auch gegen dein Eigentumsrecht) nicht tatenlos zusehen. Was das nun genau bedeutet entscheidet sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.

Die Idee sich mit Spielzeugwaffen verteidigen zu wollen ist aber - mal realistisch betrachtet - nicht unbedingt die aller beste.