Erstes Inkassoschreiben nach über 4 Jahren

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Forderung nicht durch ein Vollstreckungstitel oder ein Urteil rechtskräftig tituliert wurde ist die Forderung verjährt. Also lass dir am besten von dem Inkassobüro den entsprechenden Titel in Kopie zuschicken. Wenn keiner vorliegt bist du damit durch ;-)

Gruß

Sollte seit Ende 2005 keine Zahlungsaufforderung oder Mahnungen von freenet mehr gekommen sein, ist die Forderung verjährt. Sie sollten dem Inkasso mitteilen, dass keine Forderung gegen Sie besteht und trotzdem rein vorsorglich die Einrede der Verjährung erheben.

ich würde dort anrufen und einen nachweis verlangen ,sagen das du darüber nichts mehr weisst und das ,wie mir bekannt ist nach 3 jahren eh verjährt ist. mit dem da kann ja jeder kommen ,hast du vollkommen recht. ich denke ,die können da rein garnichts machen und haben auch keinen anspruch mehr auf irgendwas. würde da ganz sachlich ran gehen ,denn hier liegt der sieg auf deiner seite

soweit ich weiß, verjährt so etwas nach drei jahren, also dürften sie dir im prinzip gar keine mahnung mehr schicken bzw ist sie ungültig. Informier dich da aber mal genauer

Habe da letztens im Fernsehen einen Bericht gesehen, der genau dies Thema behandelt. Dort gab es auch eine Empfehlung, wie damit zu verfahren ist. Fakt jedenfalls war, dass man darauf reagieren muss, da diese Forderung sonst rechtskräftig wird. Ich weiß aber nicht mehr , was geraten wurde, erkundige Dich doch mal bei einer Verbraucherzentrale danach. Diese Inkassoschreiben werden im Augenblick bundesweit veschickt. lg