An Unitymedia Modem verspätet zurückgeschickt - dürfen sie trotzdem ganze Strafe kassieren?
Hallo,
ich bin schon seit ein paar Monaten kein Kunde mehr bei Unitymedia. Vor einer Weile habe ich mit einem Unitymedia-Mitarbeiter telefonisch ausgemacht, dass ich das Modem bald zurücksende bzw. Es angekündigt. Der Mitarbeiter hat dem zugestimmt.
Nun habe ich es Anfang Juni hingeschickt, habe den Einlieferungsbeleg.
Trotzdem bekomme ich weiter Mahnungen vom Inkassounternehmen!
Bei einem weiteren Anruf bei Unitymedia sagte der Mirtarbeiter, die Rechte auf die geforderten Kosten seien an das Inkassounternehmen verkauft ! Die Rücksendungsfrist für ein Modem betrage nur 2 Wochen !!!
Alice z.B. hat 1 Jahr Rücksendefrist!
Kann mir da wer helfen? Habe ich ein Recht bzw. kann es irgendwie einfordern, dass die Modm-Rücksendung akzeptiert und diese Summe, die sie fordern wenigstens teilweise zurückgenommen wird ???
Gruß
5 Antworten
Es ist ganz einfach: Das Modem ist zurückgeschickt, Ansprüche auf Geldforderungen gibt es damit keine. Und wenn die noch so oft das Gegenteil behaupten. Durchsetzen können die das vor Gericht nicht.
Ich würde dem Inkasso folgendes per Einschreiben schicken: "Wertes Inkasso. Das Gerät wurde längst zurückgeschickt. Ich weise die Forderung daher vollumfänglich zurück. Weitere Bettelbriefe werde ich unbeantwortet lassen. Im übrigen wurde ich von Unitymedia informiert, dass Sie die Forderung 'aufgekauft' haben. Damit liegt keine Rechtsdienstleistung vor und sie begehen hier gewerblichen Betrug, indem sie eine Dienstleistung und einen Schaden vortäuschen, die sie gar nicht erbringen und was frei erfunden ist. Ich stelle in Aussicht, Strafanzeige zu erstatten und beim Aufsichtsgericht einen Entzug der Lizenz zu beantragen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen."
Das sind deutliche Worte, auf was anderes hören die erfahrungsgemäß nicht. Das letzte was die wollen ist, diese dubiosen Geschäftspraktiken an dieser Ecke von Staatsanwälten und Gerichten durchleuchtet zu wissen.
Trotzdem bekomme ich weiter Mahnungen vom Inkassounternehmen!
Sammeln. Kannst du als Grillanzünder benutzen, wenn die Kohle mal nicht so richtig will.
Bei einem weiteren Anruf bei Unitymedia sagte der Mirtarbeiter, die
Rechte auf die geforderten Kosten seien an das Inkassounternehmen
verkauft
Wenn dem so wäre, dürfte das Inkassobüro keine Kosten in Rechnung stellen, da es in eigener Sache handelt.
- Hör auf rumzutelefonieren.
- Ignoriere alles was nicht im gelben Umschlag kommt. Kommt einer sofort widersprechen.
- Füße hoch
Wenn die 2 Wochen haben, dann hast du das in den agb auch nachlesen können. Zahle, sonst wird es immer teurer.
Und beim nächsten Mal den Vertrag lesen, und wenn man ihn nicht versteht, nicht unterschreiben.
Aber keine ungerechtfertigt hohen Inkasso Kosten akzeptieren.
Und schon wieder das Märchen von den immer teuer werdenden Forderungen...
Das ist schlicht falsch.
Folgt da jetzt auch noch was? Also einfach nur "Menno, das ist falsch" oder begründest du auch noch, warum das falsch ist, was ich geschrieben habe?
Auf was bezieht sich das Falsch? Auf welchen meiner drei Absätze?
Auf den ersten? Schon man was von Inhaltskontrolle gehört?
Auf den zweiten? Hast du dir die AGB mal angeschaut? Wo steht da, dass man eine Geldforderung schuldet? Und wo steht, wie viel Geld man schuldet?
Auf das dritte? Wieso ist das falsch?
Ich zitiere mal aus deinem Profile:
Die Antworten die ich gebe, gefallen nicht jedem. Denn Wahrheit tut manchmal weh.
Ja, manchmal trifft das auch auf mich zu, dieser Satz. Auch wenn die Wahrheit weh tut, du hast hier bei diesem Thema einfach mal Unrecht. Sorry, aber die Wahrheit ist leider so.
Ich warte auf die Begründung, warum man die Gebühren nicht zahlen muss, wenn sie angemessen sind.
Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar. Was wird denn außerdem noch gefordert? Erfolgte denn zwischendurch eine Mahnung?
Das stimmt so nicht. Inkassogebühren sind durchsetzbar, wenn sie gerechtfertigt sind. Das ist nicht immer so, aber durchaus ist dies möglich.
Bitte hier lesen http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Unitymedia ist geschäftserfahren genug für sein Mahnwesen keine externe Hilfe zu brauchen.
Außerdem war der Fragesteller gewillt die Hardware zurückzusenden. Hat er auch.
Inkassobüro hat Anspruch auf maximal 3,- € für den Schrieb.
Das stimmt so nicht
Doch, in dem Fall stimmt es aus zwei Gründen:
1. Bei Abtretungen liegt keine Inkassodienstleistung mehr vor und darf auch nicht abgerechnet werden
2. Man ist weder in Verzug noch schuldet man einfach mal so automatisch (!) Geld. Ansprüche auf Inkassogebühren gibt es daher ganz grundsätzlich nicht.
Dein Link sagt aber überhaupt nichts zur tatsächlichen gerichtlichen Durchsetzbarkeit aus. Ich habe es noch nicht erlebt dass Inkassogebühren bei beglichener Hauptforderung erfolgreich eingeklagt wurden.
Also mit der Gebühren liste (0 3 rvg) könnte man durchaus leben
Die Frage ist ob es die inkassobranche kann ;-)
Der Mitarbeiter war nur ein callagent.
Forderungsinhaber ist nach wie vor unitymedia und nicht das Inkassobüro
Ist der wert des zurück geschickten modems bereits berücksichtigt im letztem inkasso Schreiben?
Nein, er ist darin nicht berücksichtigt.
Mit der Rücksendung des Modems habe ich mir wirklich etwas Zeit gelassen. Im März wurde seitens Unitymedia dafür noch der Preis in Höhe von 33,61 Euro plus 6,39 Umsatzsteuer gefordert, so dass der Forderungsbetrag bei 40,00 Euro lag. Es erfolgten Mahnungen von Unitymedia, die ich teils erst später öffnete. Die Umschläge sind optisch einfach nicht zu unterscheiden von ihrer Werbung, die ständig ins Haus flattert.
Zwischenzeitlich telefonierte ich mit Unitymedia und teilte meine Willigkeit, das Modem zurückzusenden mit. Seit einigen Tagen ist das Modem nun wieder bei Unitymedia.
Seitens des Inkassounternehmens ist das die zweite Mahnung. Der Forderungsbetrag beträgt bereits 124 Euro. Nicht mal das Modem wurde abgezogen.
Den rucksendebeleg hast du noch?
Welches datum steht auf dem beleg und von wann ist der letzte inkassobrief?
Der Rücksendebeleg ist vom 06.06., der letzte Inkassobrief ist etwa auf den 16. oder 17. Juni datiert, die Zahlungsfrist, die mir darin gesetzt wurde, betruf nur etwa 4 Tage.
Nicht alles, was in AGB steht, ist automatisch wirksam.
Davon abgesehen schuldet man niemals irgendeine Geldforderung. Das steht bei keinem der Provider in den AGB und wäre auch grundsätzlich nicht zulässig.
Der Router ist zurückgeschickt. Ansprüche auf Geld gibt es also gar nicht.