An Unitymedia Modem verspätet zurückgeschickt - dürfen sie trotzdem ganze Strafe kassieren?

5 Antworten

Es ist ganz einfach: Das Modem ist zurückgeschickt, Ansprüche auf Geldforderungen gibt es damit keine. Und wenn die noch so oft das Gegenteil behaupten. Durchsetzen können die das vor Gericht nicht.

Ich würde dem Inkasso folgendes per Einschreiben schicken: "Wertes Inkasso. Das Gerät wurde längst zurückgeschickt. Ich weise die Forderung daher vollumfänglich zurück. Weitere Bettelbriefe werde ich unbeantwortet lassen. Im übrigen wurde ich von Unitymedia informiert, dass Sie die Forderung 'aufgekauft' haben. Damit liegt keine Rechtsdienstleistung vor und sie begehen hier gewerblichen Betrug, indem sie eine Dienstleistung und einen Schaden vortäuschen, die sie gar nicht erbringen und was frei erfunden ist. Ich stelle in Aussicht, Strafanzeige zu erstatten und beim Aufsichtsgericht einen Entzug der Lizenz zu beantragen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen."

Das sind deutliche Worte, auf was anderes hören die erfahrungsgemäß nicht. Das letzte was die wollen ist, diese dubiosen Geschäftspraktiken an dieser Ecke von Staatsanwälten und Gerichten durchleuchtet zu wissen.

Trotzdem bekomme ich weiter Mahnungen vom Inkassounternehmen!

Sammeln. Kannst du als Grillanzünder benutzen, wenn die Kohle mal nicht so richtig will.

Bei einem weiteren Anruf bei Unitymedia sagte der Mirtarbeiter, die
Rechte auf die geforderten Kosten seien an das Inkassounternehmen 
verkauft 

Wenn dem so wäre, dürfte das Inkassobüro keine Kosten in Rechnung stellen, da es in eigener Sache handelt.

  1. Hör auf rumzutelefonieren.
  2. Ignoriere alles was nicht im gelben Umschlag kommt. Kommt einer sofort widersprechen.
  3. Füße hoch

Wenn die 2 Wochen haben,  dann hast du das in den agb  auch nachlesen können.  Zahle,  sonst wird es immer teurer. 

Und beim nächsten  Mal den Vertrag lesen,  und wenn man ihn nicht  versteht, nicht unterschreiben. 

asdundab  15.06.2016, 20:04

Aber keine ungerechtfertigt hohen Inkasso Kosten akzeptieren.

franneck1989  15.06.2016, 20:34

Und schon wieder das Märchen von den immer teuer werdenden Forderungen...

mepeisen  16.06.2016, 13:09

Nicht alles, was in AGB steht, ist automatisch wirksam.

Davon abgesehen schuldet man niemals irgendeine Geldforderung. Das steht bei keinem der Provider in den AGB und wäre auch grundsätzlich nicht zulässig.

Der Router ist zurückgeschickt. Ansprüche auf Geld gibt es also gar nicht.

AntwortMarkus  16.06.2016, 13:40
@mepeisen

Das ist schlicht falsch.

franneck1989  16.06.2016, 14:12
@AntwortMarkus

Das ist schlicht falsch. 

Begründung?

mepeisen  16.06.2016, 17:29
@AntwortMarkus

Folgt da jetzt auch noch was? Also einfach nur "Menno, das ist falsch" oder begründest du auch noch, warum das falsch ist, was ich geschrieben habe?

Auf was bezieht sich das Falsch? Auf welchen meiner drei Absätze?

Auf den ersten? Schon man was von Inhaltskontrolle gehört?

Auf den zweiten? Hast du dir die AGB mal angeschaut? Wo steht da, dass man eine Geldforderung schuldet? Und wo steht, wie viel Geld man schuldet?

Auf das dritte? Wieso ist das falsch?

Ich zitiere mal aus deinem Profile:

Die Antworten die ich gebe, gefallen nicht jedem. Denn Wahrheit tut manchmal weh.

Ja, manchmal trifft das auch auf mich zu, dieser Satz. Auch wenn die Wahrheit weh tut, du hast hier bei diesem Thema einfach mal Unrecht. Sorry, aber die Wahrheit ist leider so.

AntwortMarkus  16.06.2016, 17:31
@franneck1989

Ich warte auf die Begründung, warum man die Gebühren nicht zahlen muss, wenn sie angemessen sind.

Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar. Was wird denn außerdem noch gefordert? Erfolgte denn zwischendurch eine Mahnung?

AntwortMarkus  15.06.2016, 20:37

Das stimmt so nicht. Inkassogebühren sind durchsetzbar, wenn sie gerechtfertigt sind. Das ist nicht immer so,  aber durchaus ist dies möglich.

Bitte hier lesen http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

kevin1905  15.06.2016, 20:43
@AntwortMarkus

Unitymedia ist geschäftserfahren genug für sein Mahnwesen keine externe Hilfe zu brauchen.

Außerdem war der Fragesteller gewillt die Hardware zurückzusenden. Hat er auch.

Inkassobüro hat Anspruch auf maximal 3,- € für den Schrieb.

mepeisen  16.06.2016, 13:08
@AntwortMarkus

Das stimmt so nicht

Doch, in dem Fall stimmt es aus zwei Gründen:

1. Bei Abtretungen liegt keine Inkassodienstleistung mehr vor und darf auch nicht abgerechnet werden

2. Man ist weder in Verzug noch schuldet man einfach mal so automatisch (!) Geld. Ansprüche auf Inkassogebühren gibt es daher ganz grundsätzlich nicht.

franneck1989  15.06.2016, 20:45

Dein Link sagt aber überhaupt nichts zur tatsächlichen gerichtlichen Durchsetzbarkeit aus. Ich habe es noch nicht erlebt dass Inkassogebühren bei beglichener Hauptforderung erfolgreich eingeklagt wurden.

EXInkassoMA  15.06.2016, 21:24
@franneck1989

Also mit der Gebühren liste (0 3 rvg) könnte man durchaus leben 

Die Frage ist ob es die inkassobranche kann ;-) 

Der Mitarbeiter war nur ein callagent. 

Forderungsinhaber ist nach wie vor unitymedia und nicht das Inkassobüro 

Ist der wert des zurück geschickten modems bereits berücksichtigt im letztem inkasso Schreiben? 

Laune777 
Fragesteller
 16.06.2016, 06:48

Nein, er ist darin nicht berücksichtigt.

Mit der Rücksendung des Modems habe ich mir wirklich etwas Zeit gelassen. Im März wurde seitens Unitymedia dafür noch der Preis in Höhe von 33,61 Euro plus 6,39 Umsatzsteuer gefordert, so dass der Forderungsbetrag bei 40,00 Euro lag. Es erfolgten Mahnungen von Unitymedia, die ich teils erst später öffnete. Die Umschläge sind optisch einfach nicht zu unterscheiden von ihrer Werbung, die ständig ins Haus flattert.

Zwischenzeitlich telefonierte ich mit Unitymedia und teilte meine Willigkeit, das Modem zurückzusenden mit. Seit einigen Tagen ist das Modem nun wieder bei Unitymedia.

Seitens des Inkassounternehmens ist das die zweite Mahnung. Der Forderungsbetrag beträgt bereits 124 Euro. Nicht mal das Modem wurde abgezogen.

EXInkassoMA  16.06.2016, 07:06
@Laune777

Den rucksendebeleg hast du noch? 

Welches datum steht auf dem beleg und von wann ist der letzte inkassobrief? 

Laune777 
Fragesteller
 25.06.2016, 13:32
@EXInkassoMA

Der Rücksendebeleg ist vom 06.06., der letzte Inkassobrief ist etwa auf den 16. oder 17. Juni datiert, die Zahlungsfrist, die mir darin gesetzt wurde, betruf nur etwa 4 Tage.

EXInkassoMA  25.06.2016, 19:19
@Laune777

Warte ab und poste wieder wenn sich das inkasso meldet. 

Nicht mehr anrufen