Erste Mietwohnung - darf der Vermieter Kosten verschweigen?

6 Antworten

Für was zahle ich dann 118€ HEIZ und Betriebskosten??? 
  • Wasser/Abwasser
  • Wasserdichtheitsprüfung
  • Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser, sofern es eine Vereinbarung dazu gibt
  • Kanalräumung
  • Müll
  • Entrümpelung von herrenlosem Gut
  • Schädlingsbekämpfung
  • Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
  • Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses & Gemeinschaftsflächen
  • Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
  • Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden, sofern mehr als die Hälfte der MieterInnen dieser Überwälzung zugestimmt hat
  • Verwaltungshonorar
  • Hausreinigung (darunter fallen bei alten Diesntverträgen mit "echten"HausbesorgerInnen auch die Abfertigung bzw. bei DienstnehmerInnen die Kommunalsteuer) inkl. Schneeräumung
  • öffentliche Abgaben
  • laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Schwimmbad, Sauna, Waschküche, Grünanlagen, Gemeinschaftsräume etc.) wie z. B. Strom, Service, Wartung, Energiekosten, Rasenmähen etc.

Altgeräte, die häufig überdimensioniert und technisch veraltet sind, haben einen hohen Stromverbrauch. Eine neue Nachtspeicherheizung in einem gut gedämmten Haus arbeitet effizienter und verbraucht weniger Energie.

Alles Gute für dich!

Nein, du hast da keine Rechte.

Naja, das ist eben der Strom für die Nachtspeicheröfen. Die sind super teuer. Und Wasser zahlst du ja nicht extra. Es geht um die 200€ Strom extra.

Die 80€, die sie veranschlagt hat, sind ja von ihr nur angepeilt. Sie hat damit ja gar nichts zu tun. Das hat der:die Vormieterin bezahlt. Vielleicht war der:die besonders sparsam, dann kann es sogar sein, dass die nur so eine geringe Stromrechnung hatte.

Nun denn: du hättest dich informieren müssen und kommst halt nun mit 3 monatiger Kündigungsfrist raus.

Nachtspeicheröfen laufen mit Strom und sind die teuerste Art zu heizen ... sowas weiß man doch ...

und wofür die Nebenkostenvorauszahlung ist, kann man per Ferndiagnose nicht beurteilen ... gibt es einen Hausmeister, ein Garten der gepflegt werden muss, einen Aufzug? ....

conni654 
Fragesteller
 09.10.2021, 23:37

Ja Nachtspeicheröfen sind teurer die Vermieterin meinte auch ich müsse so mit 80€ im Monat rechnen. Sie sagte mir aber dass Wasser bei den Betriebskosten schon mit dabei wäre.

frodobeutlin100  09.10.2021, 23:45
@conni654

was die Vermieterin so gesagt hat ist völlig belanglos ... sie hat nie Stromrechnung gesehen oder bezahlt - das war der Vormieter

210,00 Euro ist der Abschlag - dann hast Du entweder eine Nachzahlung oder Du bekommst Geld zurück - geändert wird der Abschlag erst im Folgejahr .... wenn Der Vormieter auf Teufel komm raus geheizt hat, hast Du jetzt erstmal den hohen Abschlag

Das Problem an der Sache ist, dass die Kosten ja tatsächlich anfallen. Du kannst die Aufschlüsselung der 118 € von der Vermieterin verlangen.

Nachtspeicheröfen sind nicht mehr zeitgemäß und extrem teuer, eine Wohnung adäquat zu heizen. Ich persönlich hätte eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen niemals angemietet.

Ich sehe hier nur die Chance, kündigen, neue Wohnung suchen, umziehen. Dass das für dich nicht bezahlbar ist, verstehe ich.