Erste Mietwohnung - darf der Vermieter Kosten verschweigen?
Ich habe mich mit 1. Oktober voller Vorfreude für meine aller erste Mietwohnung entschieden. Meine Mutter und ich waren uns ziemlich sicher über die Wohnung, sie lief sogar über eine große gut angesehene Marklerfirma wobei wir dachten hier müsse alles passen.
Wir wurden informiert dass die Wohnung Nachtspeicheröfen habe und bei der Nachfrage wie viel die Stromkosten sein würden antwortete uns die Maklerin so um die 80€.
Bei der Besprechung wurde ausdrücklich nochmals betont die Miete sei 432€ + 118€ für Heiz- Betriebskosten gesamt 550€. Strom wäre selbst zu bezahlen. Damit waren wir einverstanden. Sie hat bei der Übergabe die Zähler gelesen alles ok.
Dann ein paar Tage später der Schock. Meine erste Stromrechnung, bzw der Brief von der Salzburg AG was monatlich vorhesehen wäre für mich zu zahlen: 210€!!!! Da wurde mir erst gesagt ich habe zwei Stromzähler. Einen für Strom einen für heizen und Warmwasser würde auch über meinen Strom laufen. Für was zahle ich dann 118€ HEIZ und Betriebskosten??? Ich bin wirklich geschockt als Normalverdiener. Da hätte ich mir gleich eine Riesen Wohnung für 800€ im Monat mieten können das kann ich mir nicht leisten.
Bitte sagt mir wurde damit nicht eine gewisse Aufklärungspflicht mir gegenüber verletzt? Sie hat noch ausdrücklich gesagt dass nur der Strom extra wäre, vom Wasser war nie die Rede. So dreist da muss man doch irgendwas machen können. Am liebsten würde ich einfach das Geld zurück forden und alles auflösen. Oder die Betriebskosten streichen denn für Müll und Kanal zahlt man doch keine 118€ im Monat wenn ich den Rest eh selbst bezahlen muss??
Bitte hilfe wer kennt sich aus was für Rechte habe ich?
Liebe Grüße
6 Antworten
Für was zahle ich dann 118€ HEIZ und Betriebskosten???
- Wasser/Abwasser
- Wasserdichtheitsprüfung
- Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser, sofern es eine Vereinbarung dazu gibt
- Kanalräumung
- Müll
- Entrümpelung von herrenlosem Gut
- Schädlingsbekämpfung
- Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
- Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses & Gemeinschaftsflächen
- Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
- Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden, sofern mehr als die Hälfte der MieterInnen dieser Überwälzung zugestimmt hat
- Verwaltungshonorar
- Hausreinigung (darunter fallen bei alten Diesntverträgen mit "echten"HausbesorgerInnen auch die Abfertigung bzw. bei DienstnehmerInnen die Kommunalsteuer) inkl. Schneeräumung
- öffentliche Abgaben
- laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Schwimmbad, Sauna, Waschküche, Grünanlagen, Gemeinschaftsräume etc.) wie z. B. Strom, Service, Wartung, Energiekosten, Rasenmähen etc.
Altgeräte, die häufig überdimensioniert und technisch veraltet sind, haben einen hohen Stromverbrauch. Eine neue Nachtspeicherheizung in einem gut gedämmten Haus arbeitet effizienter und verbraucht weniger Energie.
Alles Gute für dich!
Nein, du hast da keine Rechte.
Naja, das ist eben der Strom für die Nachtspeicheröfen. Die sind super teuer. Und Wasser zahlst du ja nicht extra. Es geht um die 200€ Strom extra.
Die 80€, die sie veranschlagt hat, sind ja von ihr nur angepeilt. Sie hat damit ja gar nichts zu tun. Das hat der:die Vormieterin bezahlt. Vielleicht war der:die besonders sparsam, dann kann es sogar sein, dass die nur so eine geringe Stromrechnung hatte.
Nun denn: du hättest dich informieren müssen und kommst halt nun mit 3 monatiger Kündigungsfrist raus.
Nachtspeicheröfen laufen mit Strom und sind die teuerste Art zu heizen ... sowas weiß man doch ...
und wofür die Nebenkostenvorauszahlung ist, kann man per Ferndiagnose nicht beurteilen ... gibt es einen Hausmeister, ein Garten der gepflegt werden muss, einen Aufzug? ....
was die Vermieterin so gesagt hat ist völlig belanglos ... sie hat nie Stromrechnung gesehen oder bezahlt - das war der Vormieter
210,00 Euro ist der Abschlag - dann hast Du entweder eine Nachzahlung oder Du bekommst Geld zurück - geändert wird der Abschlag erst im Folgejahr .... wenn Der Vormieter auf Teufel komm raus geheizt hat, hast Du jetzt erstmal den hohen Abschlag
Das Problem an der Sache ist, dass die Kosten ja tatsächlich anfallen. Du kannst die Aufschlüsselung der 118 € von der Vermieterin verlangen.
Nachtspeicheröfen sind nicht mehr zeitgemäß und extrem teuer, eine Wohnung adäquat zu heizen. Ich persönlich hätte eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen niemals angemietet.
Ich sehe hier nur die Chance, kündigen, neue Wohnung suchen, umziehen. Dass das für dich nicht bezahlbar ist, verstehe ich.
Ja Nachtspeicheröfen sind teurer die Vermieterin meinte auch ich müsse so mit 80€ im Monat rechnen. Sie sagte mir aber dass Wasser bei den Betriebskosten schon mit dabei wäre.