Kein Strom Zähler muss ich zahlen?

4 Antworten

eine wirklich sehr intresante einstellung. für mich stellt sich hier die frage, ob es wirklich keinen zähler gibt, oder ob der vermieter ihn vor dir versteckt...

das hatte ich auch schon mal. allerdings ist der vermieter damals nicht mit absicht hergegangen, den zähler zu verstecken. er wusste es schlicht nicht... solls auch geben.

jedenfalls war bei einem mieter stromausfall und keiner wusste wo der stromzähler für die eine wohnung war. später stellte sich dann heraus, dass dieser sich in einem an einen anderen mieter vermieteten kellerbateil als 2. zählerkasten befand..

jedenfalls kann dein vermiter ohne rechtsgrundlage nichts fordern. entweder ist da ein zähler für deine wohnung, dann musst du den strom den du verbraucht hast auch bezahlen - stichwort nebenkosten! oder es gibt keinen, dann hätte dies aber auch im mietvertrag vermerkt sein müssen, sonst ist anzunehmen, dass der strom inclusive ist...

ich würde dir zwei dinge raten:

je nach wohnungssituation die augen nach ner neuen bleibe offen halten und ganz unabhänig davon, die sache an einen auf mietrecht spezialierten anwalt zu übergeben. ggf. auch überlegen in einem Mieterschutzbund einzutreten. da musst dich ggf. für ein jahr verpflichten und oder einen jahresbeitrag im vorraus entrchten, dann hast du aber auch anspruch darauf, dass man dich in mietrechtlichen angelegenheiten anwaltlich unterstüzt.

lg, Anna

Danke das hilft schon mal

Hast Du da irgendwas möbliert gemietet? Das ist schon eine ungewöhnliche Konstellation. Normalerweise müssen Stromkosten separat abgerechnet werden. Bzw. wenn die Abrechnung z. B. tatsächlich auf Basis irgendwelcher Zwischenzähler läuft (von deren Existenz Du möglicherweise gar nichts weißt), dann muss das in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters auftauchen.

Ich glaube nicht das er ein zwischen Zähler hat aber lass uns mal davon ausgehen. Ich habe nix im Mietvertrag darüber stehen bzw wurde schriftlich fest gehalten. Muss ich dan zahlen?

Und Nein wurde nicht möbliert gemietet.

Der Vermieter ist nur mit Zustimmung des EVUs berechtigt Strom weiter zu verkaufen.

Im Regelfall wird diese Genehmigung nicht erteilt.

normal schon,aber dann braucht er wenigstens einen geeichten zwischenzähler.schätzen reicht nicht