Wieviel Aufwandsentschädigung für Ehrenamt im Verein?

3 Antworten

Das, was immer gern als "Aufwandsentschädigung" bezeichnet wird, ist oft nichts anderes als eine Zahlung für Zeit- und Arbeitsaufwand. Zeit- und Arbeitsaufwand jedoch können bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht durch eine echte Aufwandsentschädigung ersetzt werden. Echte Aufwandsentschädigungen sind ein Ersatz für tatsächlich und in nachgewiesener Höhe angefallene Aufwendungen. Auf den Ersatz solcher Kosten hat derjenige, dem sie entstanden sind und der sie für erforderlich halten durfte, einen Rechtsanspruch (§ 670 BGB). Echte Aufwandsentschädigungen sind in voller Höhe steuerfrei.

"Aufwandsentschädigungen" für Zeit- und Arbeitsaufwand hingegen sind im steuerlichen Sinne tatsächlich Vergütungen. Solche Vergütungen sind bis zu einer Höhe von 500 Euro im Jahr steuerfrei ("Ehrenamtspauschale"), sofern die Satzung vorschreibt, dass eine solche Vergütung zu zahlen ist.

Wird eine höhere Vergütung gezahlt, so ist der über 500 Euro hinausgehende Teil voll steuerpflichtig.

Vergütungen dürfen aber nicht unangemessen hoch sein (§ 55 Abs. 3 Abgabenordnung). Ihre Höhe muss sich daran orientieren, was in der "freien Wirtschaft" für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird. Das gilt auch für Vergütungen innerhalb der Grenzen der Ehrenamtspauschale! Wer also z.B. nur einmal im Jahr die Kasse eines Vereins mit 10 Mitgliedern prüft, für den ist eine Vergütung von 500 Euro sicher unangemessen hoch!

Wenn ehrenamtlich, dann bekommt er nichts!

Nur wenn die Satzung ausdrücklich eine Bezahlung zulässt, kann er eine Aufwandsentschädigung haben. Die ist bis 500€ steuerfrei. Sie Satzung muss das aber erlauben.

Schau mal hier nach

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vereinsrecht/zahlungen-an-den-ehrenamtlichen-vereinsvorstand-38708

..und dann nimm dir mal die Satzung und lies nach!

P.S. Der Vorstand erhöht nix, der stellt den Antrag und die Mitgliederversammlung beschließt.....

Sehr interessant und zu bedenken ist auch dieser Link

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm#II.

Damit werden Arbeitsverhältnisse begründet, Löhne gezahlt usw. usw. mit allen Folgen für die Gemeinnützigkeit (oder dagegen) und auch die Berufsgenossenschaft, die für vereine zuständig ist, berechnet auf einmal einen Beitrag, der nämlich von der Lohnsumme abhängig ist.

Das heißt Finger weg von Pauschalen Aufwandsentschädigungen... Aufwandsentschädigung gegen nachweis, ist der elegantere Weg.

@romar1581

Man kann ihnen auch einen Etat zur Verfügung stellen, über dessen Verwendung sie nachweispflichtig sind, d.h. nicht verwendete Mittel müssen der Vereinskasse zurückerstattet werden. So machen wir das, wobei Fahrtkosten prinzipiell nicht abgerechnet werden.

500,-- € im Jahr finde ich viel zu hoch. Es sei denn der kann die Kosten nachweisen. Einfach als Pauschalbetrag ist er unakteptabel.