Erschleichen von Leistungen, MobiCard um einen Tag abgelaufen - kann mir jemand helfen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wichtig ist die mobicard in diesem Fall, die brauchst du nimm sie mit und besser noch ALLE Quittungen der Mobicards oder noch besser ALLE Mobicards und die Quittungen. Zeig Sie den Richter und sag ihm dass du dich "sichtlich" beweisbar gebessert hast aber leider die mobicard einen tag abgelaufen war. Früher gibt du zu, vorsätzlich schwarz gefahren zu sein aber du hast daraus gelernt und dir seit damals, immer mobicards gekauft, diesmal warst du im glauben alles richtig gemacht zu haben. Den wichtig ist hierbei das du eine Fahrkarte hattest. Ob diese Gültig war IST Zweitrangig dass Spielt hierbei wirklich eine große Rolle denn dass wird anders gewertet als garkeine Fahrkarte. Einen Anwalt weiß ich nicht ob du brauchst. Wenn dann muss er exakt dass vertreten. Und Spitzenklasse sein. Also irgendeinen wenn dann nicht. Nur auf Empfehlungen wenn dann....

Ich finde es absolut erstaunlich, dass sich eine angehende Abiturientin so verhält! Da du bereits 3x erwischt worden bist, heißt ja im Klartext, dass du unendlich oft Beförderungsleistungen erschleichst und es für dich anscheinend normal ist, dich so "asozial" zu verhalten. Und saufen ist auch keine Entschuldigung!

Da du ja auf 3malige "Warnschüsse" nicht reagierst, ist die Maßnahme mehr als sinnvoll. Das du dir evt. dein Abi damit verbaust und bereits Einträge im Führungszeugnis hast, hast du dir ganz allein selber zuzuschreiben. 

Steffile  12.03.2016, 00:19

Und glaubst du, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Fragestellerin nach 2 Jahren Knast gelaeutert und ein wertvoller Teil der Gesellschaft wird, oder ist die Wahrscheinlichkeit eher hoeher, wenn sie nicht in den Knast kommt?

muschmuschiii  12.03.2016, 07:21
@Steffile

wer lesen kann ...... es geht um 2 MONATE, nicht um 2 Jahre!

Da die 3maligen "Warnschüsse" ja nichts gebracht haben und sie somit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat, ist es eine logische Folge.

Ob sie mit oder ohne Haftstrafe ein wertvoller Teil der Gesellschaft sein wird, steht in den Sternen.

fitnesshase 
Fragesteller
 16.03.2016, 12:06

Also es ist nicht so dass ich 9 mal einfach so schwarz gefahren bin... Die ersten 2 Male vor Gericht ok das hatte ich mir selber zuzuschreiben, da war ich unter 18 und dumm! Mittlerweile bin ich 24 und naja...anscheinend einfach ein Tollpatsch, ich hatte sogar einen 50-Euro-Schein einstecken, wieso hätte ich mir keine Fahrkarte kaufen sollen wenn ich es gewusst hätte -.- 

Abgelaufen ist Abgelaufen, auch wenn´s nur einen Tag ist. Damit wird es wohl keinen anderen Weg geben. 

Verstoss gegen die Auflagebewährung, damit ist wohl die Zeit in der JVA unausweichlich.

Geh sofort zum Anwalt.