Erschleichen von Leistungen, MobiCard um einen Tag abgelaufen - kann mir jemand helfen?
Hallo,
Ich war bereits 3 Mal vor Gericht wegen Erschleichen von Leistungen. Beim ersten mal bekam ich 30 Sozialstunden und beim zweiten Mal bekam ich ein Bußgeld in Höhe von 1.300Euro das bereits abgezahlt ist. Letztes Jahr bekam ich dann beim dritten Mal 60 Sozialstunden und 12 Monate auf Bewährung. Der Richter sagte, dass wenn ich in der Bewährungszeit noch einmal ohne Fahrkarte erwischt werde, dann muss ich für 2 Monate in die JVA. Nun war es so, dass ich am 11.07.2015 erwischt wurde, weil ich mir sicher war, dass meine MobiCard noch gültig ist! Die MobiCard war aber am 10.07.2015 abgelaufen. Es war Sommer, Sonntagnachmittag und ich hatte ein bisschen getrunken, deswegen habe ich die Fahrkarte nicht erneut kontrolliert weil ich mir sooo sicher war, dass sie gültig ist!! Habe jetzt aufjedenfall 1 Woche Zeit um eine Einwendung gegen Eröffnung des Hauptverfahrens zu schreiben. Wie stehen meine Chancen?? Was sollte ich als Einwendung schreiben? Muss ich jetzt 2 Monate in die JVA, weil meine MobiCard EINEN Tag abgelaufen ist??? Ich bin weiblich, 24 und mache im März 2017 mein Abitur, was ich auch vergessen kann, wenn ich 2 Monate weniger Zeit habe......die 3 maloicht beziehen sich auf eine Zeit von 7 Jahren, ich weiß wie dumm ich bin und anscheinend lerne ich nie daraus aber... Bitte um Hilfe!!
4 Antworten
wichtig ist die mobicard in diesem Fall, die brauchst du nimm sie mit und besser noch ALLE Quittungen der Mobicards oder noch besser ALLE Mobicards und die Quittungen. Zeig Sie den Richter und sag ihm dass du dich "sichtlich" beweisbar gebessert hast aber leider die mobicard einen tag abgelaufen war. Früher gibt du zu, vorsätzlich schwarz gefahren zu sein aber du hast daraus gelernt und dir seit damals, immer mobicards gekauft, diesmal warst du im glauben alles richtig gemacht zu haben. Den wichtig ist hierbei das du eine Fahrkarte hattest. Ob diese Gültig war IST Zweitrangig dass Spielt hierbei wirklich eine große Rolle denn dass wird anders gewertet als garkeine Fahrkarte. Einen Anwalt weiß ich nicht ob du brauchst. Wenn dann muss er exakt dass vertreten. Und Spitzenklasse sein. Also irgendeinen wenn dann nicht. Nur auf Empfehlungen wenn dann....
Ich finde es absolut erstaunlich, dass sich eine angehende Abiturientin so verhält! Da du bereits 3x erwischt worden bist, heißt ja im Klartext, dass du unendlich oft Beförderungsleistungen erschleichst und es für dich anscheinend normal ist, dich so "asozial" zu verhalten. Und saufen ist auch keine Entschuldigung!
Da du ja auf 3malige "Warnschüsse" nicht reagierst, ist die Maßnahme mehr als sinnvoll. Das du dir evt. dein Abi damit verbaust und bereits Einträge im Führungszeugnis hast, hast du dir ganz allein selber zuzuschreiben.
wer lesen kann ...... es geht um 2 MONATE, nicht um 2 Jahre!
Da die 3maligen "Warnschüsse" ja nichts gebracht haben und sie somit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat, ist es eine logische Folge.
Ob sie mit oder ohne Haftstrafe ein wertvoller Teil der Gesellschaft sein wird, steht in den Sternen.
Also es ist nicht so dass ich 9 mal einfach so schwarz gefahren bin... Die ersten 2 Male vor Gericht ok das hatte ich mir selber zuzuschreiben, da war ich unter 18 und dumm! Mittlerweile bin ich 24 und naja...anscheinend einfach ein Tollpatsch, ich hatte sogar einen 50-Euro-Schein einstecken, wieso hätte ich mir keine Fahrkarte kaufen sollen wenn ich es gewusst hätte -.-
Abgelaufen ist Abgelaufen, auch wenn´s nur einen Tag ist. Damit wird es wohl keinen anderen Weg geben.
Verstoss gegen die Auflagebewährung, damit ist wohl die Zeit in der JVA unausweichlich.
Geh sofort zum Anwalt.
Und glaubst du, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Fragestellerin nach 2 Jahren Knast gelaeutert und ein wertvoller Teil der Gesellschaft wird, oder ist die Wahrscheinlichkeit eher hoeher, wenn sie nicht in den Knast kommt?