Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen/Urkundenfälschung. Was tun?

4 Antworten

Das du die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt beglichen hast, ist ein positiver Faktor.

Geh auf keinen Fall zur Polizei. Es ist keine Pflicht bei der Polizei auszusagen. Vorladung hin oder her. Mache niemals als Beschuldigter gegenüber der Polizei Angaben zur Sache.

Du hast keinen Nachteil, wenn du nicht bei der Polizei erscheinst. Die Polizei ermittelt dann einfach ohne deine Aussage und schickt die Ermittlungsakte dann an die Staatsanwaltschaft.

Diese entscheidet, ob sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO einstellt oder ob sie nach § 170, Absatz 1 Anklage gegen dich erhebt.

Da du erst 17 Jahre alt bist und die 60 € bereits gezahlt hast, wird das Verfahren wohl trotz der Urkundenfälschung nach § 153 StPO eingestellt.

Dennoch:  klug ist anders. Hättest du das manipulierte Ticket nicht vorgezeigt, hättest du keine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

Wegen so einer banalen Sache brauchst du keinen Anwalt.

Du kannst eine Kopie von der Zahlung der 60 € fertigen. Das wäre gut. Und eine Entschuldigung, aus der Reue hervor geht, verfassen.

Schreib aber nicht zuviel. Einfach, dass dir die Tat leid tut und du sie zutiefst bereust.

Mach davon wiederum eine Kopie für dich als Nachweis. Die Originale schickst du an die Polizei. Diese leitet es später an die Staatsanwaltschaft weiter.

Ich kann jetzt nur meine Meinung sagen.

Am billigsten wirst du wohl davonkommen, wenn du dir die Kosten eines Anwaltes sparst, alles zugibst und es zutiefst bereust und versicherst, dass du sowas nie, nie, nie mehr wieder machen wirst. Gerne dabei auch heulen.

Mit etwas Glück passiert dann kaum was, vielleicht, wenn überhaupt, Sozialstunden. Aber wenn du ganz feste bereust und so, dann solltest du da halbwegs ungeschoren rauskommen.

aryya 
Fragesteller
 04.03.2016, 18:15

Danke für die schnelle Antwort.
Weißt du ob ich auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme?

ettchen  04.03.2016, 18:21
@aryya

Weiß ich so nicht. Übrigens - afaik wird Strafanzeige erst dann gestellt, wenn jemand schon mehrfach aufgefallen ist. Ich ging jetzt davon aus, dass du vorher nie schwargefahren bist. Falls doch, sähe das natürlich völlig anders aus.

GoldFachAnwalt  04.03.2016, 18:22
@aryya

Du bekommst auf keinen Fall einen Eintrag ins Führungszeugnis.

aryya 
Fragesteller
 04.03.2016, 18:22
@ettchen

wie gesagt, hatte bis jetzt nie probleme mit der Polizei oder sonst wer. bin bzw war bis jetzt clean

Messkreisfehler  04.03.2016, 19:36
@ettchen

Bei schwarzfahren alleine ist das richtig, hier ist jedoch die Urkundenfälschung die wesentlich schlimmere Tat, ne Urkundenfälschung wird auch generell zur Anzeige gebracht.

siggibayr  07.03.2016, 09:24
@GoldFachAnwalt

Im Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen aufgenommen. Geringere Strafen tauchen dagegen nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf. 

Gehe mal davon aus, dass deine Strafe darunter liegt.

Gerade in der Verbindung mit der Urkundenfälschung würde ich einen Anwalt konsultieren. Eine Urkundenfälschung ist nicht ohne... Kann mir kaum vorstellen, dass es einfach fallen gelassen wird. Da wirds wohl zu ner Gerichtsverhandlung kommen...

aryya 
Fragesteller
 04.03.2016, 18:18

Danke für die schnelle Antwort.
Weißt du ob ich auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme?

Messkreisfehler  04.03.2016, 18:18
@aryya

Das hängt davon ab zu was Du verurteilt wirst. Denke es aber eher nicht, aber wie gesagt: Ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Hallo

du hast es doch getan und wurdest dabei erwischt!?

Was soll ein Anwalt da noch ausrichten, die Strafe wirst du bekommen. Ob mit oder ohne Anwaltskosten. 

Werden wohl Sozialstunden. 

°LG

aryya 
Fragesteller
 04.03.2016, 18:17

Danke für die schnelle Antwort.
Weißt du ob ich auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme?

BradleyBiggle  04.03.2016, 18:30
@aryya

Das kommt auf die höhe der Strafe an, hab ich jetzt nicht im Kopf die Voraussetzungen findest du aber Online.