HVV Kontrolle, Fahrkarte wurde von Kontrolle engesteckt! Ist das in Ordnung?
Hallo, gestern ist dem Vater meiner Freundin was ganz merkwürdiges passiert.. Er saß im Bus, wollte nachhause, und die Fahrkartenkontrolle der HVV kam. Kein Problem, denn er hatte eine gültige Fahrkarte (monatskarte)! Da er Hartz IV - Empfängt, bekommt er Rabatt auf die Fahrkarte. Er hat eine 'sozialkarte' oder so. Der KOntrolleur meinte, das er diese Sozialkarte mithaben müsse, und die zur Fahrkarte quas gehöre. Er musste schon oft seine Fahrkarte der Fahrkartenkontrolle zeigen, aber sowas hatten die noch nie verlangt.... Die hatte er leider nicht dabei, sondern zuhause vergessen. Dann ,obwohl der Vater ja das wichtigste - also die Fahrkarte (gültig) dabei hatte, wurde sie ihm weggenommen, und der KOntrolleur meinte 'die können sie in 6 Tagen wieder abholen. Dann bekam er einen Zettel wo drauf stand das er ,wenn er eine Fahrkarte hätte 2,50 € oder so zahlen muss, wenn nicht dann 40€. aber egal. er hatte ja eine. Nun wurde ihm seine Fahrkarte weggenommen, nur weil er diese komische 'sozialkarte ' oder so (da er ja HARTZ IV empfängt) nicht dabei hatte. Er hatt sich dann eine Wochenkarte für 15€ gekauft.. Umsonst, denn er hatt ja eine Fahrkarte, die ihm weggenommen wurde. Durfte er dass eigentlich, also der Kontrolleur. Diese Sozialkarte wurde ja Zuhause vergessen, und normalerweise bekommt man einen Zettel, und muss die Gültige Fahrkarte da bei der HVV vorzeigen, aber dass sie einfach weggenommen wird. Ich mein er baucht die Fahrkarte und jetzt musste er sich ,bis er sich seine MOnatskarte wieder abholen darf, 15€ für eine Wochenkarte hinblättern.. Ist das rechtens?
Danke und frohe Weihnachten
8 Antworten
ja, das ist.
nur weil die anderen kontrolleure nicht die sozialkarte sehen wollten, heisst es nicht das er diese deshalb nicht. dabei haben muss.
seine monatskarte ist nur in verbidnung mit der sozialkarte gültig.
genau wie ich in der berufschule von den verkehrsbetrieben einen ausweis hatte, mit dem ich ermässigt fahren durfte.
dein vater geht mit dem zettel und sozialkarte und ausweis zu den verkehrsbetrieben und weist sich aus, dann bekommt er die karte wieder
Ja, das ist natürlich rechtens und steht auch in den Tarifbestimmungen des HVV so geschrieben:
§ 8 Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Fahrausweise, die 1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind, 2. nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen sind, 3. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich oder eingeschweißt sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können, 4. eigenmächtig geändert sind, 5. von Nichtberechtigten benutzt werden, 6. zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, 7. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind, 8. ohne das erforderliche Lichtbild benutzt werden. Fahrgeld wird nicht erstattet. (2) Ein Fahrausweis, - der nur in Verbindung mit einem Antrag oder einem im Beförderungstarif vorgesehenen Personenausweis zur Beförderung berechtigt, und/oder - zu dem die Stadt Hamburg gegen Vorlage der Hamburger Sozialkarte einen Fahrgeldzuschuss gewährt, ist ungültig, wenn der gültige Antrag, Personenausweis oder die gültige Sozialkarte auf Verlangen nicht vorgezeigt wird. Der Fahrausweis wird bis zur Vorlage des geforderten gültigen Dokuments eingezogen.
Ich bin mir nicht so sicher, ob das rechtens ist, da dort steht: "wenn der gültige Antrag, Personenausweis oder die gültige Sozialkarte auf Verlangen nicht vorgezeigt wird."
Dies bedeutet ja nicht, dass der Fahrgast alle drei Dokumente bei sich tragen muss sondern nur eins von den genannten, sonst müsste dort ein und stehen.
Also entweder hat der Vater keines der geforderten Dokumente bei sich gehabt oder da ist von Seiten der Kontrolleure richtg etwas schief gelaufen :-(
Er muss tatsächlich seine Berechtigung nachweisen, Dann bekommt er seine Fahrkarte zurück. Der Kontrolleur wollte verhindern dass ein evtl. Missbrauch nicht weiter geführt wird.
das evtl. hast du aber milde ausgedrückt.
Ja, ist ja offensichtlich, das eine Preisermässigung auch mit dem Ausweis als Berechtigter dokumentiert werden muss!
Schau mal in den Vorschriften nach. Da steht bestimmt, daß diese Karte mit der Vergünstigung nur in Verbindung mit den Ausweisunterlagen gültig ist. Bedenke: Wenn die Fahrkarte auch zu Hause vergessen wird, berechtigt das eine Freifahrt ohne Nachweis?