Ersatzfreiheitsstrafe begleichen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Laß Dich durch die halbgaren Antworten hier nicht vollkommen verwirren.

Zunächst etwas grundsätzliches. Ansprechpartner in dieser Sache ist die Staatsanwaltschaft, nicht das Gericht.

Dein größter Fehler war in der Sache einfach untätig zu bleiben, das hat Dich nun fast ins Gefängnis gebracht. Du hättest nämlich mit der StA eine Ratenzahlung vereibaren können oder die Umwandlung der EFS in gemeinnützige Arbeit. Dafür ist es nun aber reichlich spät.

Was wäre wenn ich das Geld bis morgen zusammen habe und es direkt ans Gericht übermittelt ?

Das ist kein Problem, bezahlen kannst Du jederzeit, auch dann wenn Du bereits in Haft bist. Du solltest aber direkt bei der Gerichtskasse bar einzahlen, Quittung nicht vergessen!

kann ich es um 2-3Tage hinauszögern ? Denn bis dahin habe ich das Geld sicher.

Das ist glücklicherweise kein Problem. Zunächst wartet die StA auf die Benachrichtigung der JVA ob Du dort angekommen bist. Diese Benachrichtigung geht frühestens einen Tag nach dem Termin raus. Somit bekommt die STA erst frühestens am Tag darauf diese Nachricht. Die StA wird dann einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Der HB wird dann irgendwann bei der für Dich zuständigen Polizeidienststelle landen. Für solche Haftbefehle reißt sich die Polizei kein Bein aus, man wird also erst bei Dir auftauchen, wenn man gerade nichts besseres zu tun hat. Solltest Du dann irgendwann aufgesucht werden, ist es wichtig daß Du die Quittung der Gerichtskasse vorlegen kannst, ein Überweisungsträger ist kein Nachweis. Daher die Zahlung direkt an die Gerichtskasse.

Klappt es nicht das Geld rechtzeitig einzuzahlen solltest Du den Betrag in bar griffbereit haben, denn, wie oben geschrieben, eine Bezahlung ist immer möglich.

So nun sieh zu daß Du zu dem Geld kommst.

Du kannst auch jetzt noch eine Ratenzahlung beantragen. Dazu mußt Du aber nun schon einen ordentlichen Betrag, so 150 €, in bar bei der Gerichtskasse einzahlen und mit diesem Einzahlungsbeleg direkt zu dem zuständigen Staatsanwalt gehen, man wird sich dann sicher auf weitere Ratenzahlungen einlassen.

Ich meine es wäre ja auch im sinnen von Gericht denn ich würde sonst meinen Job verlieren und würde 60Tage sitzen wegen gerade mal 600€. Das Geld hab ich durch meinen Job ja schneller verdient als es abzusitzen.

Die Argumente ziehen nicht.

Auch nicht wenn du denen vorrechnest, dass 1 Tag Knast dem Steuerzahler über 130 € kostet.

Mein größtes Problem ist wohl das es jetzt alles auf den letzten Drücker zu klären ist, da ich zuletzt bei meiner Freundin war und somit das Schreiben leider erst im ziemlich letzen Moment geöffnet habe

Das ist bezeichnend für alles. Unangenehmes wird immer aufgeschoben bis zum geht nicht mehr.

Einzige Möglichkeit den Kopf aus der Schlinge zu ziehen ist....

600 € in BAR pünktlich am 4.4.18 beim zuständigen Gericht hinblättern mit Geschäftszeichennummer. Überweisungsträger vorlegen.

Zahlungsaufschub gibt es nicht. Überweisung wird auch nicht (mehr) akzeptiert.

KangalLove  04.04.2018, 03:05

zahlungaufschub gibt es schon nur müssen dir Gründe wirklich nachvollziehbar sein. er War vorher arbeitslos jetzt hat er einen Job und kann es bezahlen...es geht ja glaube ich nur um ein paar tage

COSMiQey64  04.04.2018, 03:49
@KangalLove

Ratenzahlung und Aufschub etc. muss man VORHER regeln.

Ein von mir Kumpel haben sie morgens um 10 Uhr eingebuchtet, obwohl alle wussten, dass er das Geld um 16 Uhr BAR hat.

Das interessiert die nicht.

Kein Aufschub mehr - nichtmal eine Stunde!

1.Was wäre wenn ich das Geld bis morgen zusammen habe und es direkt ans Gericht übermittelt ?

Jeder geleistete Tagessatz reduziert die Ersatzfreiheitsstrafe um 1 Tag. Denk aber dran auch die Verfahrenskosten müssen bezahlt werden.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann jederzeit durch Zahlung abgeholfen werden.

2.Was wäre wenn ich bis morgen nicht zur Haft antrete, werd ich direkt gesucht und mitgenommen oder kann ich es um 2-3Tage hinauszögern ? Denn bis dahin habe ich das Geld sicher.

Dann kann es sein, dass ein Haftbefehl gegen dich ergeht und nach dir gefahndet wird.

Gegenfrage: Warum hast du, als du gemerkt hast, dass du die Kohle nicht hast, dich nicht an die Staatsanwaltschaft gewandt und Antrag auf freie Arbeit gestellt? Jetzt macht das weniger Sinn, denn du hast ja Arbeit, aber als du arbeitslos warst, hättest du dadurch tilgen können. 6 Stunden Arbeit = 1 Tagessatz.

Artus01  04.04.2018, 16:38
Denk aber dran auch die Verfahrenskosten müssen bezahlt werden.

Die Verfahrenskosten müssen zwar gezahlt werden, allerdings nicht mit der EFS zusammen. Das gezahlte Geld ist zuerst auf die EFS zu berechnen. Natürlich wird immer versucht die Kosten mitzukassieren, nicht selten klappt das auch.

Versuche SOFORT beim Gericht anzurufen und sage, daß Du eine wieder eine Arbeitsstelle hast und die Strafe bezahlen kannst oder noch besser geh direkt hin und lege den Arbeitsvertrag vor. Vielleicht kannst Du ja dann noch was “retten“ und/oder Ratenzahlung vereinbaren.

Melde dich beim ģericht und Schilder deine Situation, meistens sind die alle doch ganz nett.