Was ist Ersatzfreiheitsstrafe?

8 Antworten

Gegen einen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen, dann kommt es in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung. Da du das nicht getan hast, musst du entweder zahlen oder einsitzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:03

und was räts du mir?

PatrickLassan  24.10.2013, 13:14
@HS19XX

Da ich mittlerweile zu dem Schluss gekommen bin, dass du mit großer Wahrscheinlichkeit ein Troll bist, rate ich dir zu tun, was immer du willst.

Du hast nun vier Möglichkeiten:

  1. Du bezahlst die 250 €, das ist die beste Lösung,sofern Du dasGeld hast.

  2. Du beantragst bei der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung und zahlst die vereinbarten Raten pünktlich. Erwarte aber nicht das so ein Betrag mit 10 € monatlich heraus kommt. Selbst Hartz IV Empfänger müssen mindestens 20 - 30 € zahlen.

  3. Du beantragst bei der Staatsanwaltschaft die Umwandlung der Tagessätze in gemeinnützige Arbeit, die Du dann auch brav ableistest.

  4. Du machst gar nichts und wartest bis die Ladung zum Strafantritt kommt, stellst Dich dann in der jeweiligen JVA und sitzt die 25 Tage ab. Ansonsten erscheinen irgendwann die Herren in Blau und kassieren Dich ein.

In allen Fällen sind auf jeden Fall die Verfahrenskosten zu bezahlen. Dafür muss man in der Regel nicht in den Knast, dafür kommt aber dann der Gerichtsvollzieher und versucht das Geld einzutreibe,.

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:06

mhhh.. geschlossener Vollzug dan?

Das wirst Du entweder bezahlen müssen oder Du kannst auch die 25 Tage im Gefängnis absitzen.

Da Du schon die letzte Zahlungsaufforderung erhalten hast, ist es höchste Zeit zu zahlen oder sich wegen einer Ratenzahlung an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Ansonsten erfolgt zunächst ein Pfändungsversuch; sollte die Pfändung fruchtlos verlaufen dann folgt dieses:

Verläuft die Pfändung erfolglos, wird die/der Verurteilte zum Strafantritt zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe geladen. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz der Geldstrafe. Die/Der Verurteilte hat aber noch immer die Möglichkeit, die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden.

Stellt sich die/der Verurteilte auf die Ladung nicht freiwillig, ergeht Haftbefehl. Die zuständige Polizei wird beauftragt, die/den Verurteilte/-n zu verhaften und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Die Abwendung der Vollstreckung des Haftbefehls ist noch immer durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe der bestehenden Forderung möglich.

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:04

wie sieht ein Pfändungsversuch aus?

HerrWagner  24.10.2013, 13:05
@HS19XX

Du weißt was ne Pfändung ist?

DerSchopenhauer  24.10.2013, 13:06
@HS19XX

Pfändung von Arbeitslohn (bis 1.049,99 Netto bei Alleinstendem ohne Unterhaltsverpflichtung ist pfändungsfrei), Kontopfändung oder von Gegenständen...

Dazu erhälst Du, dein Arbeitgeber, Deine Bank Besuch von einem Gerichtsvollzieher...

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:07
@HerrWagner

ja aber wie machen die es? buichen die was vom konto ab?

DerSchopenhauer  24.10.2013, 13:09
@HS19XX

Das Konto wird zunächst gesperrt und das Geld wird entsprechend durch die Bank abgeführt; das kostet alles noch weiter Geld...

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:11
@DerSchopenhauer

bin student :) im brief der staatsanwaltschaft wird nur mit vollstreckung der haft gedroht

DerSchopenhauer  24.10.2013, 13:13
@HS19XX

Bei einem Student dürfte wohl nichts zu pfänden sein - dann eben gleich Haft...

Die Pfändung muß auch nicht vorher erfolgen und man kann daher auch direkt bei Nichtzahlung in Haft genommen werden...

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:16
@DerSchopenhauer

und wie sieht die haft aus? offener oder geschlossener Vollzug?

PatrickLassan  24.10.2013, 13:19
@HS19XX

Hör auf, Leute zu veralbern. Einmal bist du Hauptschüler, dann Student, und irgendwann hast du angeblich zuviel ALG bezogen. Ich halte dich für unglaubwürdig.

PatrickLassan  24.10.2013, 13:27
@HS19XX

Nicht mehr lange, hoffe ich.

Ich rate zum bezahlen. Ansonsten im Knast..ist leder so. Ersatzfreiheitsstrafe wenn man nicht zahlen kann..lg Sky..

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 12:56

seh aber nicht ein das zu bezahlen!

Skyangelforever  24.10.2013, 13:00
@HS19XX

Dein Bier...hast den Staat betrogen uns Steuerzahler dazu und willst es nicht einsehen..jedes Kind weiß mittlerweile wenn man arbeitslos ist und einen anderen Job nebenher macht ihn angeben muss..du hast es nicht getan. Und nun sehe zu wie du da rauskommst-bezahlen. Oder im Knast kommst..........

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:08
@PatrickLassan

den prozess hätte ich eh verloren!! dann wäre es noch teurer geworden!

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:10
@Skyangelforever

du willst das ich im knast komme?

Skyangelforever  24.10.2013, 13:14
@HS19XX

Nein....eigendlich nicht...bezahle und du bist ein freier Mensch...

Skyangelforever  24.10.2013, 13:19
@HS19XX

Dann ok..was soll ich sagen..mach wie du willst..lg Sky..

ersatzfreiheitsstrafe bedeutet, dass du 25 tage einsitzt und dann deine schulden erledigt sind.

würde ich dir aber nicht zu raten. letzte zahlungsaufforderung, sicher mit frist. bitte um ratenzahlung, die musst du dann allerdings auch einhalten.

rede mit denen! wenn du es nicht tust, .... bekommst du irgendwann eine aufforderung. dann und dann dort anzutanzen und die 25 tage abzusitzen.

ist noch nicht zu spät! auffi und viel erfolg!!!!

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 12:58

seh das aber nicht ein zu zahlen. wie sieht ersatzhaft aus?

mirob  24.10.2013, 13:01
@HS19XX

du, keine ahnung. das vergnügen hatte ich noch nicht.

ähm, also.... wenn du eh nicht vorhast zu zahlen, warum bitte, stellst du dann hier diese frage? grins.... hallo leute, ich möchte mich mal wieder ins gespräch bringen??? grins....

mirob  24.10.2013, 13:04
@mirob

He, ich glaube, du bist ein TROLL!!!!!!!! leutz, guckt euch mal die anderen beiträge an.... herr hauptschüler? wie alt sind wer denn?

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:08
@mirob

papalapap

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:18
@PatrickLassan

hä? versteh ich nicht

PatrickLassan  24.10.2013, 13:22
@HS19XX

Was verstehst du nicht? In zwei deiner Fragen bist du Hauptschüler, in deiner einzigen Antwort Student, und in dieser Frage geht es um den unrechtmäßigen Bezug von ALG. Das passt alles nicht zusammen.

klara1953  24.10.2013, 13:27
@HS19XX

geteilte Persönlichkeit ???

mirob  24.10.2013, 13:38
@HS19XX

grins,...... man weiss doch, was für beiträge man einstellt, und wenn nicht, dann gibts hier eine funktion zum nachlesen.... grins

HS19XX 
Fragesteller
 24.10.2013, 13:39
@mirob

mehrere leute benutzen ein Konto mein Freund

PatrickLassan  24.10.2013, 13:51
@HS19XX

geteilter account

Eine Anmeldung ist kostenlos und dauert ein oder zwei Minuten. Das ist eine Ausrede.

PatrickLassan  24.10.2013, 13:51
@HS19XX

mehrere leute benutzen ein Konto mein Freund

Ausrede.