Erreichbarkeit von ALG II Kunden
Hartzer sollten immer erreichbar sein. Um kurzfristig fuer ein Gespräch beim Berater zur Verfügung zu stehen. Unangemeldete Entfernungen vom Wohnort könnten sanktioniert werden. Ungenehmigte Auslandsaufenthalte erst recht.
Haben die Jobcenter "Fangschaltungen" (d.h. technische Einrichtungen) die melden, wenn ein Handy (eines Hartzers) in einem Auslandsmobilnetz eingeloggt ist?
Weiß das einer?
9 Antworten
Wenn denen deine Handynummer nicht bekannt ist und sie dich auch nicht in diesem Zeitraum anrufen würden,ist die Möglichkeit bei null !
Nur wenn du im Ausland angerufen würdest,könnte es bei Einsicht in die Abrechnung des Netzbetreibers vom Jobcenter zum Auslandsaufenthalt deinerseits kommen.
Nein, man muss denen nichtmal seine Handy oder Festnetznummer geben.
Technisch machbar waere das zwar, aber rechtlich absolut nicht erlaubt, von daher, die NSA kann das, das Amt darf es nicht. Die Polizei hat die Moeglichkeit, in Ermittlungsverfahren unter Umstaenden auf solche Daten zurueckgreifen oder der Besitzer selbst.
Man muss dem Amt auch seine Handynummer nicht geben und ausserdem wuerde das nicht mal was beweisen, ich koennte ja mein Handy auch einem Kumpel leihen. Nur, wenn es anderweitig raus kommt, dass man nicht da war (manche Hartz IV Bezieher haben sich auch schon selbst ans Messer geliefert aus Unwissenheit), dann gibt es eben Aerger.
Alle Personen, welche der Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen müssen, benötigen eine Zustimmung vom Jobcenter zur Ortsabwesenheit.
Für arbeitslose ALG II Empfänger gelten zudem die Regelungen der Erreichbarkeitsanordnung (EAO), welche die Ortsabwesenheit u.a. auf 21 Kalendertage im Jahr beschränkt.
jo, da hat es den schönen Namen Residenzpflicht :(
Bei uns im Kreis haben sie es noch mehr übertrieben, da hast die erste Kontaktstelle, Anlaufstelle für ALG II Empfänger, ein Schelm ist wer hier Ähnlichkeiten findet.....
oh, oh dann wird bei Euch wohl bald eine Sammelstelle, oder gar ein Auffanglager für ALG Bedürftige eingerichtet :((
wünsche Dir trotz alledem & alle dem eine schöne Woche :)h
Ich habe zum Glück derzeit nichts mehr damit zu tun, aber man weiß ja nie was irgendwann mal wieder ist, geht in dieser Zeit ja manchmal schneller als es einem recht ist. ;)
Sammelstelle und Auffanglager hört sich immer noch besser als Vernichtungslager an, von letzterem werden sie denke Abstand halten, weil sonst haben sie ja selbst keine Arbeit mehr lach
Als Leistungsempfänger hast du dafür unterschrieben, dass du innerhalb von 23 Stunden zu einem Termin erscheinen musst. Wenn du das kannst, kannst du innerhalb Deutschlands verreisen so viel du willst.
Ortsabwesenheit kannst du für bis zu 3 Wochen jährlich beantragen. Telefonische Meldungen GELTEN SOWIESO NICHT:
Wo hast du denn das mit den 23 Stunden her HANS ?
Ein Hilfeempfänger muss nach einem Anruf des Jobcenters in angemessener Zeit einen Termin oder ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen können,diese angemessene Zeit wird mit 2 Stunden veranschlagt.
Sind 23 Stunden 59 Minuten und 59 Sekunden ;)
Denke Hans hat das abgeleitet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung
Der 2. Absatz, es geht darin um die werktägliche Leerung des Briefkastens, womit ich Hans dann sogar recht geben muss, Termine für den gleichen Tag wie die Zustellung fallen aus, weil ist nicht.
Und selbst hier wäre mittels nicht bekannt gewordenem Verwaltungsakt noch einiges sehr dehnbar. ;)
Tippfehler.
Man braucht überhaupt nicht telefonisch erreichbar sein. Oder zahlt das JobCenter dir ein Handy?
24 Stunden nach der regelmäßigen Postzustellung muss ein Termin wahrgenommen werden können. Alles darunter wäre völlig unrealistisch.
Immer wieder schön zu sehen, wie Onkel Hartz im Asylgesetz abgeschrieben hat....