Erreichbarkeit von ALG II Kunden

9 Antworten

Wenn denen deine Handynummer nicht bekannt ist und sie dich auch nicht in diesem Zeitraum anrufen würden,ist die Möglichkeit bei null !

Nur wenn du im Ausland angerufen würdest,könnte es bei Einsicht in die Abrechnung des Netzbetreibers vom Jobcenter zum Auslandsaufenthalt deinerseits kommen.

Nein, man muss denen nichtmal seine Handy oder Festnetznummer geben.

Technisch machbar waere das zwar, aber rechtlich absolut nicht erlaubt, von daher, die NSA kann das, das Amt darf es nicht. Die Polizei hat die Moeglichkeit, in Ermittlungsverfahren unter Umstaenden auf solche Daten zurueckgreifen oder der Besitzer selbst.

Man muss dem Amt auch seine Handynummer nicht geben und ausserdem wuerde das nicht mal was beweisen, ich koennte ja mein Handy auch einem Kumpel leihen. Nur, wenn es anderweitig raus kommt, dass man nicht da war (manche Hartz IV Bezieher haben sich auch schon selbst ans Messer geliefert aus Unwissenheit), dann gibt es eben Aerger.

Alle Personen, welche der Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen müssen, benötigen eine Zustimmung vom Jobcenter zur Ortsabwesenheit.

Für arbeitslose ALG II Empfänger gelten zudem die Regelungen der Erreichbarkeitsanordnung (EAO), welche die Ortsabwesenheit u.a. auf 21 Kalendertage im Jahr beschränkt.

Urknall  22.02.2014, 11:49

Immer wieder schön zu sehen, wie Onkel Hartz im Asylgesetz abgeschrieben hat....

himako333  23.02.2014, 08:23
@Urknall

jo, da hat es den schönen Namen Residenzpflicht :(

Urknall  23.02.2014, 09:55
@himako333

Bei uns im Kreis haben sie es noch mehr übertrieben, da hast die erste Kontaktstelle, Anlaufstelle für ALG II Empfänger, ein Schelm ist wer hier Ähnlichkeiten findet.....

himako333  24.02.2014, 13:20
@Urknall

oh, oh dann wird bei Euch wohl bald eine Sammelstelle, oder gar ein Auffanglager für ALG Bedürftige eingerichtet :((

wünsche Dir trotz alledem & alle dem eine schöne Woche :)h

Urknall  24.02.2014, 13:45
@himako333

Ich habe zum Glück derzeit nichts mehr damit zu tun, aber man weiß ja nie was irgendwann mal wieder ist, geht in dieser Zeit ja manchmal schneller als es einem recht ist. ;)

Sammelstelle und Auffanglager hört sich immer noch besser als Vernichtungslager an, von letzterem werden sie denke Abstand halten, weil sonst haben sie ja selbst keine Arbeit mehr lach

Als Leistungsempfänger hast du dafür unterschrieben, dass du innerhalb von 23 Stunden zu einem Termin erscheinen musst. Wenn du das kannst, kannst du innerhalb Deutschlands verreisen so viel du willst.

Ortsabwesenheit kannst du für bis zu 3 Wochen jährlich beantragen. Telefonische Meldungen GELTEN SOWIESO NICHT:

isomatte  21.02.2014, 09:39

Wo hast du denn das mit den 23 Stunden her HANS ?

Ein Hilfeempfänger muss nach einem Anruf des Jobcenters in angemessener Zeit einen Termin oder ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen können,diese angemessene Zeit wird mit 2 Stunden veranschlagt.

Urknall  22.02.2014, 11:48
@isomatte

Sind 23 Stunden 59 Minuten und 59 Sekunden ;)

Denke Hans hat das abgeleitet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

Der 2. Absatz, es geht darin um die werktägliche Leerung des Briefkastens, womit ich Hans dann sogar recht geben muss, Termine für den gleichen Tag wie die Zustellung fallen aus, weil ist nicht.

Und selbst hier wäre mittels nicht bekannt gewordenem Verwaltungsakt noch einiges sehr dehnbar. ;)

DerHans  22.02.2014, 11:54
@isomatte

Tippfehler.

Man braucht überhaupt nicht telefonisch erreichbar sein. Oder zahlt das JobCenter dir ein Handy?

24 Stunden nach der regelmäßigen Postzustellung muss ein Termin wahrgenommen werden können. Alles darunter wäre völlig unrealistisch.