Eingliederungsvereinbarung trotz Vollzeitstelle unterschreiben?
Hallo Leute, ich habe da ein Problem bei dem ich einfach nicht weiter weiß. Ich habe nun im Juli eine Ausbildung beendet und habe während dieser Zeit Bafög erhalten. Da ich leider noch keine neue Stelle gefunden habe in der ich nun auch erlerntes in monatliches Einkommen umwandeln kann. Da i.wie die Rechnungen trotzdem gezahlt werden müssen, habe ich mich letzten Donnerstag beim Job Center angemeldet und Alg 2 beantragt. Bzw. den Antrag mitbekommen und einen Termin am 31.07. an dem ich diesen Antrag angeben muss. Ein Anspruch auf Alg 1 besteht nicht da ich eine Schule besucht habe. Nun lebe ich seit 3 Jahren mit meinem Partner und meinem Sohn zusammen. Er ist aber nicht der leibliche Vater und wir sind nicht verheiratet. Da ich alles Korrekt machen will habe ich das auf dem Job Center schon erwähnt. Mein Partner hat allerdings einen Vollzeitjob und verdient für sich als einzelne Person genug. Allerdings fehlt uns mein Beitrag zu den monatlichen Kosten. Woraus sich ein Anspruch auf Alg 2 ergibt. Nun zu meiner Frage: Heute fand ich einen Brief vom Job Center an meinen Partner adressiert. Darin eine Eingliederungsvereinbarung. Natürlich der Standard. Das übliche mit Terminwahrnehmung und dem üblichen bla bla... Ohne meinen und damit meine ich meinen Antrag überhaupt abgegeben zu haben (ich weiß dass er zur Bedarfsgemeinschaft gehört), ohne dass er jemals einen Termin dort bekommen hatte, mit einem Vollzeitjob der unbefristet ist, also schon eingegliedert ist und meiner Meinung nach er das auch nicht braucht, da mehr wie 40 bzw. 45 Std./Woche er wirklich nicht arbeiten gehen kann. Was können wir da nur tun? ich wollte jetzt dass er vorerst dieses Schreiben nicht unterschreibt. Ist klar ich werde meine eigene natürlich unterzeichnen. Ich will arbeiten gehen und wenns was bringt warum nicht. Aber warum er? Es reicht doch dass ich sein komplettes Privatleben wie Kto.-Auszüge usw. darlegen muss obwohl er es ja nicht benötigt. Aber wenn er dieses Ding nicht unterzeichnet, kann uns da i-was passieren? Können die mir dann die (NOCH NICHT BEWILLIGTEN) Leistungen kürzen???
4 Antworten
Es muss weder er noch du eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Dein Partner schonmal gar nicht, denn er arbeitet ja und hat mit dem Verein ja nichts am Hut...
Auf keinen Fall unterschreiben!
Zunächst einmal muss er die EinV nicht unterschreiben. Die Weigerung ist nicht sanktionierbar.
Erhält er dann eine EinV per Verwaltungsakt, soll er dagegen mit der Begründung Widerspruch einlegen, dass er nur durch die Zuordnung zu BG hilfebedürftig wird, er aber ansonsten seinen individuellen Bedarf aus eingenem Einkommen voll selbst decken kann und er daher weder der Vermittlung zur Verfügung stehen, noch seine Hilfebedürftigkeit weiter senken muss
Vgl. dazu einfach mal : BSG vom 07.11.2006, Az: B 7b AS 8/06 R
Nun lebe ich seit 3 Jahren mit meinem Partner und meinem Sohn zusammen. Er ist aber nicht der leibliche Vater und wir sind nicht verheiratet.>
Dann wäre die Frage, ob er überhaupt zu Eurer (=deiner+Kinds) Bedarfsgemeinschaft gehört ... das ist abhängig davon, ob Ihr gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht (was Ihr nicht tun müsst): http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konstellation-wohngemeinschaft-oder-lebensgemeinschaft#answer58095198
Falls dein Partner tatsächlich zu Eurer BG gehört -> http://hartz.info/index.php?topic=27.0 (nur ergänzend zu dem, was VirtualSelf schon schrieb)
Und:
Bundesverfassungsgericht 17.11.1992: "Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr." (Dazu auch: BVerfG 02.09.2004 , AZ: 1 BvR 1962/04):
Außer eine Empfangsquittung für eine Barauszahlung muss man nichts sofort und vor Ort unterschreiben. Man kann alles erst mit nach Hause nehmen und in Ruhe überprüfen (lassen). - Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Die muss man nicht unterschreiben, und die Nichtunterschrift kann auch nicht mit Leistungskürzung sanktioniert werden. Stattdessen bekommt man den Inhalt dann in der Regel als "Verwaltungsakt" zugestellt - und gegen einen Verwaltungsakt kann man ggf. auch Widerspruch/Klage einreichen (gegen eine unterschriebene EinV ist das nicht möglich..) -> http://hartz.info/index.php?topic=726.0