Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

9 Antworten

Diese bewerbungstränig wird oft gemacht aber webn man wirklich weiß wie man sich bewirbt sitzt man dort nur seine zeit sinlos ab .Aber das muß man dan leider über sich ergehn lassen .Die Eingliedervereinbarung kan sogar rechtswiedreig sein den wen dir gesagt wird das du sie untreschreiben mkust da du sonst quensewnzen bekomst ist genau das was das bundesverfasungsgericht (in Nürnberg) Dem Jobcenter usw untersagt hat da es ein zwang ist. Auch must du nicht alles in einer eingliederungsvereinbarung hinehmen zb wird dort auch nicht stehen das sie nur eine betsimte gültiekeit hat womit sie dan sittenwiedreig auch ist.Auch kanst du bestimte vorderungen stellen .Bei dieser stundenzahl vermute ich eher das du dort zb am computer eine bewerbung schreiben solst und eventuel auch einieg andere sachen ausprobieren solst aber ein bewerbungsträning von 8 wochen finde ich sinlos da man in der ersten alles notwebndie dazu lehrnt.

Wen sie auf deiner unterscghrift sofort besteh sage mal du läst dich erstmal vom anwalt beraten dan hat es sich damit meistens.

Musste sowas auch machen in der Schweiz. Du lernst dort verschieden Arten von Bewerbungen kennen. Die verbessern deine Bewerbung und deinen Lebenslauf. Vielleicht übt ihr noch wie man sich richtig bei einem Arbeitgeber vorstellen soll und das vor der ganzen Gruppe. Unser Gruppenleiter hat uns alle aufgenommen und das dann der ganzen Gruppe auf der Leinwand gezeigt. Dann musste man Kritik äussern. Man sagt was schlecht war z.B seine Hände haben gezittert, er hat nicht deutlich gesprochen.... Kann lustig oder auch demütigend sein wenn jeder das persönliche Video auf der Leinwand sieht..

Mir hat das ganze Spass gemacht. Wir waren viel am PC und dort kannst du ja auch auf GuteFrage, Facebook oder Youtube surfen ;)

Viel Spass !

Das ist eine der vielen Maßnahmen, die Dir angeblich helfen sollen, in den ersten Arbeitsmarkt reinzukommen ... Dem Amt hilfst Du so, dass die Statistik geschönt wird. Diejenigen Arbeitslosen, die in einer Maßnahme sind, tauchen in der Statistik nicht auf.

Es ist wohl sowas ähnliches wie ein Bewerbungstraining - eine wohl besonders beliebte Maßnahme, in die Arbeitslose gesteckt werden können.

Ja, Du musst hingehen, anderenfalls kriegst Du eine Kürzung Deines Regelsatzes.

Du sollst da also beraten werden bezüglich Eingliederungsvereinbarung (EGV). - Damit Du in Deinem Sinne gut beraten bist, zieh Dir zuvor schon mal diese Beratung von einer Fachfrau auf YouTube (google so) rein - gib dort ein:

alg ii eingliederungsvereinbarung 1

und klick das Video mit dem einzelnen grünen Blatt an. Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du rechts neben dem Video.

Falls Du dort eine EGV unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

@cyracus

Was macht das für einen Unterschied ob ich sie dort unterschreibe oder zuhause?

@Joneymoney

Du kannst die Unterschrift auch verweigern. Wenn du gleich unterschreibst ists dafür natürlich zu spät

@FrauWinter

Ja aber so wie ich das jetzt gelesen hab, hat eine weigerung der unterschrift einen verwaltungsakt zur folge. Hab mir auch deinen Link angeschaut im endeffekt kann ich nichts machen außer unterschreiben

@Joneymoney

Du musst sie dort nicht unterschreiben,dann wird sie dir mit einer weiteren Rechtsfolgebelehrung zugeschickt und dann kannst du innerhalb der Fristsetzung einen schriftlichen Widerspruch einlegen,diesen solltest du am besten per Einschreiben mit Rückschein verschicken !

Aber selbst dieser Widerspruch würde dich dann vor dem Antritt der Maßnahme nicht schützen,wenn du nicht einen 100 % sicheren Grund nennen könntest,der dich dann vor einer Sanktion schützen würde.

@isomatte

Naja, hingehen muss er ja auf jeden Fall. - Aber den Inhalt der EGV sollte er zu Hause prüfen. Es ist ja ein Vertrag zwischen mündigen Bürgern, wie später im Streitfall betont wird. Und wenn er mit Teilen des Vertrages (gut begründet) nicht einverstanden ist (nachdem er sich kundig gemacht hat z.B. mittels des Vortrags, für den ich den Link reingegeben habe), kann er das mit seinem Sachbearbeiter besprechen.

Auch nach einem eventuellen Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollte er sagen, dass er das eine Nacht überschlafen möchte, bevor er unterschreibt. Dann erneut verhandeln oder unterschrieben dem Sachbearbeiter zügig übergeben. - Kein Mensch mit einem klaren Verstand unterschreibt doch solch gravierende Verträge so "Sturz auf Fall". Immerhin geht es darin um drastische Strafen = Kürzung des Regelsatzes oder noch schlimmer bei Verfehlungen.

Falls es zu solch Gesprächen mit dem Sachbearbeiter kommt, sollte er auf jeden Fall mit einem erfahrenen Beistand hingehen (dazu habe ich ja schon geschrieben).

@cyracus

Wenn man einen wichtigen Grund für einen Widerspruch hat und man dann doch diese Maßnahme besucht bzw.besuchen müsste,wenn man keine Sanktion bekommen will,dann könnte man sich diesen auch sparen !

Denn solche Maßnahmen können ganz schnell los gehen,da hat man noch nicht mal die Eingangsbestätigung seines Widerspruchs erhalten.

In meinem Bekanntenkreis ist eine Frau,die hat innerhalb von ca.1,5 Jahren 3 x eine identische Maßnahme gemacht und das ist nicht mehr sinnvoll,ich hätte die dritte schon abgelehnt.

@isomatte

Haha, isomatte, eine meiner Bekannten (leider langzeitarbeitslos) berichtete mir, dass sie inzwischen zum 9. "Bewerbungstraining" müsse ... Sie gehört eher zu den ängstlichen Menschen, und sie ging hin, um "keinen Ärger zu kriegen". - Du hast ganz recht, sowas ist sinnlos, zumal oftmals die Lehrkräfte dieser "Bewerbungstrainings" selbst nicht richtig Bescheid wissen. Ich tröstete sie damit, dass sie ein gutes Werk durch ihr Erscheinen macht, indem sie die Arbeitsplätze der Mitarbeiter der Einrichtung / Schulungsstätte mit sichert ;-))

Der Fragende schreibt ja in seiner Frage:

"Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen."

und darauf bin ich eingegangen, indem ich empfehle, eine EGV nicht sofort zu unterschreiben, sondern sie mit nach Hause zu nehmen und sie in Ruhe zu prüfen.

Hingehen, nichts unterschreiben und zur Gruppenveranstaltung würde ich jemanden als Beistand nach § 13 SGB X mitnehmen dem ich vertraue, der bereit ist, sich den Schwachsinn auch mal anzuhören und sich Notizen zum Vortrag, wie zum etwaigen Einzelgespräch zu machen.

Was die Maßnahme angeht, wird wohl eine Maßnahme wie jede andere sein, sprich bringt fast nix, außer die Schönigung der Arbeitslosenzahlen, sprich mit genau solch Blödsinn belügt sich der Staat selbst und die Arbeitslosen sind nur die Statisten dabei.

Ergo Du wirst Deine EGV im Anschluss wenn Du nicht unterschreibst als Verwaltungsakt VA bekommen, dagegen kannst allerdings im Gegensatz zu einer selbst unterschriebenen EGV gerichtlich vorgehen.

Des weiteren wirst Du noch eine gesonderte Zuweisung für die Maßnahme erhalten, die Dich verpflichtet dort anwesend zu sein und halbwegs mitzumachen.

Einfach hingehen, rausziehen was man gebrauchen kann, kenne Leute, die haben da 4 Stunden am Tag Onlinegames gezockt, weil erstens der Dozent keinen Bock und keine Ahnung hatte und zweitens die meiste Zeit nicht mal anwesend war.

Mach Dir einen Spaß drauß, dokumentiere alles was Du dort erlebst, angefangen vom Unterricht, über die Aussagen der Dozenten, bis hin zu dem Räumlichkeiten, Elektrogeräten, ggfs. nicht gekennzeichneten Fluchtwegen, etc....

Gravierende Mängel sollte man natürlich umgehend bei den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, etc.... zur Anzeige bringen, den Rest wenn da was nicht wie bei ner ordentlichen Maßnahme im Sinne des Steuerzahlers ablaufen sollte vielleicht mal an den Bund der Steuerzahler schicken, die sind immer daran interessiert für was so alles Steuergelder verschwendet werden.

Also bleibt mir nichts anderes übrig als da einfach hinzugehen und diese eingliederungsvereinbarung letzt endlich doch zu unterschreiben und 8 wochen lang eben meine Zeit absitzen und das was für mich interessant sein könnte mitzunehmen?

@Joneymoney

Für solch eine Maßnahme brauch man keine Eingliederungsvereinbarung. Las dir nichts anderes erzählen den diese sind fast ausschließlich nur zu deinem nachteil (Die Eingliederverinbarung)Nur must du erstmal hin.

@Joneymoney

Du bist doch arbeitslos und hast doch Zeit genug dafür. Du bekommst sogar das Fahrgeld erstattet.

@Joneymoney

Nö, Du sollst nicht unterschreiben, die sollst nur hingehen und ggfs. den Blödsinn mitmachen, sobald Du unterschreibst gibst Du all Deine Rechte und Chancen aus der Hand.

Die Maßnahme soll dich auf den neusten Stand der Dinge bringen,wenn es um Bewerbungen usw.geht,ob das ganze Sinnvoll ist oder nicht,ist dann wieder eine andere Frage !

Aber auf jeden Fall bist du dazu verpflichtet diese zu besuchen,hast ja deine Rechtsfolgebelehrung mit dieser Einladung erhalten.

Diese 8 Wochen wirst du wohl rum bekommen !

Wenn du solch eine Maßnahme schon 2 oder 3 mal innerhalb einer übersehbaren Zeit mitgemacht hättest,dann würde ich diese auch schriftlich ablehnen,aber so wirst du keine Chance haben diese aus gutem Grund zu verweigern.