Eingliederungsvereinbarung nach Falschinformation unterschrieben, was jetzt?

5 Antworten

Es ist ja wohl Deine Schuld, wenn Du nicht zuerst liest, was Du unterschreibst. Zudem hätte Dir klar sein können, dass dies keine Sache von einem Tag ist, sondern länger geht. Ich selbst war bei einem solchen Termin und muss sagen, es war eigentlich gut dort.

Joergi666  01.09.2015, 11:16

was für den einen gut und hilfreich sein kann muss für den anderen noch lange nicht nützlich sein. Leider unterscheiden dies die Arbeitsagenturen aber nicht. Als ehemaliger Arbeitsvermittler würde ich behaupten, dass mindestens 80% solcher Maßnahmen für die meisten Leute sinnlos sind.

Allexandra0809  01.09.2015, 11:19
@Joergi666

Das möchte ich nun mal etwas bezweifeln, dass für 80% der Leute diese Maßnahme nicht sinnvoll ist. Wenn der Fragesteller dies aber für nutzlos hält, dann muss er eben beim Amt Widerspruch einlegen.

Katha87 
Fragesteller
 01.09.2015, 11:48
@Allexandra0809

Du warst bei so "einem" Termin oder bei 8x4 dieser Termine? Das wären dann 24 Termine. Und 24 mal muss sich wohl keiner meinen Lebenslauf ansehen. Ich habe ja gerne zugesagt, da mal jemanden drüber gucken zu lassen und mir Tricks für die Suche bei der Jobbörse zeigen zu lassen. Aber da sitzen und Bewerbungen schreiben ist doch unsinnig

Allexandra0809  01.09.2015, 11:53
@Katha87

Ich hatte 8 Termine und hab nur beim ersten Mal die Bewerbung mit dem Sachbearbeiter geschrieben. Die anderen mussten ja nur entsprechend der Stelle geändert werden. Er hat mir aber gezeigt, wo ich Stellen finden kann und hat mit mir gemeinsam die Anzeigen durchgesehen. Er hat mir auch gleich gesagt, wo ich mich gar nicht bewerben brauche, weil das teilweise auch etwas unseriöse Anzeigen waren.

Georg63  01.09.2015, 21:58
@Allexandra0809

Mag sein, dass hier und da auch mal ein brauchbarer Dozent für so eine Maßnahme angeworben wird, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel.

Normalerweise gehts den Ämtern nur ums Unterbringen der Arbeitslosen und den Anbietern um Profitmaximierung.

Allexandra0809  01.09.2015, 22:03
@Georg63

Das ist natürlich durchaus möglich, dass einige unfähige Kräfte dort arbeiten. Da hatte ich wohl riesiges Glück. Auch die anderen, die bei anderen Kursen waren, waren sehr zufrieden und sind sogar teilweise länger geblieben.

ich denke Du solltest dran teilnehmen, denn Du hast ja bisher keinen Arbeitgeber gefunden und das wird bestimmte Gründe haben, deswegen benötigst Du wohl Hilfe..  viel Erfolg  JobAkademie ist bundesweit spitze - Regionale Wirtschaft ... www.mittelhessen.de › Hessen & Welt › Wirtschaft › Regionale Wirtschaft

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Katha87 
Fragesteller
 02.09.2015, 12:46

Das hat überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun

himako333  02.09.2015, 13:56
@Katha87

doch wenn Du Dich gut vermarkten könntest, hättest Du doch eine Anstellung

m. l.G. ;)h

du kannst theoretisch schriftlich und per Einschreiben die Eingliederungsvereinbarung wiederrufen. Praktisch bist du aber zur Mitwirkung verpflichtet - wenn die Arbeitsagentur mal wieder ihre überwiegend unnützen Kurse voll bekommen muss dann werden die dich aus der Arbeitsvermittlung rauswerfen, wenn du die Sache verweigerst.

Diese Art Maßnahme dient weniger zur Qualifizierung, sondern eher als Beschäftigungstherapie. Die Qualität ist meist zweifelhaft, unterbezahlte wenig motivierte "Dozenten", die mehr beaufsichtigen, als tatsächlich unterstützen.

Wirklich nützlich sind die Maßnahmen nur für die Betreiber dieser Einrichtungen, da die sehr viel Geld von den Ämtern kassieren.

Wehren kann man sich dagegen relativ einfach, indem man ein eigenes schlüssiges Konzept vorlegt. Am besten mit einer passenden echten Bildungsmaßnahme, die man sich selbst sucht und dann nur den Bildungsgutschein dafür beantragt.

Natürlich darfst du jede dieser Maßnahmen sofort beenden, wenn du einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hast.

Die wichtigste Frage ist ja erstmal, ob Du das denn nun unterschrieben hast oder nicht.

Katha87 
Fragesteller
 01.09.2015, 11:35

Ja, habe ich

Georg63  01.09.2015, 21:55

Die Unterschrift ist nicht relevant. Man kann auch ohne Einverständnis zu einer Maßnahme verdonnert werden.