Darf ich beim Arbeitsamt ein anderen Berater verlangen?

3 Antworten

Nun habe ich vor kurzem erfahren, dass man Mitspracherecht hat und bestimmen darf was drin stehen soll.

Stimmt leider nicht mehr. Diese Regel hat das BSG gekippt. (Urteil B 4 AS 13/09 R)

sie hat die einfach fertig geschrieben und ich sollte es unterschreiben

So einfach gehts aber auch nicht. Zunächst hast Du das Recht die EinV mit nach hause zu nehmen und zu prüfen. Genaueres kann ich zu Deiner EinV nicht sagen, da ich sie nicht kenne. Jedoch soll einer EinV ein umfassendes und systematisches Profiling im Rahmen einer Beratung vorauszugehen. Die vereinbarten Leistungen müssen einen Bezug zum Profiling erkennen lassen. Auf eine Kopie des Profilings hast Du ein Anrecht. Sollte die EinV rechtswidrige Inhalte haben, kannst Du sie durchaus kündigen.

Ob es jedoch reicht einen neuen SB zu verlangen?

Sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter,wenn der sich bockig stellt,Gespräch beenden und freundlich bleiben

Der zweite Weg sollte sein,den nächst höheren Sachbearbeiter oder den Sachgebietsleiter aufsuchen und den Fall schildern.

Verlangen kannst du generell immer alles. Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch mit der Amtsleitung.