eingliederungsvereinbarung während der schulischen ausbildung?
hallo, ich habe eine frage an euch. zurzeit arbeite ich in einer vollzeitstelle, bekomme aber leider nicht viel geld und werde zusätzlich mit ein paar wenigen euros vom amt unterstützt. ich habe mich dazu entschieden noch einmal zwei jahre in eine privatschulischen ausbildung zu investieren. ich habe dafür vorsorglich bei meinem sachbearbeiter angerufen und er meinte unter bestimmten vorraussetzungen gibt es die möglichkeit während der ausbildung mietkostenzuschuss zu bekommen damit man nicht ganz ohne dasteht. werde mir während der ausbildung aber einen nebenjob suchen. nun zwei tage nach dem telefonat habe ich von meinem sachbearbeiter eine eingliederungsvereibarung bekommen. ich verstehe das nicht ganz, weiß auch nicht wirklich was das ist. ist das gut? da steht drin ziel: ausbau der aktuellen beschäftigung mit dem ziel der verringerung bzw. beendigung der hilfebedürftigkeit. 1. träger unterbeitet mir vermittlungsvorschläge und beratung...(kurz geschrieben) und ich muss mich zeitnah darauf bewerben wenn mir der träger was vermittelt. erhalt und möglichst ausbau der aktuellen beschäftigung und zeitnahe vorlage des bildungsvertrages im jobcenter.... ich weiß nicht ob er mir damit helfen will oder ob das nichts gutes bedeutet? bin dankbar für eure hilfe! lg
4 Antworten
Das ist eine Standard-Eingliederung für Arbeitslose und zwar solche, die wirklich in der Statistik auftauchen (d.h. momentan daheim herumsitzen und Zeit haben, sich zu bewerben).
Ich würde anrufen. Die haben wahrscheinlich das falsche Dokument geschickt.
Aber alleine durch die Tatsache, dass derzeit ein Arbeitsverhältnis vorhanden ist, schließt normalerweise einen solche Eingliederungsvereinbarung aus.
Als Aufstocker muss man sich nicht nebenher bewerben und zu dem müsste man ja die Stelle kündigen, um überhaupt eine neue Stelle annehmen zu können.
Zwickmühle - eigenständige Kündigung wäre dann ein Sperrgrund aber die Ablehnung eines anderen Angebotes ebenso.
Warum sollte das nicht parallel zu einem bestehenden Arbeitsverhltnis möglich sein? Es ist doch wohl eigentlich der "Normalfall", dass man sich bewirbt, und wenn der neue Arbeitsvertrag perfekt ist, wird der bestehende Arbeitsvertrag fristgerecdht gekündigt.
Sind wir schon so weit, dass das niemand mehr weiß???
Aber alleine durch die Tatsache, dass derzeit ein Arbeitsverhältnis vorhanden ist, schließt normalerweise einen solche Eingliederungsvereinbarung aus.
Nein.
Ein EinV ist erst dann ausgeschlossen, wenn keine Leistungen mehr bezogen werden.
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis kommt es dann auf die Details an; natürlich ist es zum Beispiel absolut zumutbar und daher auch Standard in EinVs, dass man aus einem 400 EUR-Job heraus Bewerbungen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweist
ich habe dafür vorsorglich bei meinem sachbearbeiter angerufen und er meinte unter bestimmten vorraussetzungen gibt es die möglichkeit während der ausbildung mietkostenzuschuss zu bekommen damit man nicht ganz ohne dasteht.
Vollkommen inhaltsleere Plattitüde, da überhaupt nicht klar ist, ob die Voraussetzungen, die ggf. sehr eng, überhaupt erfüllst, ob also die theoretische Möglichkeit für dich realistisch ist.
Im Grunde ist es relativ simpel: entweder ist die Ausbildung dem Grunde nach BAföG-/BAB-fähig, dann wird in der Regel der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greifen und du kannst allenfalls Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten bekommen, wenn du auch tatsächlich BaföG erhältst (ist realiter noch etwas komplizierter, aber als Grundsatz soll das reichen), oder aber die Ausbildung ist reines Privatvergnügen; in dem Fall wirst du zwar ggf. normalen Alg2-Anspruch haben (nicht nur auf Miete), wirst dich aber nicht auf eine Unzumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme wegen der Schule berufen können und muss der Vermittlung ganz normal zur Verfügung stehen. Und m.E. darauf bezieht sich die EinV: Schule ist Privatvergnügen und du hast dich um Arbeit zu bemühen.
Wenn du in eine schulische Ausbildung gehst (ganztags?) stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Alg-Anspruch hast du dann ja nicht. Du kannst natürlich Whngeld beantragen, damit hat dann aber das JobCenter nichts zu tun. Wenn du allerdings Leistungen haben willst, kannst du nur in Abendkursen eine allegmeine Weiterbildung durchführen. Dann musst du dich selbstverständlich entsprechend der Eingliederungsvereinbarung zur Verfügung halten.Beides geht nicht.
Nur mal nebenbei gesagt :für mich ist fraglich ! Du hast wenig Geld? Willst aber auf eigene Kosten 2 Jahre privatschulische Ausbildung machen und selbst bezahlen ? ! So steht es jedenfall oben. Die andere Sache ist mit der Wiedereingliederungsmaßnahme vom Jobcenter: So wie ich es herrauslesen kann, ist dies eine Maßnahme vom Amt die für dich Kostenfrei sein wird , aber das du trotzdem jederzeit Vermittelbar bist wenn sie was für dich haben.Und du kannst dir nicht aussuchen wo du die Bildungsmaßnahme machen willst. Mietkostenzuschußfrage ist schon beantwortet . Trotzdem hättest vieleicht mal erst deine Frage sortieren sollen dann könnte man direkter drauf antworten.MFG Rudi
Lustige Vermutung.
Wahrscheinlicher ist, dass der Sachbearbeiter vorher Blödsinn erzählt hat.