Erpressung eines Studenten?

2 Antworten

Erpressung kann angezeigt werden, punkt aus ende. Einen Ghostwriter zu anagieren ist auch erstmal keine Straftat, selber strafbar hat sich A also NOCH nicht gemacht. Mal davon abgesehen, dass dich keine Uni dafür rausschmeißen kann, A hat ja noch nichts gemacht. Und so etwas wie geplanter Betrug gibt es als Straftat nicht.

Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Verstehe ich das richtig? A ist vom Dach eines Hauses gesprungen und will nun wissen, was er nun tun muß, um nicht unten aufzuschlagen? Ganz einfach: Er läßt sich von Scotty wegbeamen.

Für diese Frage ist es jetzt wohl etwas zu spät.