Erpressung eines Studenten?
Schilderung eines Sachverhalts:
Person A studiert und nimmt aufgrund von Zeitdruck einen Ghostwriter G, für eine Hausarbeit in anspruch. A und G kommunizieren über einfachen E-Mail Verkehr und besprechen den Auftrag. G stellt keinen Vertrag für seine Leistungen aus. Nach Erhalt etlicher Informationen über A, erpresst G den Auftraggeber A ohne eine Leistung erbracht zu haben damit, einen seitens A begangenen versuchten Betrug, belegbar durch den E-Mail Verkehr, an der bekannten Universität zu melden. G schildert die Konsequenzen für A, Exmatrikulation, und betont diesen Vorgang schon mehrmals durchläuft zu haben. Um dem entgehen zu können, fordert G von A eine Zahlung.
Was kann A tun um Erpressbarkeit zu entgehen? Wie sollte A handeln und muss sich A überhaupt sorgen machen?
2 Antworten
Erpressung kann angezeigt werden, punkt aus ende. Einen Ghostwriter zu anagieren ist auch erstmal keine Straftat, selber strafbar hat sich A also NOCH nicht gemacht. Mal davon abgesehen, dass dich keine Uni dafür rausschmeißen kann, A hat ja noch nichts gemacht. Und so etwas wie geplanter Betrug gibt es als Straftat nicht.
Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Verstehe ich das richtig? A ist vom Dach eines Hauses gesprungen und will nun wissen, was er nun tun muß, um nicht unten aufzuschlagen? Ganz einfach: Er läßt sich von Scotty wegbeamen.
Für diese Frage ist es jetzt wohl etwas zu spät.