Erpressung Skype Video Chat! Rechtliche Konsequenzen!?

3 Antworten

Heimliches Filmen (also ohne Zustimmung der gefilmten Personen) ist strafbar:

§ 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen )

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.

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Im Zweifelsfall kann natürlich immer Aussage gegen Aussage stehen, d.h. er kann versuchen zu behaupten, dass du von der Aufnahme wusstest und einverstanden warst. Aber das einzig Richtige wäre vermutlich, trotzdem erst einmal Anzeige zu erstatten.

loveline1 
Fragesteller
 21.06.2015, 22:47

Nein ich wusste nichts davon! Er hatte seine Kamera in Skype auch an. Nicht nur ich! Ich habe nicht mal gesehen ob er was in der Hand hatte ich habe nichts erkannt und habe ihm geglaubt. Und wir haben mehr geschrieben als gesprochen dann müsste er ja meine "Einverständniserklärung" iwo stehen haben hat er aber nicht!!! Ich würde doch niemals sowas tun wenn ich wüsste er filmt mich niemals Ich habe das Foto als Beweis das er eine Video Aufnahme von mir hat

Meine Eltern dürfen davon nichts wissen. Leider kann ich mir so keinen Anwalt leisten mein Vater hat einen. Ich wollte mit dem sprechen aber ohne das meine Eltern was davon mitbekommen...

BelleRobyn  21.06.2015, 23:06
@loveline1

Um Anwaltskosten würde ich mir jetzt keine allzu großen Sorgen machen. Viele Anwälte berechnen bei der ersten Beratung erst mal sowieso nichts (es reicht vorher in der Kanzlei anzufragen, ob Beratungsgespräche berechnet werden oder nicht, dann weißt du es genau), und dann kannst du immer noch Prozesskosten- bzw. Gerichtsbeihilfe beantragen, wenn du nachweislich tatsächlich finanziell "hilfsbedürftig" bist. Dann musst du den Anwalt nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Du MUSST natürlich nicht zwingend einen Anwalt hinzuziehen. Das liegt allein bei dir.

loveline1 
Fragesteller
 26.06.2015, 13:03

Ich habe da eine Frage.. Wäre es erst besser zum Anwalt zu gehen oder doch direkt zur Polizei? Und zu welchen Anwalt müsste ich gehen für mein Fall .. Anwalt für Strafrecht oder welchen?!

Zieh deine Eltern ins Vertrauen. Geht nicht anders. Dann zusammen zur Polizei.

loveline1 
Fragesteller
 21.06.2015, 22:37

Nein ich kann denen das nicht erzählen ich werde verstoßen. Ich möchte selbst zur Polizei ohne das meine Eltern davon erfahren. Kann ich das so ohne Anwalt hinkriegen oder nur mit Polizei?

Ich lasse mich nicht erpressen

Timodius  21.06.2015, 22:43

Wie Alt bist Du? Geh auf jeden Fall zur Polizei. Ob Du Deine Eltern brauchst werden sie Dir dort schon sagen.

Ach, du bist schon erwachsen. Dann morgen zur Polizei und Situation Schilder. Alle Beweise sichern / speichern.

loveline1 
Fragesteller
 21.06.2015, 22:40

ich bin über 18