Darf ein Ghostwriter/Lektor bei der FH bescheid geben, dass er für mich eine wissenschaftlich Arbeit verfasst hat?

2 Antworten

Bescheid geben kann er schon, aber Erpressung ist ist eine straftat, wenn er solches versucht.
Das Sie die Arbeit des Ghostwriters, auch in etwas abgewandelter Form, als Ihre eigene ausgegeben haben ist ein Betrugsversuch/Betrug. Im harmlosen Fall gilt die Arbeit als nicht geleitet. Es können auch, sofern erhalten, Titel aberkannt werden, Zeugnisse für ungültig erklärt werden und eine Exmatikulation von der Fachhochschule erfolgen.

Ja darf er.