Einfache Körperverletzung - Strafe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre vielleicht noch wichtig zu wissen, wie alt du bist. Aber da du noch nicht vorbestraft wirst, wirst du wohl mit einem blauen Auge davonkommen. Also Sozialstunden würde ich sagen, vielleicht wirst du aber auch nur ermahnt, weil es ja das erste Mal war, dass du jemanden geschlagen hast und du provoziert wurdest und du zu allem Überfluss auch noch betrunken warst. Gefängnis wird dir sicher nicht drohen!

höchstens Bußgeld. Wenn der dich verklagt, was ich nicht glaube, dann wird rauskommen dass ihr beide gleichermaßen schuld wart. Das heißt nur unnötige Ausgaben für das Verfahren

Hallo, als Strafe kommt in diesem Fall (bei erwiesener leichter KV) bei Erstvergehen eine niedrige bis mittlere Geldstrafe in Betracht. Ich würde auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen. Die Provokation des anderen kann durchaus noch zur Berurteilung der Sache herangezogen werden.

du bereust es, du hast keine Vorstrafen u. du warst betrunken! Ich glaube nicht, daß du eine hohe Strafe zu erwarten hast. du kannst dich zur Sicherheit anwaltlich beraten lassen!

Ihr wart wahrscheinlich beide alkoholisiert, oder? Gibt es weitere Zeugen, die sich gesehen haben, wie du ihn geschlagen hast? Normalerweise kommt bei solchen Schlägereien nichts raus.