erhebliche Baulast entdeckt im Zuge meiner Baumaßnahmen

8 Antworten

Du solltest mal mit dem Bauamt sprechen und fragen, wie es zu der Bebauung und Überbauung kommen konnte und wer dafür verantwortlich ist? Warum hat die Bauprüfabteilung das zugelassen hat?

Außerdem, wer jetzt die zusätzlichen Baukosten tragen muss und wie du wieder an dein Grundstück kommen kannst.

WetWilly  17.02.2015, 11:14

Dazu wird die Bauaufsicht keine Auskunft geben (muss sie ja auch nicht).

Rechtsberatung führt die Bauaufsicht sowieso nicht durch.

anders7777  17.02.2015, 11:16

Das ist keine Rwechtsauskunft!

Muss sie doch, wenn du jetzt einen Bauantrag stellen willst, weil die Maße ja alle nicht stimmen.

Eine Rechtschutzversicherung hätte dir eh nicht geholfen. Solche Themen sind praktisch immer ausgeschlossen.

Nichtsdestotrotz wirst du um einen Anwalt nicht herum kommen.

Da es sich beim Anbau auf deinem Grundstück nur um einen Schwarzbau handeln kann, solltest du dafür bei der Bauaufsicht Anzeige erstatten und den unverzüglichen Rückbau fordern. Die restliche Fläche hat er natürlich auch zu räumen und ggf. instand zu setzen.

Bei der Gebäudetrennwand dürften die Möglichkeiten gering sein, stattdessen wäre ein angemessener Schadenersatz für die Grundstücksfläche auszuhandeln.

Oder ist die Wand des Nachbarn die verbliebene gemeinsame Brandwand mit einer ehemaligen Bebauung auf deiner Seite ? Das müßtest du so akzeptieren. Es sollte bei der Baubehörde aus den Planungsunterlagen hervorgehen.

Eine Brandwand hättest du bei Grenzbebauung aber sowieso erstellen müssen.

theaboone 
Fragesteller
 17.02.2015, 20:58

Herzlichen dank Bauteufel für deine Antwort. Zur genauen Definition: bei der trennwand handelt es sich tatsächlich um eine Bestandswand. Das ich für die Brandwand aufkommen muss, wurde mir heute auch telefonisch von meiner Ingeneurin mitgeteilt. Allerdings stößt es mir erheblich auf, dass nicht zu seinen Komplettsanierungsarbeiten vor etwa 5 Jahren das Bauamt das nicht gefordert hat. (Ich kann jetzt allerdings nicht sagen, ob diese Arbeiten beim Bauamt anzeigt wurden- wie auch sein Anbau!) Diesem Nachbar wurden außerdem meine Unterlagen vom Amt zugespielt (seine Schwester arbeitet dort) und hat mir durch den Abriss einer maroden aussenwand (Gefahr für Leib und Leben) welche überhaupt nichts mit ihm zu tun hat, einen Baustop seit 4.12.14 eingehandelt. So kam es zur erneuten Einreichung der Bauanträgen und Antragstellung zur Baugenehmigung. Erst hier fiel die falsche Grundstücksgrenze auf. Von Amtswegen muss ich die Baulast nun eintragen lassen ins Grundbuch. Meine Fragen: 1. Sollte ich den Nachbarn vorab schriftlich informieren und welche Worte sollte ich wählen? 2. Wer kann mir eine genaue Berechnung der Baulastfläche geben? 3. Wie sollte ich jetzt beim Bauamt vorgehen? Welche Fragen soll ich stellen? 4. Wer ist jetzt die "helfende Hand"?

Vielen dank

theaboone 
Fragesteller
 17.02.2015, 22:05

Herzlichen dank Bauteufel für deine Antwort. Zur genauen Definition: bei der trennwand handelt es sich tatsächlich um eine Bestandswand. Das ich für die Brandwand aufkommen muss, wurde mir heute auch telefonisch von meiner Ingeneurin mitgeteilt. Allerdings stößt es mir erheblich auf, dass nicht zu seinen Komplettsanierungsarbeiten vor etwa 5 Jahren das Bauamt das nicht gefordert hat. (Ich kann jetzt allerdings nicht sagen, ob diese Arbeiten beim Bauamt anzeigt wurden- wie auch sein Anbau!) Diesem Nachbar wurden außerdem meine Unterlagen vom Amt zugespielt (seine Schwester arbeitet dort) und hat mir durch den Abriss einer maroden aussenwand (Gefahr für Leib und Leben) welche überhaupt nichts mit ihm zu tun hat, einen Baustop seit 4.12.14 eingehandelt. So kam es zur erneuten Einreichung der Bauanträgen und Antragstellung zur Baugenehmigung. Erst hier fiel die falsche Grundstücksgrenze auf. Von Amtswegen muss ich die Baulast nun eintragen lassen ins Grundbuch. Meine Fragen: 1. Sollte ich den Nachbarn vorab schriftlich informieren und welche Worte sollte ich wählen? 2. Wer kann mir eine genaue Berechnung der Baulastfläche geben? 3. Wie sollte ich jetzt beim Bauamt vorgehen? Welche Fragen soll ich stellen? 4. Wer ist jetzt die "helfende Hand"?

Vielen dank

bauteufel  17.02.2015, 23:00
@theaboone

O.K., die Grenzwand des Nachbargebäudes ist eine Altlast, die historisch bedingt ist. Die ist natürlich Tragwand des Nachbargebäudes und muss so bleiben.

Das Thema hast du mit dem Grundstück mitgekauft. Für die Zukunft sollte die Grenzwand als Baulast zugunsten des Nachbarn eingetragen werden. Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch trägt normalerweise der Begünstigte.

Da offenbar Grenzverwirrung herrscht ist die Grundstücksgrenze samt Grenzwand neu zu vermessen, Grenzsteine zu setzen und im amtlichen Lageplan zu erfassen. Die Kosten sind hälftig zu tragen.

Dass bei einem Bauantrag die Angrenzer informiert werden, ist normal. Da kann die Schwester nichts dafür.

Außer der Bauaufsicht, die aufgrund ihrer Pflichten die Beseitigung des Schwarzbaus verfolgen muss, hilft dir sonst nur noch ein eigener Anwalt.

Wenn die Überbauung nicht durch Baulasteintragung öffentlich-rechtlich gesichert ist hast Du nach BGB meherere Möglichkeiten, deine Eigentumsrechte durchzusetzen. Das geht aber nicht ohne Rechtsanwalt.

Ein tröstendes Wort vorab: eine Rechtsschutzversicherung hätte Dir sowieso nicht geholfen, da baurechtliche Angelegenheiten von der Leistung ausgeschlossen sind.

Ich würde zunächst mal mit dem Nachbarn reden. Vielleicht könnt Ihr Euch im Guten einigen.

Ansonsten bleibt Dir der Klageweg - diese hat natürlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Du nicht in der Vergangenheit irgendwelchen Bauvorhaben i.S. des Nachbarschaftsrechtes zugestimmt hast. Ein Gewohnheitsrecht kann der Nachbar auf jeden Fall nicht geltend machen. Wenn es also hart auf hart kommt, kannst Du den Rückbau aller rechtswidrigen Nutzungen einklagen.

Dafür wirst Du einen im Baurecht beschlagenen Anwalt brauchen. Achtung: so etwas kann nicht jeder Feld-Wald-und-Wiesen-Rechtsanwalt.

anders7777  17.02.2015, 11:12

Bevor @gheaboone über keine rechtlichen Maßnahmen verfügt, sollte er nicht mit dem Nachbarn sprechen.

Es wird immer im Streit enden müssen!

WetWilly  17.02.2015, 11:13
@anders7777

Das sehe ich völlig anders. Sieh' es auch mal so: mit dem Nachbarn muss der Fragesteller noch den Rest seines Lebens auskommen. Da sollte man zuerst mal alles im Guten zu regeln versuchen.

OGIL21  17.02.2015, 12:33

Ohne Rechtsschutzversicherung wird auch ein Anwalt für Baurecht teuer. Du solltest den Nachbarn auch darüber informieren, daß du einen Antrag beim Bauamt zur Überprüfung der Baugenehmigung veranlassen wirst. Wie es auch immer ausgeht, die Mühlen mahlen langsam.

Anwalt und leider gegebenenfalls selber zahlen.....