Wegerecht gemeinsame Auffahrt
- Mein Nachbar und ich wir haben eine gemeinsame Auffahrt. jedem gehört 1,73 m. Wir haben lt. Grundbuch ein Wegerecht auf seiner Seite, er jedoch auf unserer Seite nicht. Nun befährt er regelmäßig die komplette Auffahrt, ohne uns vorher zu fragen. Wir wollen jetzt einen Zaun ziehen. So dass der Nachbar nicht mehr auf unsere Seite fahren kann. Dürfen wir das?
- Desweiteren haben wir jetzt durch eine Einmessung unseres Grundstücks erfahren, dass der nachbar 0,27 m x 3,00 m im spitzen Winkel auf unser Grundstück überbaut hat. Ich habe gehört, da gibt es eine Überbauungsrente. Wie hoch kann die sein?
- Unser Nachbar gründet auf seinem Grundstück im Wohngebiet eine Firma, wodurch Lunden von Montag bis Sonntag seine Seite der gemeinsamen Auffahrt benutzen. Ist dieses rechtens. Muß er uns als nicht vorher fragen,? Schließlich handelt es sich ja um eine gemeinsame Auffahrt. Muß er UNSER Gründstück dann nicht absichern lassen? Vielen dank für Eure Antworten. Wir wollen jetzt nämlich einen Anwalt einschalten. Erhoffen uns aber hier rüber ein paar Tips.
2 Antworten
Sofern Sie mit dem Zaun Ihr eigenes Wegerecht nicht beeinträchtigen, haben sich die übrigen Fragen erledigt. Beim Überbau können Sie eine kleine Nuztugnsentschädigung, so ca. € 20 im jahr erwarten. Sie aber diese Sache auch mit einer Lästigkeit von ca. € 3000 ein für alle Male abfinden lassen.
Auf fremdem Grundstück dürfen Sie keinen Zaun ziehen, auch nicht mit Wegerecht.
Auf Ihrem Grundstück können Sie wohl nur dann einen Zaun ziehen, wenn Ihre Einfahrt nicht behindert wird; dann können Sie aber auch auf Ihr Wegerecht auf dem Nachbargrundstück verzichten.
Ist die Unterhaltung (Schneedräumen, Sauberhalten, Reperaturen etc.) der Wegerechtsfläche vertraglich geregelt? Sonst macht das erfahrungsgemäß unendlichen Ärger.
Zum Wegerecht sollte man auch zusätzlich vereinbaren, wer die Zufahrt wann nutzten darf (z.B. nur im Notfall, nur durch Eigentümer; nicht zu gewerblichen Zwecken etc.) und ob man darauf parken kann. Wenn sowas fehlt, gibt es erfahrungsgemäß noch mehr Ärger.
Empfehlung: Im zusammenhang mit der Überbauung des Nachbarn über die Details der Nutzung des Wegerechts verhandeln und rechtssichere Verträge abschließen.