Nachbar leitet sein Regenwasser auf mein Grundstück. Das nächste Gewitter flutet meinen Keller.

3 Antworten

Was ist zu tun, um Schaden kurzfristig abzuwenden? Ordnungsamt?

Definitiv ja. Und Feuerwehr zwecks Gefahrenabwehr. Außerdem macht sich der Nachbar strafbar, weil das Ableiten von Niederschlagswasser auf fremden Grund einen Verstoß gegen kommunales Recht (Satzung) und Baurecht (Landesrecht) darstellt. Nach geltendem Recht muss nämlich jeder Grundeigentümer Sorge tragen, dass das auf seinem Grund niedergehende Niederschlagswasser auch ebendort entweder versickert, oder (Regenrohre) entsprechend der Kanalisation zugeleitet wird.

""Kann ich im Falle eines heftigen Regens auf das Grundstück des Nachbar gehen und das Rohr entfernen?""

NEIN

Wäre das nicht im Sinne eines Notstandes (§904 BGB) gerechtfertigt? Stichwort Abwehr von Gefahr für das Eigentum.

@mir123

Grenzfall. Und zudem triit die Gefahr ja nicht überraschend ein, sondern stellt bereits bekanntes Risiko dar. -> Feuerwehr.

Fots machen....Ordnungsamt informieren.