Abstandsfläche zu uns nicht eingehalten

3 Antworten

In Bundesländern mit 3 m Grenzabstand (es gibt auch Andere) sind diese bis auf ein paar Ausnahmen natürlich einzuhalten.

Stellplätze bzw. Garagen sind allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt auf der Grenze möglich.

Da es immer auf den Einzelfall ankommt, kann hier keiner den Fall abschließend bewerten.

Als Angrenzer habt ihr ja die Nachbaranhörung zur Baugenehmigung erhalten und könnt jetzt die Baugenehmigung mit der tatsächlichen Ausführung vergleichen. Sofern es sich nicht sowieso um einen Schwarzbau handelt.

Und beim Kenntnisgabeverfahren ist noch lange nicht klar, ob der Bauantrag nicht schon rechtswidrig war.

Wenn es einen begründete Zweifel an der Legalität gibt die Situation mit ein paar Bildern und Skizzen dokumentieren und einen Termin bei der Bauaufsicht ausmachen.

Einer baulichen Situation, die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, könnt ihr nicht die Absolution erteilen. Das könntet ihr nur bei rein nachbarrechtlichen Verstößen und würde ich trotzdem gut überlegen.

Die Bedenken mit der guten Nachbarschaft höre ich häufig. Leider ist es so, dass bei tatsächlichen Verstößen der Nachbar ja vorsätzlich schon darauf gepfiffen hat und nur seinen Vorteil will.

Diese Klientel ist gar nicht so selten und schafft immer erst einmal Tatsachen. Frechheit siegt und die Anderen werden die Zumutungen schon irgendwie schlucken. Darauf kannst du im Ernstfall verzichten.

Anzeigen bei der Bauaufsicht kann übrigens auch anonym machen, aber der Betroffene ahnt ja trotzdem woher der Tip kommt.

Die Frage der Grenzbebauung ist leider nicht einheitlich geregelt. Bei Deiner zuständigen Gemeinde wird man Dich aber gerne kostenlos beraten.

(Bei uns sind z.B. durchgehend 9 Meter Grenzbebauung an einer Grundstücksseite zulässig. Insgesamt dürfen es nicht mehr als 14 Meter sein.)

euer bauamt und / oder ein fachanwalt berät euch... rechtsverbindlich...