Kann ich während der Elternzeit als Alleinerziehende meine gesamte Wohnung untervermieten ohne in die Lohnsteuerklasse I zurückzuwechseln zu müssen ?

4 Antworten

Die "gesamte Wohnung" untervermieten würde ja bedeuten dass Du dann woanders wohnen würdest?!

Erst mal benötigst Du für Untervermietung das schriftliche Einverständnis Deines Vermieters.

Und wo wohnst Du dann in der Zeit?

du kannst vermieten was du willst, solange du die erlaubnis deines vermieters dazu hast.

weiterhin solltest du nicht vergessen, dass mieteinnahmen zu versteuern sind.

solange du mit niemanden zusammenwohnst, bist du auch alleinerziehend. solange du alleinerziehend bist, wirst du auch die lohnsteuerklasse 2 behalten. vergiss nicht, dass du dich ummelden musst zu deinem zweitwohnsitz.

Alleinerziehendenfreibetrag

Es darf grundsätzlich keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person gebildet werden.


Vorsicht ist geboten bei Untermietern. Hier sollten dem FA entsprechende Verträge vorgelegt werden können, um nachzuweisen, dass mit diesen volljährigen Personen keine Haushaltsgemeinschaft im obigen Sinne besteht.

Also:

Mietvertrag, wie er mit einem Fremden üblich ist - angemessene Miete - die Miete muß auch regelmäßig überwiesen werden - keine gemeinsame Nutzung von Kühlschrank, Fernseher etc - getrennte Haushaltsführung (auch getrennte Staubsauger, Putzmittel etc.) - ggf. durch Sammeln der Belege nachweisen.

Wenn Du nachweislich nicht dort wohnst, dann ist die Haushaltsgemeinschaft ja nicht existent - Wo wohnst Du denn dann? Was sagt der Vermieter dazu?

Elterngeld
Einkünfte aus Mieteinnahmen, während der Elternzeit werden bei der Ermittlung der staatlichen Leistung nicht
berücksichtigt.


Ich möchte Freunde besuchen, auch um Miete zu sparen, da letztere die Hälfte vom Elterngeld ausmacht. Der Vermieter ist informiert.