Zwei Monate Elternzeit beantragt - nun Trennung?

2 Antworten

In den Richtlinien zum BEEG finde ich dazu, dass deine Partnerin nun wegen der Trennung ihre Elternzeit anpassen könnte - ohne Zustimmung des AG - und dass beim Partnerschaftsbonus die Monatsbeträge zurückgefordert werden müssen.

Zudem gilt generell die Mindestbezugsdauer von 2 Monaten (Elterngeld).

Daher geh ich davon aus, dass eine Trennung kein ausreichender Grund ist, das Elterngeld behalten zu dürfen. An deiner Stelle würd ich direkt bei der örtlichen Elterngeldstelle nachfragen.

Nein, den Monat nicht, warum auch, hast du doch genommen. nur- deine Partnerin bekommt dann keine 14 Monate insgesamt...