Zwei Monate Elternzeit beantragt - nun Trennung?
ich habe letztes Jahr einen Monat Elternzeit genommen und den zweiten möchte ich im Q3 diesen Jahres nehmen. Das ist auch schon alles beantragt und genehmigt. Nun wird aber wohl eine Trennung dazwischen kommen, da es einfach nicht mehr geht. Den Monat Elternzeit würde ich dann auch nicht mehr antreten wollen, da der gemeinsame Haushalt aufgelöst werden muss. Muss ich dann das Elterngeld für letztes Jahr für den einen Monat zurückzahlen?
2 Antworten
In den Richtlinien zum BEEG finde ich dazu, dass deine Partnerin nun wegen der Trennung ihre Elternzeit anpassen könnte - ohne Zustimmung des AG - und dass beim Partnerschaftsbonus die Monatsbeträge zurückgefordert werden müssen.
Zudem gilt generell die Mindestbezugsdauer von 2 Monaten (Elterngeld).
Daher geh ich davon aus, dass eine Trennung kein ausreichender Grund ist, das Elterngeld behalten zu dürfen. An deiner Stelle würd ich direkt bei der örtlichen Elterngeldstelle nachfragen.
Nein, den Monat nicht, warum auch, hast du doch genommen. nur- deine Partnerin bekommt dann keine 14 Monate insgesamt...