Elterngeld auch mit ALG1?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann hätte sie bis max.6 Wochen vor der Geburt ( Mutterschutz ) noch Anspruch auf ALG - 1, dann würde ein evtl.Restanspruch erst einmal ruhen, bis 8 Wochen nach der Geburt, denn solange ginge der Mutterschutz.

Wenn sie danach wieder in Elternzeit ginge, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde, dann stünde ihr nur das staatliche Mindestelterngeld von 300 € zu, weil sie vor der Geburt innerhalb von 12 Monaten kein Erwerbseinkommen erzielt hat.

Sie würde sich also keinen neuen ALG - 1 Anspruch erwerben, hätte sie dann noch etwas vom ALG - 1 nicht verbraucht, dann kann sie das nach der Elternzeit und wenn sie der Vermittlung wieder zur Verfügung stehen kann innerhalb von 4 Jahren nach der ersten Entstehung wieder in Anspruch nehmen.

Hat sie also vor Beginn des Mutterschutzes noch Anspruch auf ALG - 1, dann kann bzw.muss sie max.1 Woche vor der Geburt Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse beantragen.