Erfüllt man mit dem Tagfahrlicht die Lichtpflicht?
In manchen Ländern besteht ja auch am Tag und teilweise ganzjährig eine Lichtpflicht.
Wenn nun ein Fahrzeug über ein Tagfahrlicht verfügt, genügt dies dann oder muß trotzdem das Abblendlicht eingeschaltet werden?
4 Antworten
Das sagt der ÖAMTC (bei euch ADAC) dazu:
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, standardmäßig mit sogenanntem "Tagfahrlicht" ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich aber die jeweiligen Verkehrsbestimmungen des betroffenen Landes näher ansehen.
So gibt es z.B. Länder wie Griechenland wo Licht am Tag verboten ist und das TFL nur aufgrund des EU-Gesetzes geduldet ist.
Du vermustest richtig mit den Motorrädern.
Ich bin übrigens auch gegen die Lichtpflicht. Wir hatten 2 oder 3 Jahre (weiß nicht mehr genau) Lichtpflicht und in dieser Zeit gab es mehr Unfälle mit Fußgängern und Motorradfahrern als davor und danach. Auch ich dulde nur das TFL ;)
Und was ist mit den Radfahrern? Die werden deutlich häufiger übersehen, seit Motorräder mit Licht fahren müssen. Ein geübter Radfahrer fährt ja nicht gerade mit Schrittgeschwindigkeit, sondern durchaus mit 40 km/h in der Ebene.
Das mit den unterschiedlichen Regeln in verschiedenen Ländern (auch auf anderen Gebieten) ist etwas, woran viele nicht denken, ja nicht einmal darauf kommen, dass es so sein könnte.
Verkehrsregeln könnten EU-weit vereinheitlicht werden, dann wäre es für alle leichter. Aber es gibt eben Dinge die kann man nicht so einfach abschaffen oder ändern wie z.B. unsere grünblinkenen Ampeln (was die EU übrigens tatsächlich wollte).
Das wäre alles vielleicht noch Anfang der 60er-Jahre gegangen so wie die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr in Schweden, aber nicht mehr heute.
Grünblinkende Ampeln? Wo?
Also in Deutschland jedenfalls nicht.
Hier blinken Ampeln höchstens in gelb, wenn sie außer Betrieb sind.
Aber rot und grün sind immer statische Farben.
Österreich ;)
Und dann noch in China, Israel, Kroatien, Litauen, Lettland, Mexiko, Polen, Russland, Slowenien und der Türkei.
NEIN Licht bedeutet rund rum vorne und hinten ,
nicht diese dummen TFL Kerzen ,viele fahren damit auch in der Dunkelheit weil sie nicht merken das hinten kein Licht an ist
und da kann man nur wünschen das ein LKW die Karre übersieht und platt macht und man den Schaden an beiden Fahrzeuge zahlen muss weil ohne Licht gefahren wurde .
TFL sieht aus als hätten das Affen entwickelt und eingebaut und je teuer das Fahrzeug um so schlimmer sieht der Schrott aus hässlicher geht immer mit TFL .
ür Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48/R87 in der seit 1995 gültigen Fassung.
Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung).
Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
Stärke zwischen 400 und 800 Candela pro Scheinwerfer weißes Licht automatisches Einschalten mit der
Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden(dies gilt nicht bei Verwendung der
Lichthupe).
Wer braucht tagsüber die Funzeln hinten? Niemand! Tagfahrleuchten sind langlebiger, effektiver (nicht abgeblendet) und sparsamer als Abblendlichter. Wer des Nachts vergisst, sein Abblendlicht einzuschalten, gehört in die Nachschulung.
@checkpointarea
Sehr treffend formuliert! Hätte es nicht besser schreiben können.
Außerdem geht es um die Funktionalität und nicht darum, ob die Dinger einen Schönheitspreis gewinnen.
Insofern würde ich die Lichtpflicht mit dem TFL als erfüllt betrachten, auch wenn eine vermeintliche "Expertenantwort" was anderes sagt.
Und wer am Tag (!) ein vorausfahrendes Fahrzeug übersieht und als Grund dafür eine fehlende Heckbeleuchtung anführt, bei dem brennen selber nicht mehr alle Lichter!
Zumindest von Dänemark und Schweden, wo ganztägig Beleuchtungspflicht besteht, weiß ich, daß tagsüber das Tagfahrlicht genügt. Die reguläre Beleuchtung ist erst bei Dämmerung Pflicht.
Ich denke man muss trotzdem das Abblendlicht einschalten. . Bei vielen Autos, wie bei meinem geht nur vorn das Tagfahrlicht, Hinten ist aber kein Licht.
Richtig, das Tagfahrlicht ist nur vorne.
Aber darum geht es ja eigentlich auch in erster Linie bei der Lichtpflicht. Also um das bessere Erkennen des Gegenverkehrs.
Das Rücklicht spielt da eigentlich keine Rolle bzw. sieht man das bei Tag sowieso kaum. Und ein vorausfahrendes Auto wird man auch am Tag schlecht übersehen können.
Interessant, das mit Griechenland wußte ich nicht.
Klar, da bleibt ihnen natürlich nichts anderes übrig, als das TFL zu dulden. Zumal man es ja sowieso nicht abschalten kann.
Motorräder müssen aber vermutlich auch in Griechenland am Tag mit Licht fahren bzw. vermutlich rührt daher sogar das Verbot (um Motorräder am Tag besser zu erkennen).
Das ist ja u.a. auch ein Argument der Gegner einer generellen Lichtpflicht.