Darf man das Tagfahrlicht als Standlicht benutzen?

4 Antworten

Nein, das darfst du nicht!

In Deutschland müssen Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen eine amtliche Zulassung besitzen (Erkennmal am Zulassungszeichen winwn K gefolgt von einer Wellenlinie und der Zulassungsnummer. Hast du da ein Tagfahrlicht (z.B. aus China, Ebay usw.) dann darfst du das schon mal gar nicht benutzen. Hat das Tagfahrlich jedoch die Zulassung, darf ees auch nur bestimmungsgemäß verwendet werden, also nur als Tagfahrlicht, ohne Abblendlicht.

Sobald du anerdie Leuchten für einen anderebn Zweck einsetzt, bzwm, durch eine Dimmereschalteung auch noch technisxch eingreifst, erlischt die Zulassung, und damit auch gleich die Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug.

Wenn du also mit diesem gedimmten Tagfaghrlicht unterwegs bist, und der Polizei kommt das komisch vor, und prüft das, wird es richtig teuer. 50 Euro Strafe sind da aber sicher drin.

Lottl07  25.04.2016, 22:10

Tagfahrlichter mit zwei Reihen wobei eine ausgeht wenn man Licht (Standlicht) einschaltet sind zulässig! Das sogenannte Standlicht ist auch das Positionslicht.

Tagfahrlicht mit Zulassung als Positionslicht / ECE-R7 Richtlinie

Es gibt Tagfahrleuchten mit einer Doppelfunktion. Sie können als Tagfahrlicht und als Positionslicht betrieben werden. Wo liegt der Vorteil dieser Kombi-Tagfahrleuchten? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass reines Tagfahrlicht niemals zusammen mit dem normalen Licht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet sein darf. Deshalb wird das Tagfahrlicht auch automatisch abgeschaltet, wenn das normale Licht eingeschaltet wird. Beide Lichter zusammen könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden.

Wenn jedoch die Lichtstärke der Tagfahrlichter mit dem Einschalten des normalen Lichtes automatisch auf Positionslicht-Niveau heruntergedimmt wird, können diese Tagfahrleuchten eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht erhalten. Positionslicht darf zusammen mit dem normalen Licht brennen. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit hat das eine gewisseoptische Wirkung.

Zu beachten ist noch, dass insgesamt nur zwei Positionsleuchten in der Fahrzeugfront betrieben werden dürfen. Sollten also noch andere Positionsleuchten am Fahrzeug vorhanden sein, müssen diese deaktiviert werden.

Die Zulassung einer Tagfahrleuchte als Positionslicht erkennst Du an
einem zusätzlichen "A" im E-Prüfzeichen. Das komplette E-Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte mit Positionslichtzulassung könnte so aussehen:

A RL E1 00 1234

Du darfst das Tagfahrlicht auch als Standlicht benutzen, wenn es dafür eine Zulassung hat. Ob es die hat, kann hier Keiner wissen.

Viele Hersteller praktizieren dies bei LED - Leuchten so: Tagfahrlicht in voller Lichtstärke und abgedimmt (bzw. bei Glühlampen per zweitem Faden realisiert) dann als Standlicht. Bei Ford habe ich außerdem kombinierte Fern, - und Tagfahrleuchten gesichtet, hier ist der dünnere Faden für das Tagfahrlicht.


Das sich noch nicht rumgesprochen hat das TFL der größte Müll an Autos ist der in der letzen Zeit so verbaut wurde uns so schlimm aussieht als hätten das Affen eingebaut  und je teuer das Auto um so schlimmer sieht der Müll auch aus . Und den Schrott willst Du an dein Auto bauen mehr verschandeln kann man sein Auto nicht als TFL dran machen .

Standlicht muss Standlicht bleiben , TFL muss separat einschaltbar sein und bei einschalten von nur Stadtlicht muss das um 90 % Leistung gedrosselt werden so das es nur noch 10 % der Leuchtkraft hat . Aber besser TFL ganz aus wen Licht an ist . Hab den Mist TFL abgeklemmt und nur für TÜV wird der Mist angemacht sonst aus . 

LukeLukas  25.04.2016, 23:48

Rein technisch gesehen, geb ich Dir Recht.

Unbestritten ist der Vorteil jedoch bei diffusen Lichtverhältnissen, wie sie etwa auf Alleenstassen oder in bewaldeten Gebieten entstehen.