Erforderliche Bodenbeschaffenheit einer Parkfläche auf Privatgrundstück?
Ich parke mein Kfz auf einer Fläche im Vorgarten des Einfamilienhauses. Der Boden ist folgendermaßen beschaffen (von unten nach oben): Erdreich -> Trennflies -> Granitkies Somit kann Regenwasser durch den Kies und durch das Trennflies in den Boden abfließen. Ein Nachbar meinte nun, mich ggf. anzeigen zu wollen, da auf so einer Fläche kein Fahrzeug abgestellt werden darf.
FRAGE:
Muss ich zu Recht eine Anzeige fürchten? Spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug Betriebsstoffe verliert, oder nicht (mein Kfz verliert natürlich kein Öl oder dergleichen). Kann ein "erlaubter" Boden einfach erreicht werden? Muss ich für die Stellfläche eine behördliche Genehmigung haben? Wenn andere Nachbarn ihre Kfz z. B. auf gepflasterten Flächen vor der Garage stehen lassen, wo ist da der Unterschied, wenn auch diese Fläche grundsätzlich regendurchlässig (zwischen den Fugen der Steine) ist? Gibt es ein Gesetz oder Richtlinie? Dann reicht ein gutes Stichwort oder ein Link, (nach)lesen kann ich selber ;o).
Hoffe, jemand weiß bescheid - DANKE!
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
4 Antworten
Hallole zusammen
Du solltest dich darüber informieren was oder welche Vorschriften die regionalen Behörden oder Gemeinde dazu erlassen haben. Bei meinem Stellplatz wurde der Unterbau mit Schotter , anschließend Minrealbeton verdichtet darüber Rasengittersteine und Splittschüttung . Das Ganze nennt sich Schotterrasen im Fachchinesisch.
Solange Dein Fahrzeug kein Öl verliert und Trocken ist wird dir keiner ans Bein pinkeln können, umgekehrt wirst du richtig probleme bekommen können wenn die Karre Öl tropfen lässt wegen Umweltverschmutzung und so weiter. Das mußt Du sicherstellen und keiner kann dir was. Joachim
Schon mal Danke für die schnellen Antworten Euch Drei! Da kann ich besser schlafen ;o). Klingt alles ganz vernünftig, gute Argumente dabei, "Schotterrasen" ist schönes Stichwort und Fachchinesisch macht sich in schriftlichen Stellungnahmen immer gut. Hier in der Gemeinde und auch unmittelbarer Nachbarschaft sind fast alle Parkflächen wasserdurchlässig, meist gepflastert. Die Parkfläche vor Haus hatte ich 1987 angelegt, damals grade eigenen FS gemacht und erstes Auto. Rasengittersteine mit Kies später Rasen. Jetzt bei Haussanierung neu angelegt. Gab nie Probleme, aber "Gewohnheitsrecht" gibts natürlich nicht, wohl "fehlenden subjektiven Tatbestand" als Schutz vor Strafe. DANKE soweit und bitte ruhig weiter kommentieren, ggf. auch nur Stimme abgeben. DANKE
Ich muß erstmal im Groben widersprechen... Ich habe mal vor etwa einem Jahr eine Sendung verfolgt in der es genau um so etwas ging. Ich denke mich zu erinnern, daß es aber nur um: Entweder eine Kleingartenanlage oder eine Gemeinde ging... Und DA hatte der Kläger wohl recht. "Das Fahrzeug darf nicht hier und darf nicht jenes und überhaupt! Der Grundstückshalter muß hier und da..." Mit einer der Gründe aus dem ich z.Bsp. Kleingartenanlagen und Co. für recht überflüssig halte. Auch, wenn ich mir jetzt hier keine Freunde mache... Ist halt meine Meinung und ich behalte sie nicht für mich.
Vielerorts wird sogar verlangt wasserdurchlässige Stellplätze anzulegen.
Ich würde die Sache einfach mal auf mich zukommen lassen. Denn ich glaube kaum, daß es hier tatsäclich eine reale Anzeige gibt. Möglicherweise kommt aber das Bauamt zwecks Überprüfung - wenn der Nachbar tatsächlich Meldung macht. Und dann würde ich mit wasserdurchlässigen Parkmöglichkeiten argumentieren - z.B. diesen Rasengittersteinen, die ja speziell für parkende Autos entwickelt wurden. Wenn Du die hin legst, könnte ja z.B. auch Öl in den Boden gelangen.
Ja! Die Rasengittersteine sind ein guter Hinweis!