Parken am Ende einer Sackgasse - privat?
Liebe Community,
folgende Situation:
Ich wohne am Ende einer Sackgasse, die Straße ist öffentlich. Am Ende dieser Sackgasse wird die Straße (asphaltierte Fläche) merklich breiter. Ein Nachbar parkt dort immer Bzw lässt seinen Besuch dort parken. Mir hat er es untersagt, mit der Begründung, das wäre "sein Grundstück".
Ist dies möglich? Es existieren keine Schilder / Markierungen. Wo kann ich mich ggf. behördlich erkundigen, um gegen seine Unverschämtheit vorzugehen?
Ich freue mich auf eure Hilfe :) :)
5 Antworten

Die Straße gehört der Kommune. Und das Parken in einem Wendehammer am Ende der Sackgasse ist für alle Menschen verboten.

Das ist ja mal totaler Blödsinn. Es muss kein Parkverbotsschild da stehen, denn ein Parkverbot ergibt sich schon aus der Straßenbreite.
Hier der Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
Allgemein gilt, dass ein Abstand von 3 Metern zum nächsten Fahrbahnrand einzuhalten ist. Handelt es sich bei der Sackgasse um eine sehr schmale Straße, besteht durchaus die Möglichkeit, dass hier überhaupt nicht geparkt werden darf – auch ohne dass dies ausgeschildert ist.

....wenn man niemanden behindert.

Alternative Fakten?
Dieser Text findet sich mitnichten in der StVO.

Du kannst dich beim Katasteramt erkundigen.
Selbst wenn die fragliche Fläche öffentlich ist darfst du dort trotzdem nicht parken, im Wendehammer gilt Parkverbot, die Fläche ist zum Wenden gedacht. Allerdings darf dann dein Nachbar dort auch nicht parken und parken lassen.

Grundsätzlich: Dein Nachbar hat keinerlei Befugnis irgend jemandem das Parken dort zu untersagen.
Inwieweit das Parken dort möglich und erlaubt ist wird Dir das zuständige Ordnungsamt sagen können.

Wenn es wirklich sein Grundstück ist, kann er dir das Parken dort verbieten.
Ob er tatsächlich der Grundbesitzer ist, kannst du auf dem Katasteramt erfahren.

Frage bei der Stadtverwaltung nach, sie werden wissen, wie die Eigentumsverhältnisse sind.
Wenn das Parken nicht ausdrücklich verboten ist, darf man auf öffentlichen Straßen parken, wenn man niemanden behindert.