Entschädigung Mietwagen bei Zug Verspätung von 120 min?

6 Antworten

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Das bahnticket erstattet bei Ausfall und direkter Meldung Vor Ort habe ich miterlebt

Und auch das eine Gruppe von Schülern zur Berufsschule mit Taxi gefahren wurde auf DB kosten
Aber auch da wurde direkt bei Ausfall im Service Center vor Ort nach einer Lösung gesucht
Und nicht im Nachhinein die DB vor vollendete Tatsachen erstellt
Da vermute ich werden sie sich wehren
Aber hab da keine Erfahrung
Jedoch sind bei der Geschichte ein paar Punkte die man kritisieren könnte
ZB kann die DB nichts dafür das du den Leihwagen so zurückgegeben hast das du den Rückweg nicht fahren könntest
Und auch wenn der Leihwagen ein Ferrari war wäre das sicher nicht in beidseitigem Einverständnis

Desweiteren weiß ich nicht wie die Bahn sich da abgesichert hat
Vielleicht muss man bei Buchungen mit Umstieg eine mindest zwischen Zeit haben da Verspätungen nicht auszuschließen sin

Hallo,

es kommt darauf an, ob nach der Verspätung noch eine weitere Verbindung an den Zielort möglich wäre - und das war sie, wie du geschrieben hast. In diesem Falle zahlt die Bahn dir keine Entschädigung und auch keinen Mietwagen, denn die Regel mit dem Taxi greift nur, wenn die letzte Anschlussverbindung bis Betriebsschluss der Bahn (was 3 Uhr nachts ist) nicht mehr erreicht wurde und auch nur, wenn dein auf dem Ticket stehender Zielort nicht erreicht wurde. 

Wenn beispielsweise Mainz Hbf auf deinem Ticket steht, du aber noch mit der Straßenbahn weiter müsstest, um an deinem Zielort zu gelangen, zahlt die Bahn kein Taxi - da die Beförderungspflicht der Bahn ab Mainz Hbf erfüllt ist. Das verstehen viele leider immer falsch und gehen davon aus, dass die Bahn "immer" ein Taxi zahlt. 

Deshalb wirst du auf den Kosten für den Mietwagen leider sitzen bleiben. 

Bezüglich deines Tickets wirst du leider auch kein Glück haben, solltest du aber noch mal in derselben Situation sein, würde ich folgendes machen: Wenn absehbar ist, dass du wegen einer Verspätung den Termin, den du geplant hast, verpasst, brich die Reise ab und lasse dir das auf dem Ticket von einem Mitarbeiter bestätigen; wenn man eine Reise abbricht, weil das ursprüngliche Ziel sinnlos geworden ist (Termin nicht erreicht), hat man gute Chancen, das Geld wieder erstattet zu bekommen - für das ganze Ticket. Im Einzelfall wird das aber noch mal geprüft, daher kann ich dir leider keine Garantie dafür geben, dass das klappt. 

Ich würde aber generell mehr Zeit beim Reisen einplanen.

Leseratte87

Ich hätte den Zielbahnhof mit einer Verspätung von 120 min erreicht - das ist ein Entschädigungsgrund. 

@LeVitali

Für das Ticket ja, aber auf den Taxikosten wirst du trotzdem sitzen bleiben. 

Reale Fälle und Ergebnisse nützen Dir gar nichts, weil jeder Fall ein Einzelfall bleibt und von der Bahn auch so behandelt wird. 

Aber warum willst Du keine Antworten mit einem Verweis z. B. auf die entsprechende Bahnseite? Selbst lesen und interpretieren musst und wirst Du doch sicher können! 

Meine Güte! Ruf die Bahn an, wende Dich an die Verbraucherberatung, schick die Rechnung einfach an die Bahn mit der Bitte um Erstattung - was auch immer. 

Und lies Dir einfach die Bedingungen durch, unter welchen Umständen die Bahn welche Erstattung leistet - oder soll ich sie Dir auch noch vorlesen? 

Da ist mal wieder einer besonders schlau... Ich als Bahner höre täglich 100 Ausreden von den Unkunden. Wer einen wichtigen Termin hat und seine Reiseverbindung mit der heissen Nadel strickt, hat mal NULL Verständnis verdient. Wer dann zusätzlich so dreist ist und sich einen Mietwagen nimmt, der soll mal schön auf seine Kosten sitzen bleiben. Das meine persönliche Meinung. 

Zum rechtlichen Sache, die JEDER innerhalb von 1 Minute googln kann (wie ich es auch tat...)


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oderbei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt undder Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt undder Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).


Aussicht auf Entschädigung also 80€, weil die Bahn sehr kulant ist!!!

So eine unfreundliche Antwort passt zu jemandem, der bei der Bahn ist!

@Hardware02

Unfreundlich? Du weisst doch gar nicht, was das überhaupt ist! Was ist denn in deinem Wortschatz "unfreundlich"??? Wetten, da kommt nichts...wäre typisch für die Maulhelden dieser Welt...

Bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden am Zielort hast du das Recht, dein Ticket kostenlos zu stornieren. Das war bei mir einmal so. Ich hatte sehr viel Glück, denn die Verspätung am Zielort war 2:03 h. Wenn der Zug nur ein wenig schneller gewesen wäre, hätte ich es vielleicht doch noch zahlen müssen. 

Das Ticket war damals zum vollen Preis. Ich weiß nicht, ob für den Sparpreis das Gleiche gilt. 

Einen Mietwagen zahlt die Bahn so viel ich weiß nicht. Allerdings zahlen sie ein Hotel, wenn man den letzten Zug des Tages versäumt. Aber das war bei dir ja nicht der Fall. 

Bei mir war das ein "Nichtantritt der Fahrt", es gibt auch noch einen "Fahrtabbruch". Bin mir aber nicht sicher, ob du das gleich hättest melden müssen. Ich habe es gleich gemeldet, bin wieder nach Hause gefahren, und habe die gleiche Fahrt dann - ohne Verspätung - zwei Tage später angetreten.

Terminbedingt konnte ich nicht zurück, sondern musste anderweitig meine Reise fortsetzen. War kein Sparticket. Über eine Stornierung habe ich gar nicht nachgedacht. Hatte vor Fahrtantritt die Möglichkeit für 20€, danach gemäß Ticketbedingungen regulär gar nicht zu stornieren.