Erfahrung mit Rücktritt von Mietvertrag bei Vonovia?

7 Antworten

Sie können den einmal gechlossenen Mietvertrag frsitgerecht kündigen.

Vertragsrücktrittsfristen kennt das Mietrecht nicht.

Ein Rücktrittsrecht kennt das deutsche Mietrecht nicht. Es kann allerdings individuell durchaus vereinbart werden. Das ist mit ziemlicher Sicherheit in deinem Fall nicht erfolgt.

Du bist jetzt ganz schön in der Klemme. Da der Vertrag unterschrieben ist, bist du dran gebunden. Will heißen, du musst Kaution zahlen (wenn vereinbart) und Miete in vereinbarter Höhe einschl. Betriebskosten wenn du jetzt die Wohnung kündigst (mit drei Monaten ges. KF).

Versuche dich mit dem Vermieter zu arrangieren (Aufhebungsvertrag). Ansonsten musst du für zwei Wohnungen löhnen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Bei Mietverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht, bzw. wenn müsste das ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden sein. Ich kenne aber keinen Mietvertrag, der eine solche Klausel enthält.

So kannst du nur dort anrufen, und auf Kulanz von vonovia hoffen.

Ansonsten kannst du den Vertrag nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen - das kannst du jetzt schon machen, also auch schon vor Beginn des Vertrags. Sollte es einen gegenseitigen Kündigungsverzicht geben, bist du aber in den Popo gekniffen.

Mit deiner Unterschrift ist der Mietvertrag noch nicht zustande gekommen, weil du kein von der Vonovia unterschriebenes Exemplar in der Hand hast. Wie du allerdings in kürzester Zeit die Unterschriftsleistung der Vonovia aufhalten willst, bliebe deiner Findigkeit überlassen.

Ein Rücktrittsrecht bei MV gibts nicht.

Bei Mietverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht. Es sei den, es wurde im Vertrag ausdrücklich ein solches vereinbart. Das ist bei den Verträgen von Vonovia meines Wissens nach aber nicht der Fall.

Du kannst den Vertrag nun nur noch schriftlich unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=635