Erbt das älteste Kind das was die Eltern hinterlassen?

7 Antworten

Erbt das älteste Kind das was die Eltern hinterlassen?
oder erben auch die jüngeren etwas ?

Nach deutschem Erbrecht erben (alle) Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, § 1924 (4) BGB.

können die eltern auch auswählen wer was erbt ?

Ja. Allerdings steht Kindern immer ihr Pflichtteil zu, wenn es als Erbe ausgeschlossen wird oder weniger als diesen Mindestanspruch zugesprochen bekommt. Der Pflichtteil besteht nur in Geld und beträgt die Hälfte seines Erbrechts.

G imager761

Jedes Kind erbt mindestens den Pflichtteil - den kann man auch nicht einfach so streichen lassen. Aber ansonsten dürfen die Eltern den Hauptteil vererben an wen sie möchten.

Gesetzlich erben alle Kinder die gleiche Menge.

Wenn man ein oder mehrere Kinder nicht bedenken will muss man ein Testament machen.

Man kann das Kind aber nicht ganz enterben. Ihm steht sein Pflichtteil immer zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Gesetzlich erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Die Eltern können ein Testament machen und eine andere Aufteilung bestimmen.

Die Eltern können auswählen, welches ihrer Kinder was erbt. Dazu machen sie ein Testament.

Was die Eltern nicht können: einem Kind den gesetzlichen Pflichtteil entziehen.