Kann ein enterbter Enkel von seiner Großmutter erben
Unsere Mutter ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Wir waren 4 Kinder ( 1 Junge und 3 Mädchen). Mein Bruder ist bereits vor seiner Mutter verstorben. Seinen einzigen Sohn hat er enterbt, so dass dieser nur den Pflichtanteil erhalten hat. Als Erbe hat er seine Lebensgefährtin eingesetzt. Kann sein Sohn jetzt von seiner Großmutter erben in Form einer Erbengemeinschaft mit seinen Tanten oder erbt die Lebensgefährtin den Anteil meines Bruders?
5 Antworten
wenn die großmutter ihren enkel in ihrem testament bedacht hat, erbt natürlich er. dass er von seinem vater enterbt worden ist, hat damit nichts zu tun.
das sind wahrscheinlich 2 verschiedene Geschichten:
Tod des Bruders: hier wurde sein Sohn enterbt, d.h. er hat nur den Pflichtteil geerbt.
Lebensgefährten hat wohl hier alles andere geerbt.
dann der tod der oma: hat mit dem testament oder enterbungen durch den bruder nix zu tun.
Da oma kein testament hinterlassen hat, gilt übliche erbfolge:
die kinder erben zu gleichen teilen.
im falle des bruders ist der schon tot, sodass eben dessen sohn das erbt, was der bruder normal geerbt hätte.
Also ja, er erbt genauso viel wie seine 3 Tanten.
Ja er kann erben er wurde nicht enterbt sondern auf den Pflichtteil gesetzt. Die Lebensgefährtin ist gegenüber der Oma nicht erbberechtigt
Mit Auszahlung des Pflichtteils jeder Erbe (und damit auch seine Nachkommen) "ausgezahlt".
Eine Lebensgefährtin ist keine direkte Erbin!
Frag einen Fachanwalt für Erbrecht.