Erbt man als Kind die schulden der Eltern?

12 Antworten

Im Prinzip kann man die Haftung auf den Nachlass begrenzen: http://www.erbfix.de/2016/06/muss-ein-erbe-fur-die-schulden-des.html

Wenn die Insolvenzantragspflicht der Eltern allerdings zu einer eigenen Insolvenzantragspflicht wird, sollte man den Antrag unbedingt stellen. Sonst droht eine Haftung für die Schäden, die durch den verspäteten Insolvenzantrag entstehen.

Zunächstmal ist niemand gezwungen, überhaupt zu erben. Man kann ein Erbe innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Gründe der Berufung beim Nachlassgericht ausschlagen. Dann wird man nicht Erbe und hat, mit Außnahme der Beerdigung nichts mehr mit den Erbfall zu tun.

wenn die eltern eine firma hatten die insolvenz anmelden musste

Hier gibt es 2 oder 3 Vermögensmassen. Nämlich das Vermögen ( und Schulden) der Mutter das Vermögen ( und Schulden ) des Vaters und sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft ( UG, GMBH, AG) handelt, das Vermögen ( und Schulden ) der Firma.

Diese Vermögensmassen sind a priori getrennt, d.h. wenn eine GMBH insolvent wird, dann haften die Gesellschafter erstmal nur mit Ihren Einlagen. Genauso haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.

Es ist aber möglich, das in Bezug auf einzelne Verträge eine Bürgschaft oder eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Dann besteht bezüglich dieses Vertrages eine Haftung.

Des Weiteren ist es so, das man wenn man geerbt hat, im Falle einer Überschuldung eine Nachlassinsolvenz beantragen kann. Die Haftung wird damit auf den Nachlass begrenzt. Verstirbt der Erblasser während einer Privatinsolvenz, geht das Verfahren automatisch in eine Nachlassinsolvenz über.

Diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt aber mir wurde gesagt das man als Eltern eine Versicherung abschließen kann die in so einem Falle dann die Schulden übernimmt. 

Man kann, sofern im entsprechenden Alter und bei entsprechender Gesundheit ist, eine Risikolebensversicherung abschließen.

Diese zahlt im Sterbefall den entsprechenden festgesetzen Betrag. Eine RLV die aber gerade einmal die Schulden abdeckt und in den Nachlass fällt wäre aber nur für die Gläubiger sinnvoll. Will man für Hinterbliebene eine RLV abschließen, ist es daher sinnvoll, entweder die Versicherungssumme entsprechen hoch zu setzen, oder besser dafür zu sorgen, das die RLV nicht in den Nachlass fällt. Dies ist möglich, da der Versicherungsnehmer und die versicherte Person verschieden sein können.






Du kannst das Erbe bei Überschuldung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Amtsgericht ausschlagen. Kostet eine Gebühr von etwa 30€ (selber erst vor da zwei Monaten gemacht), erspart dir aber eine Menge Ärger.

Man kann ein Erbe annehmen oder ablehnen.
DIe Entscheidung liegt bei dir, ob du eventuelle Gewinne oder Verluste erben willst.

Als Erbe erbt man das Vermögen und die Schulden, wenn man nicht binnen 6 Wochen nach Kenntnisnahme das Erbe ausschlägt