Erbschein, was passiert wenn kein grundbesitz vorhanden?
Hallo, Mein Vater ist kürzlich verstorben und da ich mit meiner Familie verstritten bin und lange nichts vom Nachlassgericht gehört habe, bin dort dann selber hingegangen. Mir wurde dann mitgeteilt dass die Unterlagen an meine Mutter raus sind, sie diese aber unvollständig ausgefüllt zurück geschickt hat. Außerdem wurde kein Erbschein beantragt. Ich habe dann selber einen Erbschein beantragt, habe gestern einen Brief vom Amtsgericht erhalten, dass ich Angaben zum Grundbesitz des Verstorbenen geben soll. Nachdem ich mich da nicht genau auskenne, habe ich heute beim Amtsgericht angerufen und denen mitgeteilt dass ich nicht weiß wie meine Eltern das damals geregelt haben. Sie sagte mir dann, dass er keinen eingetragenen Grundbesitz hat. Meine Frage nun: wenn kein Testament vorliegt und anscheinend kein Grundbesitz, kriegt dann alles meine Mutter als alleinerbe? Danke für die Antworten :)
3 Antworten
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach der Ehepartner 50% erhält und die Kinder ebenfalls 50% bei gleichmäßiger Verteilung auf die Kinder (hier muß ich nicht weiter differenzieren, da ja Ehefrau und Kind(er) leben).
Zur Erbmasse zählen auch grundsätzlich Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vorgenommen wurden, allerdings gilt für Erbschaften ab 2010 das Abschmelzungsmodell, nur ist zu beachten, daß bei belasteten Immobilien, die verschenkt wurden, erst mit dem Entfall der Belastung die Abschmelzung beginnt. Sollte also Dein Vater ein Haus gehabt haben (nicht gemeinsames Eigentum, z.B. aus Erbschaft), welches er seiner Frau überschrieb/schenkte, sich aber ein Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen ließ, spielte die Abschmelzung keine Rolle.
Es könnte also durchaus interessant für Dich sein, ob und wann und unter welchen Bedingungen eine Übertragung erfolgte (ich denke einmal, da0 Du nicht ohne Grund nach Grundbesitz gefragt hattest).
Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Nein, die Mutter bekommt 50 %, und alle Kinder teilen sich die anderen 50 %. Bist Du ein Einzelkind, bekommst Du also auch 50 % von Deines Vaters Besitz.
Haben die Eltern gemeinsamen Besitz, so geht also 50% von vateranteil an die Mutter, somit hat die dann 75% des gemeinsamen, und Du dann 25 %.
Ob Grundbesitz vorhanden ist oder nicht, spielt für die Erbquote keine Rolle. Nach der gesetzlichen Erbfolge wäre deine Mutter Miterbin mit einem Erbteil von 1/2 und der Rest geht an die Kinder deines Vaters zu gleichen Teilen. Bist du Einzelkind, bist du also Miterbin zu 1/2.