Erbschein, was passiert wenn kein grundbesitz vorhanden?

3 Antworten

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach der Ehepartner 50% erhält und die Kinder ebenfalls 50% bei gleichmäßiger Verteilung auf die Kinder (hier muß ich nicht weiter differenzieren, da ja Ehefrau und Kind(er) leben).

Zur Erbmasse zählen auch grundsätzlich Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vorgenommen wurden, allerdings gilt für Erbschaften ab 2010 das Abschmelzungsmodell, nur ist zu beachten, daß bei belasteten Immobilien, die verschenkt wurden, erst mit dem Entfall der Belastung die Abschmelzung beginnt. Sollte also Dein Vater ein Haus gehabt haben (nicht gemeinsames Eigentum, z.B. aus Erbschaft), welches er seiner Frau überschrieb/schenkte, sich aber ein Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen ließ, spielte die Abschmelzung keine Rolle.

Es könnte also durchaus interessant für Dich sein, ob und wann und unter welchen Bedingungen eine Übertragung erfolgte (ich denke einmal, da0 Du nicht ohne Grund nach Grundbesitz gefragt hattest).


Mriaugirl 
Fragesteller
 07.10.2016, 10:28

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Nein, die Mutter bekommt 50 %, und alle Kinder teilen sich die anderen 50 %. Bist Du ein Einzelkind, bekommst Du also auch 50 % von Deines Vaters Besitz.

Haben die Eltern gemeinsamen Besitz, so geht also 50% von vateranteil an die Mutter, somit hat die dann 75% des gemeinsamen, und Du dann 25 %.

Ob Grundbesitz vorhanden ist oder nicht, spielt für die Erbquote keine Rolle. Nach der gesetzlichen Erbfolge wäre deine Mutter Miterbin mit einem Erbteil von 1/2 und der Rest geht an die Kinder deines Vaters zu gleichen Teilen. Bist du Einzelkind, bist du also Miterbin zu 1/2.